"Wie schwer darf mein Hänger sein?"

  • wenn es jetzt noch schaffst das das Ergebnis in der gleichen Tabelle erscheint, dann wäre es so wie ich mir das Vorstelle


    zb hier ist das so
    http://fxtop.com/de/wahrungsrechner.php


    egal wo die Zahl reinschreibst, alle andern Felder zeigen den Wert an


    Auch sowas könnte man in Excel erreichen, allerdings dann geht es nicht ohne VBA. Ich sehe das aber nicht als muss an. Eine Lösung so wie in meinem Beispiel lässt sich genau so gut bedienen, ist nur eine Frage des richtigen Layouts.



    Ich denke, Du machst Dir das zu kompliziert. In der Vereinfachung liegt die Lösung. Sprich: Ein Führerschein, Ein Zugfahrzeug, Ein Anhänger ... und daraus ergibt sich die Lösung (darf oder darf nicht) mit ggf. verschiedenen Hinweisen (100km/h erlaubt, max. Gesamtgewicht des Zuges, etc.)


    am schönsten wäre eine Java oder Flash Seite, dort sieht man dann schön grafisch was gewollt ist an Eingaben bzw die Ergebnisse


    Sicher, das wäre eine Möglichkeit. Ich denke dennoch, dass ich mit einer "einfachen" Excel-Tabelle ohne VBA trotzdem was vergleichbar gut zu bedienendes hinkriege.


    Meine Vorstellung ist folgende:
    Es gibt drei Eingabebereiche. Einen für die Führerscheindaten und je einen für die Daten aus den Fahrzeugscheinen von Zugfahrzeug und Anhänger.
    Und dann gibt es ein Ergebnisfeld, in den angezeigt wird, ob die eingetragene Kombination zulässig ist. Zusätzlich noch Felder in dem weitere Hinweise ausgegeben werden.


    Der größte Aufwand wird sein, alle notendigen Daten und Bestimmungen zusammenzustellen, damit diese dann in Formeln gegossen werden können. Genau dazu sollte die geballte Macht eines Forums aber in der Lage sein :)


    Gruß, André

  • Zitat

    Ich denke, Du machst Dir das zu kompliziert.


    möglich, ich möchte es halt immer möglichst perfekt haben, zumindest sehr nahe dran wenn ich schon ne Eigenlösung baue


    einfach kann ja jeder


    Gruß Mani

  • ... immer möglichst perfekt ... einfach kann ja jeder


    In der Programmierung sind die perfekten Lösungen fast immer die einfachen ;)
    Das hat auch nichts mit "Simpel" oder gar "Billig" zu tun. Aber um zu einer guten Lösung zu kommen, muss man zwangsläufig komplexe Aufgabenstellungen in möglichst einfache Einzelschritte zerlegen.


    Um bei unserem Beispiel zu bleiben: Wenn ich wissen möchte, ob der Papa das Gespann fahren darf, ist es unerheblich, welchen Führerschein Sohn oder Tochter haben. Auch spielt es keine Rolle, ob er früher mal einen 3er Führerschein hatte, den er sich auf den neuen EU-Führerschein hat umschreiben lassen. Es ist nur relevant, welchen Führerschein er jetzt hat. Das meine ich mit Vereinfachung.


    Gruß, André

  • Zitat

    Auch spielt es keine Rolle, ob er früher mal einen 3er Führerschein hatte, den er sich auf den neuen EU-Führerschein hat umschreiben lassen.


    doch das spielt eine sehr große Rolle


    mit nem umgeschriebenen Plastikschein hast Du Klassen, die kann ein Neuling niemals bekommen


    und wenn er zb eingibt ein Auto mit 2 Achsanhänger und kl3 dann geht das nicht


    also muß der Hinweis kommen, umschreiben auf Plastik, dann geht es

  • mit nem umgeschriebenen Plastikschein hast Du Klassen, die kann ein Neuling niemals bekommen


    Da geb ich Dir recht. Trotzdem, für die Frage, ob ich ein bestimmtes Gespann fahren darf ist einzig und alleine nur relevant, was in meinem jetzigen Führerschein drinsteht. Wie ich dazu gekommen bin, also durch Umschreibung eines alten Führerscheins oder durch direkten Erwerb der aktuellen FS-Klasse, das spielt keine Rolle. Das sollte dementsprechend auch nicht in der Tabelle berücksichtigt werden -> Vereinfachung ;)


    Gruß, André

  • tja gerade hier unterscheiden sich die Meinungen


    ich finde es wichtig, das man jemand darauf hinweist das er nur durch tausch auf Plastik den Drehschemel fahren darf, den er mitm 3er eben nicht fahren darf


    den Fall hatten wir nämlich schon oft hier das die Leute das nicht wissen


    oder sie fahren schon jahrelang schwarz weil sie dachten sie dürfen das, weils der Sohn vom Nachbar ja auch darf, und der hat ja auch nur PKW Führerschein

  • ...ich finde es wichtig, das man jemand darauf hinweist das er nur durch tausch auf Plastik den Drehschemel fahren darf...

    Das kann ja als Anmerkung hinzugefügt werden, z. B. kein Drehschemel bei Eingabe "Kl.3"

  • ich finde es wichtig, das man jemand darauf hinweist das er nur durch tausch auf Plastik den Drehschemel fahren darf, den er mitm 3er eben nicht fahren darf


    den Fall hatten wir nämlich schon oft hier das die Leute das nicht wissen


    oder sie fahren schon jahrelang schwarz weil sie dachten sie dürfen das, weils der Sohn vom Nachbar ja auch darf, und der hat ja auch nur PKW Führerschein


    Da geb ich Dir uneingeschränkt recht.
    Doch wozu soll denn die Tabelle dienen? Um genau das herauszufinden, ob ich ein bestimmtes Gespann fahren darf, oder nicht.
    Und dazu gebe ich ein, welches Zugfahrzeug ich habe, welchen Anhänger (also die entsprechenden Daten aus den jeweiligen Fahrzeugscheinen) und welchen Führeschein ich JETZT HABE. Und dann sagt mir die Tabelle, ob ich das fahren darf oder nicht. Es ist dabei nur wichtig, genau die Führerscheinklasse einzugeben, die ich jetzt habe (ggf. mit der zusätzlichen Kennziffer). Welche ich früher mal hatte oder in Zukunft mal haben werde, spielt für die Berechnung keine Rolle.


    Gruß, André

  • Ich glaube, Webmantz versteht mich :)


    Der Hinweis, ob man eine Kombination mit einem anderen FS fahren könnte halte ich für unnötig, da man einfach den gleichen Test noch einmal mit einem anderen FS machen kann.


    Ich würde sogar die Eingabe der Hängerdaten komplett weglassen... Nach Eingabe des FS und der Daten des Zugfahrzeuges gibts als Ergebnis:
    Angehängt werden dürfen max xxx kg Gesamtmasse
    Fahren darfst du xxx zGG (xxx kg bis 100 km/h, yyy mit Antischlingerkupplung)
    Daraus ergibt sich, du darfst den Hänger auch volladen oder auch nicht
    Die Daten kann dann jeder selbst mit seinem Anhänger vergleichen...


    Am Ende hat man 5 (oder so) Eingabewerte:
    Führerschein des Fahrers
    zulässige Anhängelast des Fahrzeuges (ungebremst/gebremst)
    Leermasse des Zugfahrzeuges
    zGG des Zugfahrzeuges
    D-Wert (wenn der nicht eingegeben wird, kann man ja einen sehr hohen Wert annehmen... damit wird angenommen, daß der D-Wert auf jeden Fall ausreichend ist, für das Fahrzeug)


    Man muß auch nicht alle Daten eingeben... man bekommt eben nur die Ergebnisse für die man die Ausgangsdaten hat.
    Wem es also Nase ist, ob man 100 mit dem Anhänger fahren kann, braucht nicht die Leermasse des Zugfahrzeuges rauszusuchen :)


    cheers


    Stefan

    Hapert AL2000, Erdé 143, Broniss MC05/03

  • Also, damit wir mal eine bessere Grundlage für die Diskussion haben, hab ich hier mal was vorbereitet:


    http://www.webmantz.de/uploads/Fuehrerscheincheck.zip


    Diese Tabelle ist noch völlig OHNE Funktion. Sie soll nur als Beispiel dienen, was man eingeben muss/kann und wie das Ergebnis angezeigt wird.


    Was jetzt noch vervollständigt werden müsste sind die einzugebenden Daten. Also was muss ich ggf. sonst noch alles eingeben (und dann in den Formeln berücksichtigen), und wo finde ich das (z.B. die zugehörige Kennziffer im Fahrzeugschein alt/neu).
    Und dann eben müssten wir alle notwendigen Regeln zusammentragen, die berücksichtigt werden müssen.


    Gruß, André

  • Hier wird viel zu kompliziert gedacht.
    Macht doch einfach 4 Tabellen (mit entsprechende Eingabemöglichkeiten des Zugfahrzeugs und Anhängers) und fertig.


    1. Führerschein alt BRD
    2. Führerschein neu BRD
    3. Führerschein DDR
    4. Führerschein EU (ab 2006)


    Derjenige der jetzt wissen möchte was er fahren darf (hoffentlich auch kann), der hat ja seine Ausführung vorliegen und kann dementsprechend ´seine´ Tabelle nehmen.
    Welche Erweiterung gemacht werden muss oder auch nicht (nach evtl. Umschreibung durch die Behörde) ergibt sich dann.

  • Stefan du sprichst immer wieder den D-Wert an


    vergiss den einfach, interessiert kein Mensch, den weiß kein Mensch und keiner kanns berechnen, wenn er nicht vom Fach ist


    jede AHK hat nen ausreichenden D-Wert, sonst würde sie keine ABE bekommen fürs jeweilige Auto


    die Angaben zur zul Anhängelast ausm Schein ist vollkommen ausreichend



    Zitat

    Ich würde sogar die Eingabe der Hängerdaten komplett weglassen


    Super Idee, dann wird die Tabelle ganz einfach zu erstellen


    was darf ich anhängen? siehe Fahrzeugschein unter Anhängelast gebremst/ungebremst, fertig


    ne so einfach isses ja nicht


    und


    Zitat

    Daraus ergibt sich, du darfst den Hänger auch volladen oder auch nicht


    so ne Aussage geht garnicht, weil das nur für alte 3er gilt


    mit B oder BE zählen nicht die tatsächlichen Gewichte, sondern das was in den Papieren steht



    Gruß Mani

  • Zitat

    mit B oder BE zählen nicht die tatsächlichen Gewichte, sondern das was in den Papieren steht


    Meines Wissens gilt auch bei B und BE das aktuelle Gewicht, so zumindest die Auskunft Fahrlehrer, BAG und Verkehrspolizei.
    Gruß
    Bernd

  • Sorry, aber das ist grundfalsch: für Fahrerlaubnis B ist nur das zulässige Gesamtgewicht des Zuges relevant, unabhängig von der konkreten Beladung.


  • Super Idee, dann wird die Tabelle ganz einfach zu erstellen


    was darf ich anhängen? siehe Fahrzeugschein unter Anhängelast gebremst/ungebremst, fertig


    ne so einfach isses ja nicht


    Doch isses :)


    Wenn in der Zulassung steht, bis 1800 kg, kann man trotzdem einen 3tonner dahinterhängen. Da bei diesem Wert nur die wirkliche Fahrzeugmasse entscheidend ist.


    Das Problem ist jetzt, ob man auch den FS für einen Hänger mit 3 t zGG hat.




    Wie gesagt, es gibt 2 Grenzwerte:
    der erste kommt vom Fahrzeug: z.B. 500 kg ungebremst, 1800 kg gebremst. Dies sind aktuelle Massen. Sonst könnte man einen 2t-Hänger ja nicht hinter einem Mondeo fahren. Volladen geht eben nicht...
    der zweite ist der Führerschein...
    Da ist wieder das zGG wichtig... Wenn das zu hoch ist, hilft nur Ablassen (oder anderer Hänger). Leer oder halbvoll fahren bringen hier nichts :)


    In meinem Beispiel (Mondeo mit 1,8 t max + Klasse 2 FS) heißt das: Ich kann anhängen, was ich will, solange der Kram nicht schwerer als 1,8 t ist. Diese Grenze ist nur durch das verwendete Fahrzeug vorgegeben. Tempo 100 ist wieder eine andere Geschichte.
    Wenn die Tabelle max 3.5t zGG ausspuckt, ist das hier wahrscheinlich auch akzeptabel. Schließlich ist es recht uninteressant, ob ein 14t Traktoranhänger mit 25-Zeichen am Mondeo angehängt werden darf... (obwohl ich das hier in Irland schon hinter einem Peugëot Kleintransporter gesehen habe).


    Mit meinen Daten könnte also ein Aktuelles Ergebnis wie folgt aussehen:
    KFZ darf: 1,8 t gebremst
    du darfst: 3,5 t zGG
    100 km/h darfst du bis xxx t zGG und wenn der Hänger ein 100 Schild hat.


    Wenns Frauchen fährt (B), ist das dann eben:
    KFZ darf 1,8 t gebremst
    du darfst: 1,4 t zGG (sagen wir mal der Mondeo hat 2,1t zGG)
    100 km/h darfst du bis yyy t zGG und wenn der Hänger ein 100 Schild hat.


    Reicht das nicht?


    Cheers


    Stefan

    Hapert AL2000, Erdé 143, Broniss MC05/03

  • ...vergesst auch nicht bei FS-Klasse BE, die vor dem 19.01.13 ausgestellt wurden - dass die "Anhänger unbegrenzt" fahren dürfen (vom FEV her; Schlüsselzahl 79.06)! KEINE Beschränkung auf 3,5to, das kam erst ab dem 19.01.13...
    Bekanntes Beispiel: "Minisattel".


    Das ist halt wieder ein weiteres Beispiel, was Mani meinte. Ich kann ihn verstehen. Einfach geht schnell...
    Aber das ist auch mehr oder minder nur das, was es ggf. bereits gibt (nur mal so gesagt; vielleicht nicht als Excel-Tabelle oder .exe). Die Kunst ist/wäre, eben genau solche "Spezialfälle" einzubeziehen.. weil das sind meist die Themen, die dann auch hier im Forum landen...

  • Hab mich gerade mal schlau gemacht, stimmt wirklich bei Klasse B, BE, B96 mit Anhänger zählt immer das Zulässige Gesamtgewicht (3,5 bzw 4,25t), allerdings das Gesamtgewicht des Zuges.
    Ich dürfte also an ein Auto das 1,5t zGG. hat einen Anhänger hängen der ein zGG von 2t hat, solange das tatsächliche Gewicht des Hängers nicht zu hoch ist.


    Gruß
    Bernd

  • Zitat

    Ich dürfte also an ein Auto das 1,5t zGG. hat einen Anhänger hängen der ein zGG von 2t hat


    nein darfst Du nicht, maximale Anhängelast ist das 1,0 fache zgg vom Zugfahrzeug, beim normalen PKW


    beim "echten" Geländewagen darfst Du das 1,5 fache anhängen, also wenn der 1,5t hat dann darfst 2,25t anhängen





    ich sag ja, das ist nicht so einfach wie manche denken, es gibt viel zu viele Variablen, deswegen kennt sich ja kaum mehr jemand aus


    selbst die :police: haben oft keine Ahnung

  • ...auch den 2. Teil vom Satz mitzitieren, Mani. :biggrins:


    Ich dürfte also an ein Auto das 1,5t zGG. hat einen Anhänger hängen der ein zGG von 2t hat, solange das tatsächliche Gewicht des Hängers nicht zu hoch ist.


    An der Aussage ist alles OK - sowohl Fahrerlaubnis-technisch (Klasse B) als auch gewichts-technisch.