Rotes Kennzeichen für Hänger der steuerbefreit zugelassen ist.

  • Hallo,


    ich habe eine Frage an die Spezialisten unter Euch.


    Demnächst muss ich mit meinem Bootsanhänger, der ein grünes Kennzeichen hat, ein Sportboot abholen, soweit alles klar und auch kein Problem.


    Nun möchte ich aber auf dem Hinweg ein Fenster auf dem Hänger transportieren und das ist so ja nicht zulässig, soweit auch noch klar.


    Meine Frage ist jetzt aber, ob ich, wenn ich mir für die Hinfahrt ein Rotes Kennzeichen besorge das Fenster "legal" transportieren kann oder ob ich mit dieser Überlegung auf dem Holzweg bin?


    Grüße


    Volker

    Grüße


    Volker

  • Holzweg


    Rotes Kennzeichen (so Du denn eines kriegst) ist nur für Probe und Überführungsfahrten. Da kannst Du auch "grün" fahren, dann reitest Du wenigstens keinen mit rein (der die Nummer ausleiht).
    Wobei ich immer ein gewisses Unbehaben habe, wenn ich ein Fenster waagerecht auf den Anhänger lege. Ist bisher immer gut gegangen, ist aber auch ein Tandem mit stabilem Rahmen. Ich weiss nicht, wie sehr Dein Trailer "flext". Gerade wenn man halblegal unterwegs ist, sollte man möglichst unauffällig bleiben und nicht Scherben auf der Straße verteilen.


    Gruss georg123

  • Hallo,


    vielen Dank für die schnellen Antworten, auch wenn Sie mir natürlich nicht gefallen haben, um so dankbarer bin ich, weil man will sich ja nicht in die Nesseln setzen.


    Dann werde ich das Fenster (respektive den Fensterrahmen - die Fensterflügel mit dem Glas kommen eh gesondert ins Auto, denn Scherben auf der Straße will ich auch nicht), sofern ich ihn nicht doch ins Auto bekomme aber bei 266 Länge fehlen vermutlich ein paar cm, gezwungenermaßen auf den Dachträger schnallen- Dachträger montieren - Fensterrahmen auf 2m Höhe wuchten ..:ohmann::ichsagnix: ich sag doch noch was: Deutsches Steuerrecht.....



    Nochmals vielen DANK


    Grüße


    Volker

    Grüße


    Volker

  • Alternativ:
    Bei Versicherung und Zulassungsstelle ne Ausnahmegenehmigung erfragen
    ODER
    Anhänger auf "normale" schwarzes Kennzeichen ummelden
    ODER
    anderen Anhänger ausleihen
    ODER
    Fenster liefern lassen
    ODER
    ....


    ;)

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Hallo,



    Zitat:
    "Alternativ:
    Bei Versicherung und Zulassungsstelle ne Ausnahmegenehmigung erfragen
    ODER
    Anhänger auf "normale" schwarzes Kennzeichen ummelden
    ODER
    anderen Anhänger ausleihen
    ODER
    Fenster liefern lassen
    ODER"



    ;) Ja und dann ziehe ich mir noch einen Ring durch die Nase und....


    :kratz: Dabei wollte ich doch nur ein Boot abholen und eine Leerfahrt nutzen - warum muss alles so kompliziert sein in diesem Lande.




    ZITAT: " ODER einfach den Fensterrahmen auf den Trailer schnallen und machen"
    Genau und dann fahr ich einfach auf der Bahn mit 180 dann merken die freundlichen Herren :police: gar nicht, dass da was faul ist :duck+renn:


    Scherz bei Seite , das ist vielleicht die Alternative und wenn die :police: mich anhalten, erklär ich denen dass ich den Rahmen ja ins Auto legen wollte er dann aber ganz knapp nicht reingepasst hat und ich nur armes kleines Würstchen bin Heul...



    Grüße


    Volker

    Grüße


    Volker

  • Stell Dich dumm, dann kann man Dir keinen Vorsatz unterstellen.
    Und außerdem ist das Fenster für ein Hausboot ;)


    Gruss georg123

  • Man kann auch die anteilig für einen Monat die KFZ-Steuer bezahlen und darf dann legal in der Zeit alles mit dem Anhänger transportieren was man will. Die Steuer für einen Monat dürfte sich vermutlich so im einstelligen Bereich bewegen, also deutlich billiger als das Risiko evtl erwischt zu werden. Auskunft dazu bekommt man beim Finanzamt, bzw. beim Zoll, denn die treiben ja jetzt die Steuern ein.
    Haben das vor einigen Jahren mal bei einem Pferdeanhänger mit grünem Kennzeichen so gemacht. Hat keine 10€ gekostet und wir konnten damit alles fahren ohne uns Gedanken machen zu müssen.

  • Hattest du für diese Zeit dann eine Bescheinigung, die du den :police: im Falle einer Kontrolle hättest vorzeigen können?

    Eduard Zeus 2,0to Tandem 3,30m x 1,80m mit höhenverstellbarer Hochplane 1,50m - 1,80m und Fahrradcomputer BC500

    HP500 mit Bremse 1,65m x 1,05m mit Flachplane 0,40m

  • Man kann auch die anteilig für einen Monat die KFZ-Steuer bezahlen und darf dann legal in der Zeit alles mit dem Anhänger transportieren was man will. Die Steuer für einen Monat dürfte sich vermutlich so im einstelligen Bereich bewegen, also deutlich billiger als das Risiko evtl erwischt zu werden. Auskunft dazu bekommt man beim Finanzamt, bzw. beim Zoll, denn die treiben ja jetzt die Steuern ein.
    Haben das vor einigen Jahren mal bei einem Pferdeanhänger mit grünem Kennzeichen so gemacht. Hat keine 10€ gekostet und wir konnten damit alles fahren ohne uns Gedanken machen zu müssen.


    Hab ich doch oben an allererster Stelle geschrieben:

    Alternativ:
    Bei Versicherung und Zulassungsstelle ne Ausnahmegenehmigung erfragen


    (Okay, etwas anders formuliert, aber inhaltlich genau das)

    MfG,
    Jay


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    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


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  • War der Anhänger von ´nem Kumpel. Wir hatten den Steuerbescheid vom Finanzamt dabei. Da steht der Zeitraum drin für den die Steuer entrichtet wurde, mit Kennzeichen usw. Mittlerweile macht das denke ich der Zoll, zumindest in Niedersachsen.

  • Und man lässt die Flügel im Rahmen, ohne sind die Rahmen zu labil.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Was wäre denn wenn man ein Boot (z.B. Schlauchboot) lädt und da das Fenster rein legt.


    Erlaubt oder nicht?


    Grenzwertig, kommt wohl sehr darauf an, was größer ist. Einfach beim Zoll (die machen das jetzt bundesweit) für den Monat Steuer entrichten, dann gibt es auch eine Bescheinigung. Machen alle Polen und Bulgaren hier auch so, wenn sie mit ihrem Fahrzeug länger als drei Monate durch die Gegend kutschieren.



    Andy