"Wie schwer darf mein Hänger sein?"

  • Ähm, Nö


    das hatten wir doch schonmal


    es zählt was im Schein steht und nicht das tatsächliche Gewicht


    sonst müsste die Polizei jeden auf die Waage zerren um das zu kontrollieren


    das mit tatsächlichem Gewicht war früher beim 3er


    heute heisst es im Gesetz



    • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500kg nicht übersteigt.


    beachte das Wort ZULÄSSIGE, nicht tatsächliche


    ok, in dem Beispiel passt es noch, weil 1,5 und 2 sind 3,5t aber selbst nen leeren 2,05t geht schon nicht mehr


    und mir gings eigentlich um das teilbeladen im Beitrag


    Gruß Mani

  • Sag ich doch, du darfst (bei klasse B/BE) nur nicht mit dem Zug über 3,5t (bzw4,25 beim B96) kommen.
    Beim passenden Führerschein gilt, wenn du eine zulässige Anhängelast von 1,3t hast darf der Hänger zwar ein zGG von 1,5t haben darf aber nur 1,3t wiegen, den Nachweis darüber muss die Rennleitung:police: erbringen. Dafür gibt es transportable Waagen, wenn die den Eindruck haben das du zu schwer bist ist die ganz schnell vor Ort, kostet auch nur wenn du zu schwer warst.
    Hatte ich erst vor ca. einem halben Jahr, Führerschein BCE, Zugfahrzeug Opel Vectra b Caravan max. Anhängelast 1500kg, der Hänger hatte 3t zGG, leer rund 900kg. Begründung zum Anhalten war ein Wackler im Rücklicht. Ladung waren 2 Gitterboxen und ein bisschen Holz, auf der LKW-Waage in der Firma hatte der Hänger 1400kg, bei der Polizei auf der transportablen waren es ein paar mehr. Das einzige was der Polizei nicht gefallen hat war das Rücklicht und daß das Gurtende lose war.
    Gruß
    Bernd

  • Hallo Bernd


    BCE gibts ned, ich schätze du meinst BE, mit BE ist es ja ok, aber nicht mitm B


    der 1,3 t Anhänger würde zwar mitm Omega vermutlich noch mit B auch gehen, aber nicht der 3 t Anhänger


    Gruß Mani

  • Argh :) Alle sagen das richtige, aber alle reden an einander vorbei :)


    Nochmal: 1,5 t zGG Fahrzeug darf lt FS (B) einen Anhänger mit 2t zGG ziehen. Ob man den auch volladen darf, hängt davon ab, was man ans Auto hängen darf... z.B. 1,5 t gebremst. Das bedeutet, daß man den 2t Hänger nicht komplett volladen darf.. Der darf zwar 2 t zGG haben (Führerschein Klasse B), aber nur 1,5 t wiegen, weil das Auto nicht mehr hergibt...
    Oder... Irgendein Sprinter oder Transit... 2,5 t zGG. Da geht mit der B nur noch eine Tonne hinten dran, obwohl das Auto 2 oder 2,5 t vertragen würde..
    Oder eine Ente (2CV) mit sagen wir 1200 kG zGG. Führerschein gibt noch 2,3 t her. An die Ente dürfen aber nur 400 kg an den Haken... Da wird sogar ein leerer 2tonner schwierig, die wiegen meist so um die 500 kG :)


    (alle obigen technischen Daten sind ausgedacht :)


    Naja... während die fahrzeugspezifischen Massebegrenzungen eher trivial sind, ist das, wie bereits mehrfach von jedem gesagt, bei den Führerscheinen doch eher komplex.


    Nun geht es darum mal die relevanten FS-Klassen zusammenzutragen. Ich habe mir folgende aufgeschrieben.
    [TABLE='width: 295']

    [tr]


    [td][/td]


    [td]

    zGG ZF

    [/td]


    [td]

    zGG Anhänger

    [/td]


    [td]

    zGG ZF + Anhänger

    [/td]


    [/tr]


    [tr]


    [td]

    Klasse B

    [/td]


    [TD='align: right']3500[/TD]
    [TD='align: right']<=750[/TD]
    [TD='align: right']4250[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [td]

    Klasse B

    [/td]


    [TD='align: right']3500[/TD]
    [TD='align: right']>750[/TD]
    [TD='align: right']3500[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [td]

    Klasse B96

    [/td]


    [TD='align: right']3500[/TD]
    [TD='align: right']2550[/TD]
    [TD='align: right']4250[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [td]

    Klasse BE vor 19.1.13

    [/td]


    [TD='align: right']3500[/TD]
    [TD='align: right']unbegrenzt[/TD]
    [TD='align: right']8750[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [td]

    Klasse BE nach 19.1.13

    [/td]


    [TD='align: right']3500[/TD]
    [TD='align: right']3500[/TD]
    [TD='align: right']7000[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [td]

    Klasse C1

    [/td]


    [TD='align: right']7500[/TD]
    [TD='align: right']750[/TD]
    [TD='align: right']8250[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [td]

    Klasse C1E

    [/td]


    [TD='align: right']7500[/TD]
    [TD='align: right']7200[/TD]
    [TD='align: right']max 12000[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [td]

    Klasse C

    [/td]


    [TD='align: right']unbegrenzt[/TD]
    [TD='align: right']750[/TD]
    [TD='align: right']unbegrenzt[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [td]

    Klasse CE

    [/td]


    [TD='align: right']unbegrenzt[/TD]
    [TD='align: right']unbegrenzt[/TD]
    [TD='align: right']unbegrenzt[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [td]

    Klasse 3
    und CE 79

    [/td]


    [TD='align: right']7500[/TD]
    [TD='align: right']11250[/TD]
    [TD='align: right']18750[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [td]

    Klasse 2

    [/td]


    [TD='align: right']unbegrenzt[/TD]

    [td]

    unbegrenzt

    [/td]


    [td]

    unbegrenzt

    [/td]


    [/tr]


    [/TABLE]



    Mal schauen, ob die Tabelle halbwegs vernünftig ankommt...


    Cheers
    Stefan



    Edit: habs bisschen ausgebessert, Gruß Mani

    Hapert AL2000, Erdé 143, Broniss MC05/03

  • Zitat

    BCE gibts ned, ich schätze du meinst BE


    @ Mani gibt es oder gab es, hab ihn damals vor 20+ Jahren selbst bei der BW gemacht, ist nichts anderes als der alte 2er :duck:.

  • @ Stefan mit Klasse B darf man max 3500kg Zuggesamtgewicht haben.


    Gruß
    Bernd

  • Und noch ein Fehler: Bei Klasse B ist der Anhänger nicht auf 750kg zGG beschränkt.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Stimmt! Allerdings ist das "zGG ZF + Anhänger" auf 3500kg beschränkt.


    ALLERDINGS - war da nicht was (bei Klasse B), dass ein "750kg-Anhänger immer geht"?!


    edit: jo iss' so:
    "Klasse B:
    Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird)."
    -> http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html
    Interessant nämlich der unterstrichene Teil! Weil DANACH kommt das ODER und DANN erst kommen die 3500kg Gesamtzuggewicht!


    D.h. da muss bereits auch schon wieder unterschieden werden - ein 750kg-Anhänger geht IMMER, auch bei Fzg.gew. 3500kg (dann also 4250kg Gesamtzuggewicht), aber wenner mehr wie 750kg wiegt, gilt wieder Gesamtzuggewicht max. 3500kg.

  • @ Stefan mit Klasse B darf man max 3500kg Zuggesamtgewicht haben.


    Gruß
    Bernd


    Hatte ich auch so... Mani hatte seine Finger da dran :D

    Hapert AL2000, Erdé 143, Broniss MC05/03

  • Und noch ein Fehler: Bei Klasse B ist der Anhänger nicht auf 750kg zGG beschränkt.



    mfg JAU


    In der Tabelle ließ sich das nicht anders darstellen. Du hast natürlich recht.
    Normalerweise ist das zGG des Hängers das Kleinere aus erlaubtem Hänger-zGG und Zug-zGG minus Zugfahrzeug-zGG.
    Bei der B ist es genau andersrum :) Dort ist es der größere Wert...


    Soll heißen... 750 kg geht immer... Wenn es mehr als 750 kg sind, darf das zGG des Zuges nicht über 3,5 t liegen.


    Bei einer Ente kommt man daher auf über 2t... genauso wie beim Trabi :) in beiden Fällen wird man Schwierigkeiten haben, einen Hänger mit er Leermasse zu finden, die "ziehbar" ist :)..

    Hapert AL2000, Erdé 143, Broniss MC05/03

  • Zitat

    Hatte ich auch so... Mani hatte seine Finger da dran :D


    ne da hattest gar kein Gewicht drin stehen


    genau genommen müsste man zwei Spalten machen, ich änders nochmal



    Gruß Mani



    so nun ist alles nachgetragen, auch die Änderung von 2013


  • Moin Mani,
    da gab es einen Grund für :)


    Wo kommt z.B. die 2125 kg zGG für den Hänger bei der B96 her?
    Gibt es außer der zGG des Zuges von 4250 kg noch eine weitere Abhängigkeit zwischen Zugfahrzeug und Anhänger?


    Cheers


    Stefan

    Hapert AL2000, Erdé 143, Broniss MC05/03

  • Hallo Stefan


    Zitat

    Wo kommt z.B. die 2125 kg zGG für den Hänger bei der B96 her?


    habs grad nochmal geändert, das sind sogar 2550 maximal die da rein gehören



    2125 wäre die Hälfte vom Gesamtzuggewicht


    da ein Auto maximal das 1 fache anhängen darf


    aber es gibt ja auch echte Geländewagen die das 1,5 fache dürfen


    also ein 1700 kg GW darf dann 2550 kg anhängen, macht die 4250kg


    Gruß Mani

  • ...aber auch bei der Aussage wird wieder FEV mit STVZO vermischt. (ok, was halb so wild bzw. logisch ist, weil muss es ja zwangsläufig... auch fürs Programm)


    B96.... ich könnte ja auch meinen MSX (3000kg zul. Ges.gew.) an 'nen Polo 86C hängen, der max. 1250kg zulässiges Gesamtgewicht hat (-> FEV). Und dann den Anhänger mit max. ~700kg (geschätzt) Gewicht betreiben... (-> STVZO)


    Ob das Sinn macht, steht natürlich auf einem anderen Blatt. :biggrins:

  • Lasst es am Besten sein, ich glaube nicht, dass das nochmal was wird ;)


    Nur kurz zum normalen B, da das wohl die Meisten betrifft, die Einschränkungen haben:


    Grundsätzlich maximales zulässiges Zuggewicht 3500 kg, darüber hinaus darf ein 750 kg Anhänger aber immer gezogen werden, auch von einem Zugfahrzeug mit 3500 kg GG.


    Mehr gibt es dazu aus meiner Sicht nicht zu beachten.



    Manis 1,5 fach Regel spielt hierbei überhaupt keine Rolle, sie stellt nur die Obergrenze für die maximal rechtlich erlaubte Anhängelast dar.
    Diese Obergrenze hat aber mit der tatsächlichen, konkret eingetragen Anhängelast des Autos nichts zu tun.

  • Jupp, seh ich genauso. Die Berechnung kann genau so unterschlagen werden wie fürn D-Wert.


    Stichwort: Simplifizierung. Wozu was austüfteln was durch andere Grenzwerte schon abgebildet wird.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Hallo


    Zitat

    Manis 1,5 fach Regel spielt hierbei überhaupt keine Rolle, sie stellt nur die Obergrenze für die maximal rechtlich erlaubte Anhängelast dar.
    Diese Obergrenze hat aber mit der tatsächlichen, konkret eingetragen Anhängelast des Autos nichts zu tun.



    Zitat

    Die Berechnung kann genau so unterschlagen werden wie fürn D-Wert.



    also die ursprüngliche Frage ist doch "Wie schwer darf mein Hänger sein?"


    und wenn einer den B96 hat und das passende Zugfahrzeug dazu, sind eben 2550kg die Obergrenze


    Stefan wollte ja nur wissen wie ich auf die Zahlen komme, deshalb hab ich das mit der 1,0 bzw 1,5 fach Regel erklärt



    und wenn ihr mal nachdenkt, wir hatten schon oft Leute hier die fragen was darf ich fahren


    dann war meist die erste Frage von irgend jemandem welches Auto, welcher FS?



    FS rechtlich jedenfalls sind 2550 zulässig, obs ein Zugfahrzeug gibt das bei 1700kg zgg soviel Anhängelast hat ist ne andere Frage


    ich denke das es also schon wichtig ist



    früher mitm 3er wars einfach, ein Blick in den Fahrzeugschein und es war klar was man anhängen darf


    die Zeiten sind halt seit es die blöden Buchstaben gibt vorbei


    Gruß Mani

  • Hallo,


    ich sehe dass es hier einige Unklarheiten bezüglich der Fahrerlaubnisklasse und zulässiger Gewichte gibt (was bei dem Bürokratie-Irrsinn auch nicht weiter Verwunderlich ist!) Ich finde, hier : https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinklassen/ findet man dazu ganz gute Informationen. Man kann also folgenden Weg gehen: seinen Führerschein aus der Liste wählen und dann dementsprechend sehen was man fahren darf.
    Hoffe ich konnte dem ein oder anderem helfen :)

    /././././