Ähm, Nö
das hatten wir doch schonmal
es zählt was im Schein steht und nicht das tatsächliche Gewicht
sonst müsste die Polizei jeden auf die Waage zerren um das zu kontrollieren
das mit tatsächlichem Gewicht war früher beim 3er
heute heisst es im Gesetz
- mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500kg nicht übersteigt.
beachte das Wort ZULÄSSIGE, nicht tatsächliche
ok, in dem Beispiel passt es noch, weil 1,5 und 2 sind 3,5t aber selbst nen leeren 2,05t geht schon nicht mehr
und mir gings eigentlich um das teilbeladen im Beitrag
Gruß Mani