Frage , welchen Führerschein muß haben um dieses Gespann im öffentlichen Staßenverkehr zu führen ?
mfg.
Frage , welchen Führerschein muß haben um dieses Gespann im öffentlichen Staßenverkehr zu führen ?
mfg.
Für Drehschemel braucht man BE. Mitm alten 3er darf man nicht.
mfg JAU
Wer den alten 3 er (rosa oder grauer Lappen) allerdings umschreiben lässt hat im Rahmen des Besitzstandes BE.
Also den Rosa Lappem auf Kartenführeschein umschreiben lassen und die alte Regelung mit Einachser bzw. Tandem (Achse weniger als einen Meter auseinander) gilt nicht mehr. Und schon darf man einen Drehschemelanhänger fahren.
Gruß Günter
Hallo
man darf auch mit dem grauen oder rosa Lappen fahren, dann muß da aber Kl. 2 drin stehen
ansonsten so wie oben gesagt
Gruß Mani
die alte Regelung mit Einachser bzw. Tandem (Achse weniger als einen Meter auseinander) gilt nicht mehr.
Genau die Frage kam mir vorhin in den Sinn, danke für die Antwort.
Wie ist es dann aber mit B ohne E, darf man da nicht auch nur Einachser fahren? Oder gilt dann wieder die alte Tandemregel?
mfg JAU
Die Anzahl der Achsen spielt keine Rolle mehr Jau, nur noch das zGG des Anhängers bzw. der Zugkombination.
Klasse B:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 - mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).
Klasse BE:
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg betragen. Die Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen.
Da ist keine Rede mehr von Achsanzahl.
Gruß Günter
Alles anzeigenKlasse BE:
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg betragen. Die Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen.
Da ist keine Rede mehr von Achsanzahl.
Gruß Günter
...aber das gilt auch nur für Leute, die ihren "BE" seit dem 19.01.13 gemacht haben! Davor Bestandsschutz für PKW / LKW bis 3,5to + "Anhänger unbegrenzt"... zwar für 99,99% eh egal, aber... für mich nicht.
Hallo an alle und erstmal ein tolles neues Jahr,
nochmal zur Zulassungsfähigkeit der drehschemelanhänger. Ich hatte von Humbaur ein Sondergenehmigung dabei, daß ich den Anhänger bis zum 01.11.2015 zulassen kann. Humbauer sagte mir auch schon vor dem Kauf, daß die Händler für die gekauften Kontingente diese Sondergenehmigung erhalten. Das selbe hat mir auch Unsinn seinerzeit gesagt, als ich bei denen ein Angebot eingeholt habe.
Das schöne beim Humbaur ist, das die Ladefläche innen 5,10m x 2,10m ist. Ich habe ihn gerade mit 10 Europaletten beladen und da braucht man mit dem Stapler (unser hat kein Seitenschber) nicht so genau einladen, damit die auch drauf passen.
Grüße Daniel
Das mit der Ausnahmegenehmigung vom KBA ist klar, das gibt es öfters bei rechtlichen Änderungen.
Strittig ist nur, wie es mit noch nicht produzierten Anhängern aussieht, nmM dürfen neue Drehschemel mit Auflaufbremse überhaupt nicht mehr zugelassen werden.
Es sei denn, die Hersteller tricksen irgendwie und hätten für noch nicht produzierte Fahrzeuge schon Fahrgestellnummern ans KBA gemeldet.
Frage zu deinem neuen Humbaur: hat dieser eine Typgenehmigung oder ist es eine Einzelabnahme mit extra TÜV-Gutachten?
bei ner Einzelabnahme hätte er keine Sondergenehmigung gebraucht
edit wegen Quatsch
edit wegen Quatsch
Schöner Post! Gefällt mir!
War ja auch Post Nr 1111