Alko Kober umbau für Hovercraft

  • Hallo...könnt ihr mir sagen,wie das alles so läuft mit der Vollabnahme meines Trailers?
    Der Trailer ist BJ 76
    Es ist ein 7 m alko Doppelachser.
    Ich habe ihn mit Siebdruckplatten ausgerüstet. Ladefläche ist 6m x 2,5m.Der Unterbau für die Siebdruckplatten ist mit Leimbindern ausgeführt.


    Frage: Welche Beleuchtung ist vorgeschrieben?
    Gibt es Vorschriften bez. der Reifengröße( je flacher der Trailer ,desto besser wäre es)
    Wie geht es vor sich mit mit der Briefbeschaffung(der existiert nicht mehr)
    Was kostet ein Trailer im Jahr?


    Mir fallen sicher noch mehr Fragen ein:)


    Wäre nett wenn Ihr mir helfen könntet.
    Ich habe ein Bild hinzugefügt,fürs bessere Verständnis


    Lieben Gruss285106_413439255370606_858645886_n.jpg

  • Hallo erstmal


    Bj 76 is nicht grad das neueste Modell, der könnte schon ne Rückfahrautomatik haben, oder auch nicht


    wenn er keine hat, kannst es gleich vergessen wenn den alten Brief nimmer hast


    mit dem alten Brief wäre es ein Umbau, ohne ist es ein Neubau und muß heutigen Vorschriften entsprechen



    also klären wir erstmal ob er ne Rüfa hat, wenn nicht hast eh schlechte Karten


    Gruß Mani

  • Zum Thema Licht findest du hier alle wichtigen Infos. Zusätzlich brauchst du noch wegen der Länge des Anhängers Seitenmarkierungsleuchten, mindestens zwei Stück pro Seite (ab 6m Länge vorgeschrieben).

  • Hallo Mani...also,wenn ich das richtig verstanden habe,hat der Anhänger eine Rüfa,wenn sich der Handbremshebel beim rückwärts schieben von selbst spannt und den Trailer weiter abbremst...Ist das so richtig?...Gibt es sonst noch eine andere Möglichkeit das zu sehen? z.b. Bremstrommel innen o.ä.?

  • Bevor es ans Technische geht, würde ich erst mal auf deiner Zulassungsstelle nachfragen, wie der Anhänger überhaupt wieder auf die Straße kommen kann, denn ohne Papiere ist immer schlecht.


    Nach den Berichten hier im Forum legen die Behörden ziemlich verschiedene Maßstäbe an: bei uns sind sie streng (man braucht eine eidesstattliche Versicherung des letzten registrierten Vorbesitzers), woanders geht es lockerer zu.

  • Licht hat Stoelo ja schon nen Link reingestellt


    Räder, gehen auch kleinere, allerdings brauchst dann ne Bremsenzuordnungsberechnung vom Hersteller, bekommt man aber schnell von Alko


    dann mußt zum TÜV und Gutachten machen lassen, besteh aber auf ne Einzelabnahme nach dem alten §21


    du brauchst ja keine internationale Zulassung, nach §13, das kostet nur unnötig mehr


    aber erkundige dich erstmal bei verschiedenen TÜV stellen in der Umgebung oder bei der Zulassungsstelle,


    da kochen fast alle ein bisschen ihr eigenes Süppchen und man kann es nicht mehr so pauschal sagen was die alles wollen



    zu den Kosten, Steuer und VS liegen je nach VS bei ca 30 bis 70 Euro, Steuer je 200 kg rund 8€, das ist das billigste an nem Anhänger


    Gruß Mani

  • Vielen Dank für die netten Info´s..Muss dann wohl erstmal zum Amt...Die Bremsenzuordnung habe ich schon bekommen von Alko..dort steht aber nichts über Reifengröße drin...werde ich dann wohl beim Tüv nachfragen müssen..

  • Nein, das kann eigentlich nicht sein. Da die Bremswirkung immer im Verhältnis zur Reifengröße (wegen Hebelkraft) steht, muss sie in der [definition='1','2'][/definition] aufgeführt sein. Da kann der Tüv nicht helfen, die passende Reifengröße hat nur der Brems-Hersteller!

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Vielleicht wird nicht die Reifengröße, sondern der maximale Umfang, Halbdurchmesser oder sonst was ähnliches aufgeführt?


    Gruss georg123

  • hallo ihr lieben...es stimmt...in der [definition='1','0'][/definition] steht halbmesser Rdyn=0,281 m drin.


    Was soll mir das sagen? Ist dies ein verweis auf die Reifengröße?


    lg

  • Das bedeutet, dass die berechnung mit einem reifen von 56,2cm durchmesser durchgeführt wurde. Könnte also ungefähr 165/70R13 gewesen sein. Hier ein Rechner: http://www.reifensuchmaschine.…rechner/reifenrechner.htm


    Je nach prüfer wird der bei einem Ähnlichen Durchmesser nichts sagen, könnte aber auch sein, dass du eine berechnung für die genaue größe benötigst...

  • Das bedeutet, dass die berechnung mit einem reifen von 56,2cm durchmesser durchgeführt wurde. Könnte also ungefähr 165/70R13 gewesen sein. Hier ein Rechner: http://www.reifensuchmaschine.…rechner/reifenrechner.htm


    Je nach prüfer wird der bei einem Ähnlichen Durchmesser nichts sagen, könnte aber auch sein, dass du eine berechnung für die genaue größe benötigst...


    Ich war letztens beim TÜV wegen eine Reifengrößenänderung am Gebremsten. Dabei hatte ich einen Ausdruck von genau diesem Reifenrechner. Gewechselt werden soll von 155/80R13 auf 185/70R13. Der Prüfer hat sich das Rechenergebnis kurz angeschaut und gemeint, wenn der Platz reicht hat er mit einem um 1,9% erhöhtem Abrollumfang kein Problem, das würde er eintragen.


    Man muß dazusagen, daß in den Papieren die Größen 155/80R12 als Standard und 155/80R13 als weitere Größe eingetragen sind und ich dem Prüfer das auch so gesagt/gezeigt habe. Trotzdem hatte er mit der Steigerung um (weitere) 1,9% kein Problem. :)


    Viele Grüße
    Clemens

    Manche Menschen sind wie Lavalampen. Sie sind nicht besonders helle, aber es macht Spaß, ihnen zuzuschauen.

  • Hallo Gemeinde,
    das sind ja alles schon mal wertvolle Infos.
    Vielen Dank dafür


    Noch eine Frage fiel mir ein.....muss ich den Anhänger bei der Vollabnahme wiegen lassen(also vorher meine ich)?

  • Ja, der Ing. braucht das Leergewicht für die neuen Papiere.



    mfg JAU

    No Shift - No Service