Smart mit Drehschemel und Ungebremst
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Der ist auch in der aktuellen Auto Bild (42/2014)
Eigentlich sehr interessant...
Wobei mich noch interessieren würde: Was für einen Führerschein braucht man dafür? -
Hi,
however. Drehschemel ohne Bremse sind nicht zulässig. Das ist auch nicht ohne Grund so. Ein Einachser kann nicht knicken. Auch landwirtschafliche Drehschemel bis 25 km/h sind ohne Bremse nicht zulässig. Starrdeichselanhänger dürfen hingegen bis zu 3000 kg ohne Bremse haben.
Gruß
Gerhard -
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However, dann muss der TÜV das bei dem nicht wissen...
Der Anhänger/Wohnwagen ist zugelassen, wiegt leer 410kg, hat ein zGg von 750km/h und eine 100km/h Zulassung. Das Leergewicht von 410kg ist eine "punktlandung" da dieser Smart von einem anderen Smart gezogen wird und der darf max 410kg ziehen. So ist das in der AB nachzulesen. -
Hi,
however. Drehschemel ohne Bremse sind nicht zulässig. Das ist auch nicht ohne Grund so. Ein Einachser kann nicht knicken. Auch landwirtschafliche Drehschemel bis 25 km/h sind ohne Bremse nicht zulässig. Starrdeichselanhänger dürfen hingegen bis zu 3000 kg ohne Bremse haben.
Gruß
GerhardWobei bis 25km/h nur eine Achse gebremst sein muß! Ich kenne sowohl die Variante mit gebremster Hinter, als auch Vorderachse! Meine Frage wäre jetzt gilt so ein Anhänger als "gebremst" oder nicht, im Sinne der zulässigen Anhängerlast des Zugfahrzeuges?
MFG S
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Hallo
Gerhard hat Recht, außerdem so einen hatten wir doch schonmal, ich hatte damals beim TÜV gefragt und es geht nicht
steht auch so im Gesetz, da wurde wieder irgend ein Schlupfloch benutzt
(z.b. Werbe oder Promotion Zweck, Vmax auf öffentlichen Straßen 40 km/h und maximal 20 km)
aber als ganz normale Transport oder Wohnanhänger geht das nicht
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(z.b. Werbe oder Promotion Zweck, Vmax auf öffentlichen Straßen 40 km/h und maximal 20 km)Moin,
würde ja auch genügen
VG
Alex -
Wobei mich noch interessieren würde: Was für einen Führerschein braucht man dafür?Das Thema haben wir gerade im Rechtlichem Forum
VG
Alex -
Hallo
Gerhard hat Recht, außerdem so einen hatten wir doch schonmal, ich hatte damals beim TÜV gefragt und es geht nicht
steht auch so im Gesetz, da wurde wieder irgend ein Schlupfloch benutzt
(z.b. Werbe oder Promotion Zweck, Vmax auf öffentlichen Straßen 40 km/h und maximal 20 km)
aber als ganz normale Transport oder Wohnanhänger geht das nicht
In dem AB Artikel steht das er eine 100km/h zulassung hat
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In dem AB Artikel steht das er eine 100km/h zulassung hat
...was noch die Krönung ist, wenn 'n anderer Smart davorhängt... -
Kann schon sein, dass er ne 100er-Zulassung hat, aber mit'm Smart davor darf man die eben nicht nutzen
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Auf ner anderen seite sagen die was von 420kg anhängelast... die scheinen gründlichst recherchiert zu haben Denn eigentlich sinds 450kg. Ist ja aber auch egal. Stellt sich nur die frage was jetzt ist wo das ding eine Zulassung hat. Darf man den jetzt fahren, oder nicht? Oder Vielleicht?
Ich denke nicht, das das mit sondergenehmigung oder so ist... Man findet für alles doch immer einen Prüfer der es nicht weiß... Gibt da doch noch einen anderen ungebremsten drehschemel, da wirds genau so sein...
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Wenn man es ganz genau wissen will, auf dem Smart steht eine Telefonnummer
Vielleicht kommt ja auch jemand aus der Gegend (der Gute Mann wohnt in Burgau bei Günzburg) und will sich das mal anschauen.