Ungebremste mehrachs anhänger erlaubt?

  • Ich hatte heute ein Wenig bei mobile nach anhängern geschaut, dabei sind mir auch ungebremste Anhänger (750Kg) mit 2 Achsen aufgefallen, dann habe ich ein wenig gegoogelt, und bin dabei auf den §42 Absatz 2 SVZO gestoßen, welcher folgendes besagt:


    "Hinter Krafträdern und Personenkraftwagen dürfen Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse nur mitgeführt werden, wenn das ziehende Fahrzeug Allradbremse und der Anhänger nur eine Achse hat."


    Wie ist das mit solchen Anhängern dann zu vereinbaren? Diese Anhänger sind teilweise von Brenderup, also ab werk so. Ist das vielleicht so, das eine Tandemachse dann nur als eine Achse zählt? Bis wann wäre das denn? Die üblichen 0,99m?


    Und dann gibt es ja noch die ungebremsten Drehschemelanhänger, hier sind es ja ganz klar 2 Achsen, dürfte man die also gar nicht fahren? Oder vielleicht nur mit einem LKW? Oder hätten die gar nicht zugelassen werden dürfen? Was wenn man nun einen solchen anhänger fahren würde?

  • Hallo


    Ist das vielleicht so, das eine Tandemachse dann nur als eine Achse zählt? Bis wann wäre das denn? Die üblichen 0,99m?


    Und dann gibt es ja noch die ungebremsten Drehschemelanhänger, hier sind es ja ganz klar 2 Achsen, dürfte man die also gar nicht fahren? Oder vielleicht nur mit einem LKW? Oder hätten die gar nicht zugelassen werden dürfen? Was wenn man nun einen solchen anhänger fahren würde?



    Würde auf die 0,99m Regel Tippen.


    Was soll ein Smart mit so nen großen Anhänger? :rolleyes: :confused: :kratz:


    Gruß

    Wir sollten uns auf unser Kerngeschäft zurückziehen, Grillen und Fortpflanzen (Dieter Nuhr)


    STVO
    §19 Bahnübergänge
    (1) Schienenfahrzeuge haben Vorrang

  • Na der Drehschemel am Smart ist nur mobile Werbefläche - Nutzlast hat der quasi gar keine! ;)

    MfG,
    Jay


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  • Viele dinge die man macht sind nicht mit sinn oder nutzen zu verbinden. Der drehschemel anhänger hätte an meinem smart immerhin noch 150kg nutzlast.


    Aber Abgesehen von sinn und zweck geht es ja um das rechtliche. Und da bin ich momentan echt überfragt was da nun sache ist....

  • Hi,

    der Drehschemel ist nicht zulassungsfähig. Auch nicht in der Landwirtschaft bis 25 km/h, wo bis 3000 kg ohne Bremse möglich sind. Diese Regelung macht Sinn.

    Gruß
    Gerhard

  • Da ich den Anhänger schon live gesehen habe, und auch mit Schild und Plakette (ich weiß, muss nicht unbedingt was heißen) gehe ich davon aus, das der Anhänger durch den Tüv gekommen ist, und auch zugelassen wurde. Was wären jetzt die konsequenzen wenn man mit so einem Anhänger fahren würde? Hätte dann der TÜV, die Zulassungsstelle, oder ich einen Fehler gemacht? Oder Alle? Oder darf man dank des fehlers des Tüv und der Zulassungsstelle vielleicht sogar damit fahren?


    Kann mir beim drehschemel vorstellen, das man ohne bremse bei kurvenfahrten und einer starken bremsung probleme bekommt, weil der Drehschemel vorne einknickt. Hatte mal nen drehschemel anhänger hinter nen kleinen LKW, da ich vergessen hatte die Luftfederung wieder auf normal zu machen, als ich die lafette aufgenommen hatte, hatte der Anhänger kaum gebremst (ALB). An einer ampel, wo vor mir einer plötzlich gebremst hatte, kam der Anhänger dann auf der Linksabbiegerspur zu stehen. Zum glück ist nichts passiert.... durch das querstellen der 1. achse entsteht dann halt auch ein wenig bremsenergie...
    Aber ob das bei maximal 750Kg auch passieren könnte?


    Nun zum zentral achser, ist dieser Zulassungsfähig? Wie ist dann jetzt die Regelung? Achsabstand kleiner 1m? Wenn ja, wären auch 3 Achsen mit 8/10" Reifen erlaubt?

  • Hallo


    Da ich den Anhänger schon live gesehen habe, und auch mit Schild und Plakette (ich weiß, muss nicht unbedingt was heißen) gehe ich davon aus, das der Anhänger durch den Tüv gekommen ist, und auch zugelassen wurde. Was wären jetzt die konsequenzen wenn man mit so einem Anhänger fahren würde? Hätte dann der TÜV, die Zulassungsstelle, oder ich einen Fehler gemacht? Oder Alle? Oder darf man dank des fehlers des Tüv und der Zulassungsstelle vielleicht sogar damit fahren?


    Nun zum zentral achser, ist dieser Zulassungsfähig? Wie ist dann jetzt die Regelung? Achsabstand kleiner 1m? Wenn ja, wären auch 3 Achsen mit 8/10" Reifen erlaubt?



    Ich habe die auch schon gesehen, auch mit Deutschen Zulassung schildern. Allerdings Geparkt als Werbefläche. Mit einen Sm:zensur: davor.


    Mit dem Thema Zentral Achser läuft das bei diesen doch auch oder?
    http://i15.ebayimg.com/02/i/001/23/7f/670a_35.JPG


    Gruß

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  • Hallo Fido,


    genau so ist es: durch das Bremsen der Vorderachse wird der Anhänger spurstabil. Wird die Vorderachse nicht gebremst, kann das Gespann einknicken, selbst wenn die Hinterachse gebremst sein sollte (wegen der Auflaufkraft). Die HA-Bremse sorgt für das Strecken des Zugs. Daher müssen bei einem Drehschemel grundsätzlich alle Räder grbremst sein (über 25/km/h).
    Bremsanlagen ohne ALB sind heute nicht mehr zulassungsfähig (über 40 km/h? oder 25? weiß nicht genau). Bei auflaufgebremsten Anhängern ist ein ALB nicht notwendig, da es sich um eine P-Regelung der Bremskraft handelt.
    Hat der ungebremste Anhänger trotzdem eine Zulassung haben mehrere Menschen ein Problem: Hersteller, Prüfer und Zulassungsstelle. Ich denke, im Falle eines Personenschadens kann man sich da auf einen üblen Prozess freuen, wenn das rauskommt.


    Gruß
    Gerhard

  • @Patrik:
    Der von dir gezeigte ist ja gebremst, da trift die Regelung ja sowieso nicht zu.


    MDC (nicht der Hersteller, sondern der verkäufer des "S-truck" anhängers hat im smart forum geschrieben, das der anhänger durch den Tüv gegeangen ist, und auch bei der HU ohne Probleme durchgegangen ist, daher geht er davon aus, das alles gesetzeskonform ist.
    Allerdings frage ich mich was mir als fahrer dieses gespanns passieren könnte, im falle einer Kontrolle, oder eines Unfalls.
    Das mit dem einknicken kann ich mir aber auch beim gebremsten vorstellen, das dies unter schlechten bedingungen passieren könnte, je nach dem wie die bremse eingestellt ist.


    Das mit dem zentral achser wäre dann also geklärt, wenn man 3 Achsen auf 0,99m bekommt ist es erlaubt.

  • Hi,

    ein Einknicken ist möglich, aber unwahrscheinlich unter normalen Bedingungen, evtl. bei Eisglätte und verschiedenen Reibungskoeffizienten. Der Gesetzgeber schreibt gewisse Mindestbremskräfte und Stabilitätskriterien der Bremse vor. Sind diese Werte im grünen Bereich, ist ein Drehschemel sehr sicher. Wichtig für ihn ist dabei ein großer Radstand.

    Welche Schuldverteilung im Schadensfall gefunden wird ist sicher Sache eines Gerichts. In einem bin ich mir aber sicher: Als Fahrer ist man nicht aus der Verantwortung entlassen.

    Ein gebremster Tandem oder Tridem kann auch einen Achsabstand > 1m haben. Beim Tandem steht dann in der [definition='1','0'][/definition]: Zahl der Achsen 1 bzw.2 und bei Zahl der Bremsen 4.

    Gruß
    Gerhard

  • Zitat

    Das mit dem zentral achser wäre dann also geklärt, wenn man 3 Achsen auf 0,99m bekommt ist es erlaubt.


    Nein, drei Achsen werden nach meinem Verständnis nicht als eine Achse gewertet, auch wenn man sie auf unter 1m unterbringt.



    Dagegen spricht auch der §41 Absatz 11 der STVZO:


    §41 Bremsen und Unterlegkeile


    ....


    (11) An einachsigen Anhängern und zweiachsigen Anhängern mit einem Achsabstand von weniger als 1,0 m ist eine eigene Bremse nicht erforderlich, wenn der Zug die für das ziehende Fahrzeug vorgeschriebene Bremsverzögerung erreicht und die Achslast des Anhängers die Hälfte des Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, jedoch 0,75 t nicht übersteigt. Beträgt jedoch bei diesen Anhängern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h, so darf unter den in Satz 1 festgelegten Bedingungen die Achslast mehr als 0,75 t, aber nicht mehr als 3,0 t betragen. .....


    Auch Absatz 9 vom §41 bezieht sich darauf:


    (9) Zwei- oder mehrachsige Anhänger - ausgenommen zweiachsige Anhänger mit einem Achsstand von weniger als 1,0 m - müssen eine ausreichende, leicht nachstellbare oder sich selbsttätig nachstellende Bremsanlage haben; mit ihr muß eine mittlere Vollverzögerung von mindestens 5,0 m/s² ....



    Also drei Achsen ungebremst is nich nach der STVZO (zumindest hab ich da nichts gefunden).



    Zum Smart mit dem Drehschemelanhänger ohne Bremse, vielleicht fällt der ja unter die Ausnahmen
    vom §41 Absatz 13 ( (13) Von den vorstehenden Vorschriften über Bremsen sind befreit.....)
    Nur mal so eine Idee.

  • Zitat

    Zum Smart mit dem Drehschemelanhänger ohne Bremse, vielleicht fällt der ja unter die Ausnahmen
    vom §41 Absatz 13 ( (13) Von den vorstehenden Vorschriften über Bremsen sind befreit.....)
    Nur mal so eine Idee.



    :kratz::pfeif: Gerhard

  • Zitat

    :kratz::pfeif: Gerhard


    Ganz einfach, gemäß §41 STVZO Absatz 13 sind z.B. Zugmaschinen in der Land- und Forstwirtschaft und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 8Km/h von den vorherigen Bestimmungen über die Bremsanlage (auch Anhänger) ausgenommen.


    Vielleicht ist ja der Smart sowas!!!! :biggrins:

  • Das ist doch alles mist... warum gibts nur so viele unsinnige gesetze.... Was sollte denn an einem ungebremsten 3 achser gefährlich sein???


    Ein mini Drehschemel hingegen müsste nach diesem Text erlaubt sein... 1,6m achs außenbreite (ist ja standart) 99cm achsabstand, und dazu ein 1,5 oder 2m Aufbau, und gut ist. Über die Rangierbarkeit braucht man natürlich nicht zu sprechen, aber laut gesetz wäre es ja erlaubt...

  • Hi,

    oft gibt es für solche Regelungen einen Hintergrund den wir nicht sofort sehen oder der einfach aus der Vergangenheit heraus zu erklären ist: So wie die einzigartige Sache in Deutschland bis vor einigen Jahren mit einem Pkw-Führerschein Lkws bis 7,5 t (mit Anhänger sogar18,75 t) fahren zu dürfen.

    Gruß
    Gerhard