Darf ich nun mit BE einen Drehschemelanhänger ziehen oder nicht, wenn .....

  • ..... wenn das Gespann nicht über 3,5t ZLGG wiegt?


    Moin zusammen


    mal wieder ein Streit Thema :o


    Es soll nun neue Bestimmungen geben wo das nicht Erlaubt ist.


    Wo finde ich genaueres?
    Habe zwar meinen Freund Google befragt, aber keine Gescheite
    Antwort bekommen.


    VG
    Alex

  • Bisher durfte man mit BE einen Drehschemel an einen pkw anhängen, soweit ich weiß ohne beschränkung des zgg. Mit einem geländewagen mit druckluftanshluß auch einen 18t lkw drehschemel, sofern man die anhängelast beachtet.


    Was sich ab 2013 für NEUE führerscheine geändert hat, ist das man mit dem BE nur noch anhänger bis 3,5t ziehen darf. Vermutlich zielt das auf die sprinter etc. sattelzüge. Das macht mit einem 3,5t auflieger keinen sinn mehr, da man nur noch ein zuggesamtgewiocht von ~5,5t hat. Dies entspricht etwa 2t nutzlast. Möchte man die bisherigen 7,5 oder 8,75t zug gesamtgewicht nutzen (4-5t nutzlast) so benötigt man den C1E.
    Natürlich gilt das auch für die drehschemel wie hier im forum vertreten, die über 3,5t gesamtgewicht haben.

  • Hallo Fido


    das war schon immer so das nur bis 3,5t geht


    GW mit 18 t Anhänger ging nur mit C1E oder altem 2er



    Zitat

    Dieser Artikel bezieht sich auf die Fahrerlaubnis- und Ausbildungsvorschriften, die bis zum 18.01.2013 gültig waren


    Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.


    da hat sich nix geändert


    Gruß Mani

  • Ich bin mir sicher das man mit dem BE vor 2013 Zugfahrzeuge mit 3,5t und Anhänger fahren durfte, wobei das Anhängergewicht (das tatsächliche) nicht durch den Führerschein sondern durch die Anhängelast begrenzt war. Dadurch kommen doch die ganzen mini sattelzüge mit 7,5 /8,75t zzgg, welche mit dem BE gefahren werden dürfen (durften) Die Einschränkung auf 3,5t Anhänger ist somit neu.

  • Die Einschränkung auf 3,5t Anhänger ist somit neu.


    Ja und sie gilt für Fahrerlaubnisse (sieht komisch aus) die nach dem 19.01.2013 erteilt wurden. Alle die den BE davor gemacht haben, haben Bestandschutz und dürfen weiterhin Anhänger > 3.500 kg zGG fahren.

    Grüße
    Andy

  • Interessante Kombi, macht ein so leichter Drehschemel überhaupt einen Sinn?


    Autoarschanhänger hat er schon. Kompletter Espaceanhänger als DS wollte er noch...
    Weiss nicht ob sowas sinnvoll ist, wäre aber ein Hammerprojekt.


    Gruss georg123

  • Hallo


    das ist nicht neu, wie ich oben schon gepostet hatte


    für die großen Minisattel brauchte man schon immer alten 3er oder C1E oder umgeschriebenen BE mit Schlüsselzahlen


    ein Neuling mit BE durfte nicht fahren


    Gruß Mani

  • Ich weiß nicht was du daraus liest, aber da steht doch ganz klar, das man mit dem BE (FEV1999, also die Führerscheine nach 1999) Einen Minisattel kleiner/gleich 3500kg mit einem Anhänger größer 3500kg und eine Fahrzeugkombination größer 12000kg fahren darf. Also rein theoretich eine 3,5t zugmaschine mit einem oder zwei Anhänger(n) und unbegrenzten gesamtgewichtes. Und Genau das wurde ja geändert wie man in der Tabelle sehen kann.

  • Und wen du es noch genauer liest dann stehen da noch zahlen dahinter


    Und die zahlen bekommt man nur wen man den alten 3er auf BE umschreiben lässt


    Alle anderen die den BE erst gemacht haben dürfen nur 3,5t anhängen

  • die zahlen sind aber tabellarich. Also das beides geht, der Klassiche BE und der Umgeschriebene. Weil wenn ich die 4 rechten spalten vergleiche, steht da überall das gleiche. Nur in der FEV2013 ändert sich was. Sonst dürfe man mit dem BE auch keine 3500kg Zugmaschine und 3500kg Anhänger bei 7000Kg kombination fahren. Wofür wäre denn dann der BE führerschein gedacht, wenn man mit dem nur das machen darf was man mit dem B darf? Laut der Tabelle macht es jedenfalls keinen unterschied ob ich an meinen 3500kg Sprinter einen 800kg Anhänger oder einen 18.000kg Anhänger Anhänge, wenn ich nach FEV1999 oder STVZO gehe.

  • Mahlzeit


    es geht sich ganz einfach darum:


    Klick


    Da hat einer einen wie auf dem Bild zu sehen ist,
    eine Karosse auf ein Angefertigten Drehschemelanhänger geschraubt.


    Ich habe dann geschrieben das man den Anhänger auch Ablasten kann
    und wenn man im Gesamten nicht über 3,5t kommt,
    kann man das ganze auch mit BE fahren.



    Das ich das fahren darf ist mir schon Bewusst :]


    VG
    Alex

  • Sodale


    ich muß gestehen ihr hattet recht mit den über 3,5t :(


    die Liste oben ist aber dann auch falsch


    die Kennziffer 79.06 wurde erst mit der Neuerung zum 19.1.2013 eingeführt, in der Liste steht sie aber schon vorher dabei


    deshalb bin ich davon ausgegangen das es vorher schon so war


    Gruß Mani

  • Mit dem neuen BE darf der Anhänger max. 3.500 kg wiegen.


    Wenn der Zug (Zugfahrzeug + Anhänger) unter 3.500 kg kommt, kann man ihn sogar mit dem einfachen B (ohne E) fahren.


    Das ganze gibt's auch mit nem T4, das sieht super aus. Wenn man sich die Doku ansieht, sieht man, dass da viiieeel Stahl drin steckt und man sich um das zGG und eine ABlastung keine Gedanken machen muss... :biggrins:

    Grüße
    Andy

  • Die klingt logischer, Mani.


    Demnach darf ich mit meinem "alten" BE einen Minisattel mit 12t bewegen, solange ide Zugmaschine max. 3.500 kg wiegt...

    Grüße
    Andy