Böckmann DS-Serie

  • Du schriebst vor einiger Zeit schon mal, das euer TÜV die Einzelabnahmen immer noch nach der alten StVZO macht - das ist schön für dich, aber keineswegs die Regel in Deutschland (und eigentlich rechtlich nicht korrekt).


    Würde jedem Selbstbauer raten, das vorher mit dem zuständigen TÜV (einer, der Einzelbauten prüfen darf), abzuklären und sich das schriftlich bestätigen zu lassen.

  • Du schriebst vor einiger Zeit schon mal, das euer TÜV die Einzelabnahmen immer noch nach der alten StVZO macht - das ist schön für dich, aber keineswegs die Regel in Deutschland (und eigentlich rechtlich nicht korrekt).


    Ähm... klär mich mal auf, was ist daran falsch? Wir reden doch von einem Vollgutachten nach $21 StVZO. Und da ist stets von "Landesrecht" die Rede.


    Und auch hier lese ich ein "oder" heraus:


    Ein Neufahrzeug, zu dem keine EG-Typgenehmigung oder EG-Kleinserien-Typgenehmigung vorhanden ist, bedarf nunmehr einer Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV. Mit Umsetzung der Richtlinie 2007/46/EG kann eine solche jedoch nur noch erteilt werden, wenn das Neufahrzeug den Anhängen IV oder XI der Richtlinie entspricht, oder wenn es alternative Anforderungen der StVZO erfüllt, die das gleiche Maß an Verkehrssicherheit und Umweltschutz gewährleisten (...)

  • genau das ist es


    Zitat

    Ein Neufahrzeug, zu dem keine EG-Typgenehmigung oder EG-Kleinserien-Typgenehmigung vorhanden ist, bedarf nunmehr einer Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV.


    Einzelfahrzeuge werden immer noch nach §13 abgenommen, genau genommen darf man ihn sogar noch nachm alten 21er abnehmen, das hängt aber dann von den verbauten Komponenten ab,


    aber NUR Fahrzeuge für die ein international gültiges COC Papier ausgestellt wird, mit dem es dann ohne weitere Probleme in jedem EU Land zugelassen werden kann, für die gilt die Abnahme nach der ECE Richtlinie



    und wie es die Großserien Hersteller in Zukunft machen konnte er mir auch nicht sagen, er hatte auch nicht soviel Zeit sich alles durch zu lesen,
    die werden dann halt in Zukunft nur Einzelstücke bzw nur soviele bauen das es nicht unter Serie fällt, dann wird die Typenbezeichnung geändert und es geht weiter, es gibt genug Schlupflöcher meinte er


    wichtig ist nur das für "uns" alles beim alten bleibt


    Gruß Mani

  • So, also dann mal kurz meine Meinung zu den rechtlichen Fragen: ich beziehe mich nur auf echte Neufahrzeuge, also Eigenbauten von Grund auf.


    Wird ein Gebrauchtfahrzeug umgebaut oder neu aufgebaut, dann gelten die alten Vorschriften weiter, insbesondere § 21 StVZO.


    Bei einem Neufahrzeug der Klasse O (Anhänger) ist dagegen grundsätzlich eine Einzelgenehmigung nach § 13 EG - FGV erforderlich, damit der Anhänger zugelassen werden kann, darüber gibt es zig Links, das dürfte weitgehend unstrittig sein.


    Die Frage ist nun, welche Vorschriften das Teil erfüllen muss: grundsätzlich müssen die EG Richtlinien erfüllt werden. Werden stattdessen die nationalen Vorschriften angewendet, dann ist das zu begründen, die nationalen Vorschriften müssen bzgl. Sicherheit gleichwertig sein, ob das bei einer Auflaufbremse der Fall ist wird vermutlich Auslegungssache sein.


    Man könnte argumentieren, dass die EU sich etwas dabei gedacht hat, ausdrücklich keine auflaufgebremsten Drehschemel mehr zu genehmigen.


    Hier der Passus aus §13 EG FGV, dass nicht "einfach so" von den EU-Richtlinien abgewichen werden darf:


    "In dem Antrag ist die Notwendigkeit der Anwendung entsprechender Anforderungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung nach Absatz 1 Satz 2 an Stelle der in Anhang IV oder Anhang XI der Richtlinie 2007/46/EG genannten Vorschriften stichhaltig darzulegen. Die Genehmigungsbehörde kann eine Nachprüfung des Gutachtens veranlassen."



    D.h. für mich, es muss begründet werden, warum die EU-Vorschriften nicht angewendet werden.
    Darauf wird sich nicht jeder TÜV einlassen, sondern es soll einen begründeten Ausnahmefall darstellen.


    Ich glaube ja gerne, dass es bei Manis TÜV kein Problem darstellt, aber das ist halt nicht die Regel und ich würde mich als Selbstbauer nicht drauf verlassen, sondern vorher lieber nachfragen. :)

  • also nochmal


    diese eine Verordnung 661/2009 und alles was damit zu tun hat betrifft nur Serienfahrzeuge für die ein COC erstellt wird


    solange es ein Einzelfahrzeug oder Kleinserie ist OHNE Internationales COC hat diese 661/2009 und ECE blablabla nichts zu sagen


    wenn willst kann ich Dir die Nummer geben, dann kannst selber dort anrufen, dann erklärt er dir die Unterschiede und welche § das genau sind


    ich konnte mir das auf die schnelle nicht alles merken, mir war nur wichtig das für uns die ECE nicht wichtig ist



    aber der macht nichts anderes und hat da ca ne halbe Stunde seine Bücher gewälzt und dann kann man dem schon glauben



    achja, das ganze gilt übrigends BUNDESWEIT, das sind keine Landesgesetze wie oben jemand meinte


    Gruß Mani

  • und wenn es um einen Eigenbau geht, dann sollte man eh den Prüfer seines geringsten Misstrauens mit ins Boot nehmen und ihn das Projekt bis einschließlich der Abnahme begleiten lassen. Sonst wird man höchtwahrscheinlich Schiffbruch erleiden und das Projekt komplett entsorgen dürfen.
    Dieser Prüfer wird einem dann schon sagen welche Vorschriften er beachtet haben möchte und welche nicht (unabhängig von der Gesetzeslage, da gibts öfter auch mal Unterschiede).

  • Die wurde ja wieder gekippt. Und mal ganz ehrlich: Seitdem sind die Gurken wirklich hässlicher geworden.
    Da sind beim Discounter einige dabei die ich nicht kaufe. Also schmeißt es nicht der Bauer (Kompost?) weg sondern der Händler (Hausmüll?).



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Also, das, was Frischling da herausgearbeitet hat, deckt sich voll und ganz mit meinem Kenntnisstand. Die bisher gültigen EG Richtlinien 71/320 bzw 98/12 verlieren Ihre Gültigkeit und werden durch die ECE R13 bzw. ECE R55 ersetzt. Das gilt für Sereinfahrzeuge UND für Einzelabnahmen. Und damit wären wir wieder bei dem Punkt, daß auflaufgebremste Drehschemel nicht mehr abgenommen werden dürfen.


    Es wird vermutlich in den ersten Monaten noch einen TÜV-Tourismus zu Prüfstellen geben, die meinen, irgendetwas irgendwie auslegen zu müssen - in Zeiten immer stärkerer Innenrevisionen bei TÜV-Gutachten dürften sich aber diese Prüfstellenleiter nicht lange halten können. Das gab's vor 20 Jahren schon mal bei Abnahmen von Anhängern über 3,5 t, als einige wenige Prüfstellen meinten, in diesen Anhängern müsse kein ABS und keine automatische Nachstellung verbaut sein. Ging auch nicht lange gut....


    Gruß


    vom Technikus

  • Hallo zusammen,


    Ihr habt mir ja einen ganz schönen Schreck eingejagt! :confused:


    Wir sind mitten in der Planung zu einem recht großen Wohnwagenprojekt und haben im August entschieden, dem Wagen einen Drehschemelunterbau zu gönnen, da die Gewichtsverteilung schon recht front- und hecklastig ist.


    Der Anhänger wird durch und durch eine Sonderanfertigung sein. Zur Orientierung: max 3000 kg zGG, Koffermaße: 545cm x 220cm x 220cm. Zugfahrzeug voraussichtlich ein Land Rover Discovery 4 (oder dann schon 5)


    Auf der Suche nach allen möglichen Informationen über Drehschemel bin ich nun auf diesen Thread gestoßen. Gibt es denn nun gesicherte Erkenntnisse darüber, ob wir weiterhin einen Drehschemel-Unterbau planen können, oder müssen wir uns von der Idee verabschieden?


    Ich hoffe sehr, Ihr lasst unseren Traum weiter leben….


    Viele Grüße
    Jasper

  • Guten Abend,
    Auch wenn es hier anders dargestellt worden ist, sind auflaufgebremste Drehschemelanhänger - egal ob typgenehmigte Fahrzeuge oder Einzelabnahmen - seit 1.11. nicht mehr zulassungsfähig. Auch bei Einzelabnahmen muß durchgängig die Gleichwertigkeit zu den ECE-Richtlinien gewährleistet sein. Das bedeutet, daß bei Einzelabnahmen die verbauten Teile nicht zwingend eine ECE-Prüfung haben müssen, wenn der Hersteller bescheinigt, daß die Teile mit ABG bzw. EG-Prüfprotokoll-Kennzeichnung konform zu den ECE-Richtlinien R13 (Bremsen) bzw. ECE R55 (Zugeinrichtungen) sind. Somit hat Mani in gewisser Weise recht, der ganz große Cut im Fahrzeugbau erwischt nur die größeren Fahrzeugbauer, die eigene Typgenehmigungen für Ihre Anhänger haben - aber Neuabnahmen von Drehschemelanhängern sind auch als Einzelabnahmen in keinem Fall mehr zulässig. Die einzige Ausnahme bilden LoF-Anhänger bis 25km/h. Für dieses Segment gibt es keine europäischen Prüfgrundlagen (die ECE kennt nur Schnelläufer), daher werden landwirtschaftliche Anhänger, Zugmaschinen etc, die in diesen Bereich fallen, weiter nach nationalen Vorschriften abgenommen.


    Wie bereits weiter oben gesagt, kann ich mir vorstellen, daß das nicht sofort bis in die hinterste Ecke unseres schönen Landes vordringt - ich kann Dir also nur raten, allerschnellstens mit dem Prüfer Deines Vertrauens Kontakt aufzunehmen und dort mal die Lage zu sondieren.


    Da die Drehschemelanhänger ja in den Niederlanden bereits eine viel längere Tradition haben, empfehle ich, einmal die Google-Suche mit den Stichwörtern 1.11. ECE und RDW (das ist das holländische Äquivalent zum KBA) zu bemühen. Auch in den Niederlanden geht nichts mehr.


    Gruß


    vom Technikus

  • Hallo


    Zitat

    aber Neuabnahmen von Drehschemelanhängern sind auch als Einzelabnahmen in keinem Fall mehr zulässig


    Doch, sind sie schon, aber glaubt was ihr wollt


    nationalen Abnahmen ist die ECE egal, solange es Kleinserien bis zu 10 Fahrzeugen sind


    ihr werdet es schon noch sehen, die Drehschemel werden nicht verschwinden


    Gruß Mani

  • Moin!


    danke für Eure Antworten, besonders Dank an Mani. Ich habe darauf hin eben mal mit unserem potentiellen Chassisbauer telefoniert. Auch er hat bestätigt, dass nur "die Großen" davon betroffen seien. Er selbst als Einzelanfertiger hat weiterhin die Genehmigung, Drehschemel-Anhänger zu bauen. Wie lange dieser Zustand andauern wird, kann er natürlich nicht sagen. Das Thema sei aber bis auf Weiteres vom Tisch.


    Da der Baubeginn unseres Projektes wohl erst in 2016 sein wird, werde ich die Entwicklung weiter beobachten und mir ggfs. eben schon vorher wenigstens das Chassis bauen lassen und zulassen.


    Viele Grüße
    Jasper

  • @ Hi Jasper,


    darf ich fragen, wie weit bzw. wie konkret die Pläne für den Bau sind? Mir würde so ein Projekt auch gut gefallen, allerdings nur in 3500 kg, autark und am liebsten mit Holzaufbau. Theoretisch hätte ich wahrscheinlich auch die Kenntnisse und Fertigkeiten so ein Projekt zu verwirklichen, leider habe ich aber mittelfristig dafür wohl nicht die Zeit. Aber vielleicht gibt es ja latente Synergien ...?


    Gruß
    Gerhard

  • Moin Gerhard,


    die Pläne sind schon sehr konkret, der Baubeginn liegt allerdings erst im Herbst 2016. :(
    Unser Aufbau ist jedoch nicht aus Holz, sondern hat einen Alurahmen. Für Details treffe ich mich demnächst mit dem Kofferbauer. Meine Zeit und Kenntnisse reichen bei Weitem nicht für einen Selbstbau.


    Gruß
    Jasper

  • Hi,


    gute Ideen sind nicht immer eine Frage von profunden Kenntnissen oder Erfahrungen! Oft ist es sehr hilfreich, wenn man an eine Sache unbelastet heran geht.


    Gruß
    Gerhard

  • Moin zusammen, das Zulassungsproblem für Drehschemelanhänger wie hier weiter oben dargestellt ist so noch nicht vorhanden, ich habe heute Morgen beim TÜV vorgesprochen und der oberste Ing dort hat mir bestätigt, das er nach wie vor Drehschemelanhänger in Einzelabnahme zulassen darf. Das nur um dieses Thema nochmal zu aktualisieren.
    Gruss Kai

  • Hallo


    Zitat

    der oberste Ing dort hat mir bestätigt, das er nach wie vor Drehschemelanhänger in Einzelabnahme zulassen darf.


    da meiner nicht ausgewandert ist, muß es doch glatt einen zweiten geben der noch Ahnung hat :biggrins:


    schön zu wissen das es da noch welche gibt


    Gruß Mani