FS rechtlich jedenfalls sind 2550 zulässig, obs ein Zugfahrzeug gibt das bei 1700kg zgg soviel Anhängelast hat ist ne andere Frage
Naja dein Bsp. mit den Gewichten wäre eher die Grenze nach STVZO.
FEV-mäßig wäre eher mein Beispiel die Grenze:
B96.... ich könnte ja auch meinen MSX (3000kg zul. Ges.gew.) an 'nen Polo 86C hängen, der max. 1250kg zulässiges Gesamtgewicht hat (-> FEV). Und dann den Anhänger mit max. ~700kg (geschätzt) Gewicht betreiben... (-> STVZO)
Das wäre eben wieder so 'ne Sache - das müsste eingebaut werden in die Tabelle...