Hallo,
folgendes Gedankenspiel schwirrt mir so im Kopf herum.
Wann wird ein Anhänger eigentlich zulassungspflichtig?
Bsp 1
Mein Handwagen. Ich darf ihn auf der Straße (bzw. Gehweg) hinter mir herziehen. Ich darf ihn auch mittels einer Kupplung am Fahrrad befestigen und damit auf dem Radweg oder Straße fahren.
Darf ich ihn mittels einer Kupplung auch hinterm Auto ziehen?
Bsp 2
Man nehme einen Mini-Anhänger wie zB einen Daxara 107. Ist ja prinzipiell ein Anhänger für Kfz.
Darf ich ihn ohne Zulassung auf dem Gehweg hinter mir herziehen? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
Fürs Fahrrad dürfte dann ja wohl das gleiche gelten.
Wenn ich ihn einfach so ohne Kennzeichen hinter mir herziehen darf, dann müsste ich das auch mit meinem 2-to-Tandem machen dürfen. Praktisch nicht möglich, aber einen 750-kg-Anhänger könnte man noch gut ziehen.
Darf ich einen normalen Gegenstand (zB Kühlschrank oder so) auf öffentlichem Grund abstellen? Ich rede nicht von entsorgen. Dann darf ich meinen Handwagen da sicherlich auch abstellen. Und den nicht zugelassenen Daxara?
Gruß
NB2