Böckmann DS-Serie

  • Hallo,


    ich habe mich heute mal ein bisschen mit Drehschemelanhängern beschäftigt und dabei ist mir aufgefallen, dass Böckmann auf ihrer Homepage die DS-Serie nicht erwähnt. Wurde die Serie eingestellt?



    Grüße


    Benq

  • Ab dem 1.11.2014 wird die neue EG Richtlinie 661/2009 endgültig in nationales Recht umgesetzt. Ab diesem Datum dürfen bei Neufahrzeugen nur noch Teile mit ECE-Genehmigung verwendet werden.


    In der entsprechenden Richtlinie ist aber kein mehrachsiger auflaufgebremster Anhänger mehr vorgesehen - die Zulassung wird deshalb europaweit nicht mehr möglich sein.
    (Bestandsschutz für bereits zugelassene Fahrzeuge gibt es aber natürlich!)


    Ich denke, daß die Hersteller, die Serien produzieren, deshalb schon jetzt keine Drehschemelanhänger mehr fertigen...


    Gruß


    vom Technikus

  • Hallo


    das is ja mal interessant, mein TÜVtler hat mir das vor nem halben Jahr schonmal erzählen wollen das angeblich keine Drehschemel mehr zulassungsfähig sind, wusste aber nichts genaues


    ich wollte mir eigentlich demnächst nen neuen bauen, also muß ich mich entweder beeilen mit dem neuen, oder mein alten dann umbauen


    scheiss EU kann ich da nur sagen, die Drecksäcke mischen sich überall ein und haben keine Ahnung


    Gruß Mani

  • ich hab jetzt diese ganze EG Richtlinie 661/2009 durchgeschaut


    aber da steht nichts drinn das es keine auflaufgebremsten Drehschemel mehr geben soll


    auch in den aufgeführten Richtlinien 70/320/EWG und 71/320/EWG was Bremsen und Lenkung betrifft finde ich nix


    also Bitte wo steht das?


    Gruß Mani

  • Hallo,



    ich habe die Tage mal mit einem Händler gesprochen. Er sagte, dass Böckmann einfach die Stückzahlen zu niedrig waren und deshalb keine Drehschemel mehr bauen.

  • scheiss EU kann ich da nur sagen, die Drecksäcke mischen sich überall ein und haben keine Ahnung


    Gruß Mani


    Ja Mani, da kann ich dir nur beipflichten! Kostet ein Schweinegeld und bringt wenig bis nix - ausser Ärger und Kosten!

    Gruß Alex
    - - - - - - -
    Jetzt auch bei mir: Schon länger im Hof: Wetschka/Klagenfurt 500kg(verkauft) und Auwärter GL 600kg, zerlegt


    Inventar: Auwärter 1200kg, EZ 94; Heinemann Z412, EZ 7/1980verkauft und Eifelland Deseo Plus LKK, 1000kg, Variante 1, EZ 2009 an


    Dacia Duster dCi 110 4x4 seit 19.7.2012 und 286.000 km . . .


    Bei manchen Leuten weiß die Linke nicht, was die Rechte tut - bei einigen hat man den Eindruck, daß die Linke nicht mal weiß, daß es eine Rechte gibt!

  • @Mani:
    Du hast recht, in der Richtlinie selbst steht das nicht explizit drin. Du musst eine Stufe weiter hinuntergehen! Die 71/320 bzw. 98/12 gelten ab 1.11. nicht mehr, verbindlich sind dann für die Radbremsen die ECE R13 und für die Zugeinrichtungen die R55. Und in ebenjenen wirst Du nichts mehr über drehschemelgelenkte Anhänger mit Auflaufbremse finden. Man mag dabei denken "Sch...-EU", sollte sich aber immer vor Augen halten, das dort nur beschlossen wird, was auf die Eingabe einzelner Länder angeregt wird. Die EU selbst hat in diesem Falle also keine Schuld!


    Wenn Du noch einen Drehschemel bauen willst, musst Du ihn jetzt "zusammennageln" und vor dem 1.11. zulassen. Alles weitere wie Aufbauänderung - ggfs. sogar Längen- und Breitenänderungen kannst Du wegen des Bestandsschutzes auch später noch machen. Damit wärst Du meines Wissens nicht alleine.....


    Gruß


    vom Technikus

  • Also ich glaube das nicht


    in der ECE R13 hab ich folgenden Abschnitt gefunden


    Zitat

    Bei Auflaufeinrichtungen für mehrachsige Anhänger mit drehbarer Deichsel, bei denen das Bremsgestänge durch die Lage der Zugeinrichtung beeinflusst wird, muss der Auflaufweg s mindestens um den Verlustweg
    so größer sein als der nutzbare Weg s′. Der Weg so darf höchstens 10 % des nutzbaren Weges s′ betragen.


    das bedeutet doch ganz klar das der Auflaufweg bei nem Drehschemel größer sein muß als der mögliche Weg den die Bremsseile machen können


    deswegen hat ja auch die Knott AE die ich habe einen viel längeren Auflaufweg als alle anderen AE




    hab grad nicht mehr Zeit, aber da bleib ich auf alle Fälle dran


    Gruß Mani

  • Hallo miteinander,
    hier der entsprechende Passus aus der ECE R13 :


    5.2.2.2. Anhänger der Klasse O2 müssen mit einem Betriebsbremssystem ausgerüstet sein, das entwe-
    der eine durchgehende oder eine halbdurchgehende oder eine Auflaufbremsanlage ist. Auf-
    laufbremsanlagen sind nur für Zentralachsanhänger zulässig.


    Gruß


    vom Technikus

  • Das klingt verdammt eindeutig.


    Es war früher schon mal im Gespräch, dass auflaufgebremste Drehschemel künftig nicht mehr erlaubt seien, scheint nun ernst zu werden so wie das aussieht.

  • Hallo


    also was gibts neues? vom TÜV nix, mein TÜVtler hat die Woche noch Urlaub


    dann schauen wir nochmal was es sonst in der ECE R13 gibt



    so wie ich das lese, sind auflaufgebremste Drehschemel weiterhin erlaubt


    auch wenn da dieser eindeutige Satz vorkommt


    man muß aber auch schauen um was es in dem gesamten Kapitel 5 geht


    da gehts um ABV und alles was damit zusammen hängt


    Druckuft bzw elektrische Verbindungen der Bremse


    und ne mechanische Auflaufbremse mit elektrischem ABS gibts halt ned


    Technikus zitiert 5.2.2.2 dort steht das


    Zitat

    Auflaufbremsanlagen sind nur für Zentralachsanhänger zulässig.


    er sagt aber nicht das da noch dabei steht, das elektrische Bremssysteme zulässig sind


    (also so wie es die Amis schon lang haben) würde mir auch gefallen


    und um die geht es hier in Kapitel 5



    aber sonst steht in Kapitel 1 - 12 sonst nichts was dagegen spricht



    in der Einleitung oben stehen


    Punkt 1 - 12 und dann kommen die Anhänge


    und da gibt es Anhang 12

    Zitat

    Prüfbedingungen für Fahrzeuge mit Auflaufbremssystemen
    Prüfbedingungen für Fahrzeuge mit Auflaufbremsanlagen


    hier wirds interessant


    als erstes steht in Anhang 4 unter Punkt 3


    Zitat

    3. WIRKSAMKEIT DER BREMSSYSTEME VON FAHRZEUGEN DER KLASSE O


    3.1.1. Prüfvorschrift für Fahrzeuge der Klasse O1
    Ist ein Betriebsbremssystem vorgeschrieben, so muss dessen Bremswirkung die Vorschriften für die Fahrzeugklassen O2 und O3 erfüllen


    da steht erst was von Druckluft usw dann kommt


    Zitat

    3.1.2.3 Handelt es sich bei dem Bremssystem um eine Auflaufbremse, so muss diese die Vorschriften des Anhangs 12 dieser Regelung erfüllen


    dann gehts weiter zu Anhang 12 dort steht nun folgendes


    Zitat


    Prüfbedingungen für Fahrzeuge mit Auflaufbremssystemen


    da wirds bei Punkt 5.5 interessant


    Zitat

    Bei einem Auflaufbremssystem für mehrachsige Anhänger mit drehbarer Deichsel ist der Verlustweg so nach
    Absatz 9.4.1 dieses Anhangs zu messen


    weiter gehts mit 9.2.

    Zitat

    Allgemeine Prüfungen für alle Bauarten von Auflaufbremsen


    und dort dann bei 9.2.3.2.

    Zitat

    Die größte Druckkraft D1 darf nicht größer sein als 0,100 g · GA bei Anhängern mit starrer Deichsel und nicht größer als 0,067 g · GA bei mehrachsigen Anhängern mit drehbarer Deichsel.


    weiter gehts in 9.4.1.


    Zitat

    Bei Auflaufeinrichtungen für mehrachsige Anhänger mit drehbarer Deichsel, bei denen das Bremsgestänge durch die Lage der Zugeinrichtung beeinflusst wird,


    auch im auszufüllenden Prüfprotokoll nach Anhang 2 heißt es unter Punkt 4.3


    Zitat

    Anhänger mit starrer Deichsel/mehrachsige Anhänger mit drehbarer Deichsel (1)
    (1) Nichtzutreffendes streichen




    also alle Punkte sprechen FÜR auflaufgebremste Drehschemel


    es bleibt spannend


    Gruß Mani

  • Kapitel 5.2.2 bezieht sich auf Anhänger der Fahrzeugklasse O



    Der Drehschemel für den PKW ist also Klasse O2


    und auf den trifft auch der Absatz 5.2.2.2 zu, da 5.2.2. Fahrzeuge der Klasse O lautet. 5.2.2.2 lässt Auflaufbremsen nur für Zentralachsanhänger zu -> bleiben elektrische Bremsanlagen für den Drehschemel.


    Warum dann Prüfungen für Drehschemel mit AUflaufbremse? -> Es gibt noch Anhänger der Klasse R (LOF) diese können wohl weiter mit Auflaufbremse ausgerüstet werden.


    Fazit:
    Drehschemel ja aber Bremse muss elektrisch.

  • Verzeih mir Manni. Auch Seite 1 sollte man lesen:(:


    Zitat

    Regelung Nr. 13 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) —
    Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klassen M, N und O
    hinsichtlich der Bremsen


    Klasse R ist hier nicht mit drin. Dann ist der Zentralachsanhänger allerdings merkwürdig in 5.2.2

  • und was soll an dem merkwürdig sein?


    jeder Baumarktanhänger bis zum großen Tandem ist ein Zentralachser
    oder auch Starrdeichselanhänger



    mit den Fachbegriffen bist Du noch nicht so vertraut nehm ich an


    wird schon noch


    Gruß Mani

  • ok merkwürdig in sofern, dass es ja Prüfungen etc. für die Drehschemel gibt, sogar für auflaufgebremste. Aber warum soll was geprüft werden, was nicht gebaut werden darf.