Gesetzeslage Anhänger Parken

  • Gestern habe ich meinen Anhänger von den Schneemassen befreit um diesen umzuparken. Alle 14 Tage muss ich ja. Was sehe ich da, eine Verwarnung von 20€ weil ich dort zu lange stehe. Das ist aber definitiv falsch. Ich trage mir immer in meinen Handy Kalender den nächsten Umpark-Termin ein. Habe gleich mal einen "Einspruch" erhoben. Hätte noch 2 Tage dort stehen dürfen. Die haben einfach an alle eingeschneiten Anhängern in der Gegend mal einen Strafzetteln verpasst.


    Hatte schon Jahre lang keinen Strafzettel mehr bekommen und musste mich erst mal einlesen wie man einen Widerspruch einlegt. Das Tolle ist, zahle ich nicht gleich, bekomme ich nach 4 Wochen einen Busgeldbescheid. Erst hier kann ich offiziell Einspruch erheben. Wird dieser abgelehnt kostest das zusätzlich 25€ Bearbeitungsgebühr + 3,80 Porto. Jetzt ratet mal was die meisten Leute bei einem 20€ Strafzettel machen :cursing:

    Bin mal gespannt was rauskommt, ich habe schon mal die Beweise angefordert.


    Letzten Sommer habe ich nach 3 Tagen ein Ticket dran gehabt, habe aber die Polizisten durch Zufall dabei erwischt und denen höflich meine Meinung mitgeteilt was ich davon halte. Die haben dann das Ticket noch Vorort zurückgenommen.


    Passiert das nur mir oder bekommt Ihr auch Tickets unter 14 Tage?

    WM Meyer -WM AZ 10/01 - Koffer, 1,3t, 100 km/h, Bj. 2007, 3x1,5x1,85m
    Autarke Stromversorgung mit 400W Solar, 12V Versorgung mit 2x100Ah Akkus, Inverter für 230V, LED Beleuchtung, 230V externe Einspeisung, Dachluke, Aktive Zwangsbelüftung, Euroboxen Regalsystem, Vorzelt, 8kw Standheizung usw. Genutzt zum Transport für größere RC Modellflugzeuge und zum campen bei Veranstaltungen.

  • Wenn du ihn umparkst, dann mache vorher nachher ein Bild und ganz wichtig von beiden Ventlstellungen. Dann hast du beweise.

    MfG Manuel

  • Beruhigend, meine schlafen in einer Halle. Die können unbewegt stehen, bis ich sie brauche!

    1. Anhänger: Rydwan (Polen) Baujahr 2019, 100er Zulassung, Neukauf
    2. Anhänger: Stema 750 kg, Baujahr 2014, 100er Zulassung, Eröffnungsangebot für 289€
    3. Anhänger: Brenderup Bravo 600 kg, Baujahr 1996, gebraucht bei Ebay gekauft
    4. Anhänger: Syland (Polen) 1300 kg, Baujahr 2016, 100er Zulassung, Neukauf

    5. Anhänger: Tema (Polen) 750 kg ungebremst, Neukauf 2019

    6. Anhänger: WM Meyer 1500 kg, Kipper, Neukauf 2020

    7. Anhänger: Schubbodenanhänger, Neukauf 2022, 100er Zulassung

  • Hier gibt es Anhänger die stehen 1/2 Jahr auf der gleichen Stelle und bekommen kein Ticket.

    Vorteile des Landlebens. Ich parken aber immer auf eigenem Grund.

    Aber wiso verteilt die Polizei Tickets? Die gaben mit ruhenden Verkehr eigentlich nix zu tun. Es sei denn der "fließende" Verkehr wird beeinträchtigt. Das ist norma Sache des Ordnungsamtes.

    EDUARD 2615-1-PB30-075-63 (zGG 1350kg)

    mit 70cm Laubgitteraufsatz, Stahlboden und schwenkbaren Stützfüßen.

    Leergewicht komplett (gewogen) 480kg


    :!: Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!  :anstoss:

  • Die gaben mit ruhenden Verkehr eigentlich nix zu tun.

    Stimmt genauso wenig wie die Aussage einiger Polizisten, für den ruhenden Verkehr ist ausschließlich das Ordnungsamt zuständig (weil sie in dem Moment keine Lust dazu haben). Heißt: Polizei für sämtlichen Verkehr immer und überall zuständig, OA (in den meisten Bundesländern/Kommunen) nur für den ruhenden Verkehr. ABER: Die Befugnisse vom OA sind von Bundesland zu Bundesland und von Stadt zu Stadt und von Kreis zu Kreis zu Kommune höchst unterschiedlich geregelt, das gibt's keine deutschlandweite allgemeingültige Aussage.


    nächsten Umpark-Termin


    Nicht "Umpark-Termin" schreiben, das ist nicht im Sinne des Gesetzgebers. Wichtig ist, dass du deinen Anhänger "bestimmungsgemäß zum Transport genutzt" hast. Wenn du dann nach dem Transport den Anhänger zufälligerweise wieder an derselben Stelle abstellst, weil der Platz immer noch frei war, haste Schwein gehabt (teilweise werden zur Überwachung die Ventilstellungen notiert).


    Das Tolle ist, zahle ich nicht gleich, bekomme ich nach 4 Wochen einen Busgeldbescheid. Erst hier kann ich offiziell Einspruch erheben. Wird dieser abgelehnt kostest das zusätzlich 25€ Bearbeitungsgebühr + 3,80 Porto


    Jupp, ist im OWiG extra so geregelt, weil eigentlich JEDER Verstoß ein Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Anhörung, Gebühren, Porto usw. nach sich zieht. Bei eindeutigen Fällen aber muss die Behörde nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen und kann eine Verwarnung(-sgeld) anbieten (der Strafzettel, den du dran hattest), das man als Bürger aber nicht annehmen muss, wenn man der Meinung ist, nichts falsch gemacht zu haben. Ist halt für alle Beteiligten ein vereinfachtes Verfahren, wenn man seinen Verstoß selber auch einsieht. Wenn man als Bürger das Angebot nicht annimmt, wird ein normales Bußgeldverfahren daraus, bei dem die Gebühren und das Porto aber auch erst fällig werden, wenn der Verstoß wirklich festgestellt und nachgewiesen wird.

    Anhänger, der erste: Stema 750kg-Baumarkthopser, günstig, genügsam und immer fleißig

    Anhänger, der zweite: Schultes Metallverarbeitung UA 300, 1.500 kg


    Zugfahrzeug, das erste: Hyundai i30 N Performance

    Zugfahrzeug, das zweite: Ford Nugget Plus

  • Bei mir wär des ganz einfach geregelt, wer für sowas keinen Stellplatz vorweisen kann bekommt keine Zulassung!

    Is doch mit den LKWs genau so, was haben die am Wochenende in ner Wohnsiedlung, sprich zu Hause bei den Fahrern zu suchen ....

    Die Spedition hat einen Stellplatz vorzuweisen und wenn nicht unterwegs steht er da auch.

    Meine Meinung

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.



    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • Ich hab das bei uns so von der Polizei zu hören bekommen als jemand VOR meiner Garage geparkt hat.

    Polizei: Der ruhende Verkehr ist Sache des Ordnungsamts, da haben wir nichts mit zu tun. NUR wenn der fließende Verkehr behindert wird dürfen wir einschreiten.


    Ich hab kurzerhand das Auto mit dem Zweitwagen und einer Kette mitten auf die Straße gezogen - dann hat die Polizei ihn abschleppen gelassen.


    Kann aber sein das es auch nur "mangelnde Motivation" bei der Polizei war - war ja gerade Frühstückszeit.

    EDUARD 2615-1-PB30-075-63 (zGG 1350kg)

    mit 70cm Laubgitteraufsatz, Stahlboden und schwenkbaren Stützfüßen.

    Leergewicht komplett (gewogen) 480kg


    :!: Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!  :anstoss:

  • da muß ich Holger Recht geben, das wären Verhältnisse wie in Tokio, dort ist das so geregelt


    es gibt ja eh schon so nen leichten Zwang in die Richtung, allerdings für die Hausbesitzer, da mußt 2 Stellplätze pro Wohnung haben



    was haben die am Wochenende in ner Wohnsiedlung,

    NICHTS, steht auch so in der STVO, in reinen Wohngebieten haben LKW ab 22 Uhr und am Wochenende nichts zu suchen


    nur in Mischgebieten darf zumindest unter der Woche geparkt werden

  • Grundsätzlich ja, ABER wenn ich dann "umparken" lese, find ich das unfair gegenüber denen, die dann abends z.b. keinen Parkplatz bekommen oder die jenigen, die für Ihren Stellplatz bezahlen sollen/müssen...

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    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • Bei mir wär des ganz einfach geregelt, wer für sowas keinen Stellplatz vorweisen kann bekommt keine Zulassung!

    Richtig !

    Wäre der richtige Weg !

    Auto, Anhänger, Wohnwagen usw.

    haben auf dem eigenen Grundstück zu stehen, oder auf einem gemieteten Platz/Garage. Also nicht im öffentlichen Verkehrsraum.

    Auf jeder Hauptstraße durch Dörfer stehen die Kisten auf der Straße, meist noch direkt vor der eigenen, großen Toreinfahrt. Dahinter dann 400m² Hof...

    Weil alle zu faul sind das Tor auf zu machen, fahren alle anderen Autos, auf der Straße Schlängellinien, halten, warten, fahren, halten warten, fahren...

    Zur Krönung hängen dann noch Bettlaken an den Häusern mit so Aufschriften "Der Verkehr macht uns krank !".

    Naja, die rot/grüne Geldbeschaffung wird es schon so regeln, denn Individualverkehr ist nicht erwünscht. 8o

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

  • wenn ich dann "umparken" lese, find ich das unfair gegenüber denen, die dann abends z.b. keinen Parkplatz bekommen

    umparken bedeutet aber auch, das ein anderer Platz dafür frei wird, man muß das schon richtig verstehen


    ändert aber nichts an der Tatsache das es einfach in größeren Orten einfach zu wenig Parkplätze gibt, vor allem öffentliche


    ich hab schon oft Aufträge abgelehnt, weil ich weiß das ich dort kein Parkplatz bekomme und da ich kein Bock habe mein Werkzeug kilometerweit zu schleppen, oder das Fahrzeug ewig weit ab zu stellen, lass ichs lieber bleiben, kann gerne jemand anderes den Auftrag haben


    Auf jeder Hauptstraße durch Dörfer stehen die Kisten auf der Straße, meist noch direkt vor der eigenen, großen Toreinfahrt. Dahinter dann 400m² Hof...

    sowas gibts bei uns nicht, in kleinen Nebenstraßen mal, aber die Durchgangsstraßen sind hier Autofrei

  • Es gibt dann aber viele, die den Anhänger dann einfach nur 2 m hin und her schieben....

    ändert aber nichts an der Tatsache das es einfach in größeren Orten einfach zu wenig Parkplätze gibt, vor allem öffentliche

    Die dann auch noch das ganze Jahr von Anhängern belegt sind... und das meine ich eben damit! ?(

    Aber egal, denn meine stehen zu Hause auf meinem Grund :biggrins:

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.



    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • Ich verstehe Mario absolut.


    Die Leute schaffen sich immer mehr Zeug an und blockieren dann öffentlichen Raum.


    Ist hier in Dorf auch so, ich wohne an der Hauptstraße, mein Zeug steht auf meinem Grundstück.

    Im Ortskern parken alle vorm Haus, da werden teilweise Baumarkthopser an Bäumen angekettet obwohl Platz auf dem eigenen Hof wäre.


    Gruß Benni

    Eduard Wiederholungstäter:thumbup:

  • Um alle zu beruhigen...

    Normal steht mein Anhänger fast das ganze Jahr über in der Firma auf dem Firmengelände. Darum finde ich es um so "unglücklich" das ich ein Ticket bekommen habe und das auch noch ungerechtfertigt. Da ich den Anhänger in München, wo ich wohne gebraucht habe, stand dieser eben ein paar Tage in meiner Str.. Ist eh eine Sackgasse und ich habe den Anhänger ganz am Ende geparkt wo eh fast keiner mehr wohnt. Wenn der Hänger mal in München steht, parke bzw. versetze ich diesen immer innerhalb 14 Tage um.


    Danke für den Tipp: "Einfach auf dem Grundstück hinstellen" :cursing:

    Nehme ich gerne an. wenn mir jemand in München ein Grundstück spendiert.
    Nur zur Info, mein TG Stellplatz hat mich 32.000€ gekostet und mein Hänger ist leider zu hoch dafür.


    Mich nerven selber die ganzen Anhänger und vor allem die Wohnmobile und Wohnwagen, die noch schlimmer sind und alles zuparken. Mein Nachbar sein WoMo steht bis auf 14 Tage im Jahr immer am gleichen Platz vor der Haustür auf öffentlichen Grund und engt die Straßenbreite (im zulässigen Rahmen, aber nervig) ein. Ich finde die 14 Tage Regel gar nicht so verkehrt, sollte aber auch für WoMo gelten.


    Ist doch nett, ich habe bereits eine Betätigung meiner eMail bekommen.

    Sehr geehrter Herr ....


    vielen Dank für Ihre Nachricht.

    Wir werden Ihr Anliegen zur Überprüfung an die zuständige Stelle weiterleiten.

    Alle weiteren Informationen werden Ihnen sodann auf dem Postweg zugeschickt.


    Mit freundlichen Grüßen

    Support Team Bürger-Infoportal

    WM Meyer -WM AZ 10/01 - Koffer, 1,3t, 100 km/h, Bj. 2007, 3x1,5x1,85m
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