Hallo,
ich habe mich heute mal ein bisschen mit Drehschemelanhängern beschäftigt und dabei ist mir aufgefallen, dass Böckmann auf ihrer Homepage die DS-Serie nicht erwähnt. Wurde die Serie eingestellt?
Grüße
Benq
Hallo,
ich habe mich heute mal ein bisschen mit Drehschemelanhängern beschäftigt und dabei ist mir aufgefallen, dass Böckmann auf ihrer Homepage die DS-Serie nicht erwähnt. Wurde die Serie eingestellt?
Grüße
Benq
Hallo
vielleicht, mußt halt mal bei Böckmann fragen
rentiert sich halt ned, so groß sind die Stückzahlen da nicht
Gruß Mani
Ab dem 1.11.2014 wird die neue EG Richtlinie 661/2009 endgültig in nationales Recht umgesetzt. Ab diesem Datum dürfen bei Neufahrzeugen nur noch Teile mit ECE-Genehmigung verwendet werden.
In der entsprechenden Richtlinie ist aber kein mehrachsiger auflaufgebremster Anhänger mehr vorgesehen - die Zulassung wird deshalb europaweit nicht mehr möglich sein.
(Bestandsschutz für bereits zugelassene Fahrzeuge gibt es aber natürlich!)
Ich denke, daß die Hersteller, die Serien produzieren, deshalb schon jetzt keine Drehschemelanhänger mehr fertigen...
Gruß
vom Technikus
Hallo
das is ja mal interessant, mein TÜVtler hat mir das vor nem halben Jahr schonmal erzählen wollen das angeblich keine Drehschemel mehr zulassungsfähig sind, wusste aber nichts genaues
ich wollte mir eigentlich demnächst nen neuen bauen, also muß ich mich entweder beeilen mit dem neuen, oder mein alten dann umbauen
scheiss EU kann ich da nur sagen, die Drecksäcke mischen sich überall ein und haben keine Ahnung
Gruß Mani
ich hab jetzt diese ganze EG Richtlinie 661/2009 durchgeschaut
aber da steht nichts drinn das es keine auflaufgebremsten Drehschemel mehr geben soll
auch in den aufgeführten Richtlinien 70/320/EWG und 71/320/EWG was Bremsen und Lenkung betrifft finde ich nix
also Bitte wo steht das?
Gruß Mani
Hallo,
ich habe die Tage mal mit einem Händler gesprochen. Er sagte, dass Böckmann einfach die Stückzahlen zu niedrig waren und deshalb keine Drehschemel mehr bauen.
scheiss EU kann ich da nur sagen, die Drecksäcke mischen sich überall ein und haben keine Ahnung
Gruß Mani
Ja Mani, da kann ich dir nur beipflichten! Kostet ein Schweinegeld und bringt wenig bis nix - ausser Ärger und Kosten!
@Mani:
Du hast recht, in der Richtlinie selbst steht das nicht explizit drin. Du musst eine Stufe weiter hinuntergehen! Die 71/320 bzw. 98/12 gelten ab 1.11. nicht mehr, verbindlich sind dann für die Radbremsen die ECE R13 und für die Zugeinrichtungen die R55. Und in ebenjenen wirst Du nichts mehr über drehschemelgelenkte Anhänger mit Auflaufbremse finden. Man mag dabei denken "Sch...-EU", sollte sich aber immer vor Augen halten, das dort nur beschlossen wird, was auf die Eingabe einzelner Länder angeregt wird. Die EU selbst hat in diesem Falle also keine Schuld!
Wenn Du noch einen Drehschemel bauen willst, musst Du ihn jetzt "zusammennageln" und vor dem 1.11. zulassen. Alles weitere wie Aufbauänderung - ggfs. sogar Längen- und Breitenänderungen kannst Du wegen des Bestandsschutzes auch später noch machen. Damit wärst Du meines Wissens nicht alleine.....
Gruß
vom Technikus
Was 'ne !
Bitte am Thema dranbleiben, interessiert mich auch!
Also ich glaube das nicht
in der ECE R13 hab ich folgenden Abschnitt gefunden
ZitatBei Auflaufeinrichtungen für mehrachsige Anhänger mit drehbarer Deichsel, bei denen das Bremsgestänge durch die Lage der Zugeinrichtung beeinflusst wird, muss der Auflaufweg s mindestens um den Verlustweg
so größer sein als der nutzbare Weg s′. Der Weg so darf höchstens 10 % des nutzbaren Weges s′ betragen.
das bedeutet doch ganz klar das der Auflaufweg bei nem Drehschemel größer sein muß als der mögliche Weg den die Bremsseile machen können
deswegen hat ja auch die Knott AE die ich habe einen viel längeren Auflaufweg als alle anderen AE
hab grad nicht mehr Zeit, aber da bleib ich auf alle Fälle dran
Gruß Mani
Hallo miteinander,
hier der entsprechende Passus aus der ECE R13 :
5.2.2.2. Anhänger der Klasse O2 müssen mit einem Betriebsbremssystem ausgerüstet sein, das entwe-
der eine durchgehende oder eine halbdurchgehende oder eine Auflaufbremsanlage ist. Auf-
laufbremsanlagen sind nur für Zentralachsanhänger zulässig.
Gruß
vom Technikus
Das klingt verdammt eindeutig.
Es war früher schon mal im Gespräch, dass auflaufgebremste Drehschemel künftig nicht mehr erlaubt seien, scheint nun ernst zu werden so wie das aussieht.
Hallo
also was gibts neues? vom TÜV nix, mein TÜVtler hat die Woche noch Urlaub
dann schauen wir nochmal was es sonst in der ECE R13 gibt
so wie ich das lese, sind auflaufgebremste Drehschemel weiterhin erlaubt
auch wenn da dieser eindeutige Satz vorkommt
man muß aber auch schauen um was es in dem gesamten Kapitel 5 geht
da gehts um ABV und alles was damit zusammen hängt
Druckuft bzw elektrische Verbindungen der Bremse
und ne mechanische Auflaufbremse mit elektrischem ABS gibts halt ned
Technikus zitiert 5.2.2.2 dort steht das
ZitatAuflaufbremsanlagen sind nur für Zentralachsanhänger zulässig.
er sagt aber nicht das da noch dabei steht, das elektrische Bremssysteme zulässig sind
(also so wie es die Amis schon lang haben) würde mir auch gefallen
und um die geht es hier in Kapitel 5
aber sonst steht in Kapitel 1 - 12 sonst nichts was dagegen spricht
in der Einleitung oben stehen
Punkt 1 - 12 und dann kommen die Anhänge
und da gibt es Anhang 12
ZitatPrüfbedingungen für Fahrzeuge mit Auflaufbremssystemen
Prüfbedingungen für Fahrzeuge mit Auflaufbremsanlagen
hier wirds interessant
als erstes steht in Anhang 4 unter Punkt 3
Zitat3. WIRKSAMKEIT DER BREMSSYSTEME VON FAHRZEUGEN DER KLASSE O
3.1.1. Prüfvorschrift für Fahrzeuge der Klasse O1
Ist ein Betriebsbremssystem vorgeschrieben, so muss dessen Bremswirkung die Vorschriften für die Fahrzeugklassen O2 und O3 erfüllen
da steht erst was von Druckluft usw dann kommt
Zitat3.1.2.3 Handelt es sich bei dem Bremssystem um eine Auflaufbremse, so muss diese die Vorschriften des Anhangs 12 dieser Regelung erfüllen
dann gehts weiter zu Anhang 12 dort steht nun folgendes
Zitat
Prüfbedingungen für Fahrzeuge mit Auflaufbremssystemen
da wirds bei Punkt 5.5 interessant
ZitatBei einem Auflaufbremssystem für mehrachsige Anhänger mit drehbarer Deichsel ist der Verlustweg so nach
Absatz 9.4.1 dieses Anhangs zu messen
weiter gehts mit 9.2.
ZitatAllgemeine Prüfungen für alle Bauarten von Auflaufbremsen
und dort dann bei 9.2.3.2.
ZitatDie größte Druckkraft D1 darf nicht größer sein als 0,100 g · GA bei Anhängern mit starrer Deichsel und nicht größer als 0,067 g · GA bei mehrachsigen Anhängern mit drehbarer Deichsel.
weiter gehts in 9.4.1.
ZitatBei Auflaufeinrichtungen für mehrachsige Anhänger mit drehbarer Deichsel, bei denen das Bremsgestänge durch die Lage der Zugeinrichtung beeinflusst wird,
auch im auszufüllenden Prüfprotokoll nach Anhang 2 heißt es unter Punkt 4.3
ZitatAnhänger mit starrer Deichsel/mehrachsige Anhänger mit drehbarer Deichsel (1)
(1) Nichtzutreffendes streichen
also alle Punkte sprechen FÜR auflaufgebremste Drehschemel
es bleibt spannend
Gruß Mani
Kapitel 5.2.2 bezieht sich auf Anhänger der Fahrzeugklasse O
Zitat von WikipediaAlles anzeigenKlasse O
Anhänger (einschließlich Sattelanhänger).
Klasse O1:
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 0,75 Tonnen.
Klasse O2:
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 0,75 Tonnen bis zu 3,5 Tonnen.
...
Der Drehschemel für den PKW ist also Klasse O2
und auf den trifft auch der Absatz 5.2.2.2 zu, da 5.2.2. Fahrzeuge der Klasse O lautet. 5.2.2.2 lässt Auflaufbremsen nur für Zentralachsanhänger zu -> bleiben elektrische Bremsanlagen für den Drehschemel.
Warum dann Prüfungen für Drehschemel mit AUflaufbremse? -> Es gibt noch Anhänger der Klasse R (LOF) diese können wohl weiter mit Auflaufbremse ausgerüstet werden.
Fazit:
Drehschemel ja aber Bremse muss elektrisch.
elektrische Bremse wär' ja wiederum auch ganz geil!
Denni, den Kommentar hättest Dir sparen können in der ECE R13 gehts um richtige Anhänger nicht um LOF
Verzeih mir Manni. Auch Seite 1 sollte man lesen:(:
ZitatRegelung Nr. 13 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) —
Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klassen M, N und O
hinsichtlich der Bremsen
Klasse R ist hier nicht mit drin. Dann ist der Zentralachsanhänger allerdings merkwürdig in 5.2.2
und was soll an dem merkwürdig sein?
jeder Baumarktanhänger bis zum großen Tandem ist ein Zentralachser
oder auch Starrdeichselanhänger
mit den Fachbegriffen bist Du noch nicht so vertraut nehm ich an
wird schon noch
Gruß Mani
ok merkwürdig in sofern, dass es ja Prüfungen etc. für die Drehschemel gibt, sogar für auflaufgebremste. Aber warum soll was geprüft werden, was nicht gebaut werden darf.
Komm gerade vom TÜV raus
Diese ECE geht uns nix an, das betrifft grundsätzlich nur Großserien
Unsere Eigenbauten sind immer noch erlaubt
Gruß Mani