Zusatztür auf Fahrerseite erlaubt?

  • Hallo Fangemeinde,


    ich überlege, ob ich eine zusätzliche Tür in meinem Wohnwagen einbauen sollte und zwar auf der Fahrerseite (also linke).
    Als einzige Tür ist das Verboten, aber als Zweittür?
    Muss ich die Tür später dem freundlichen § 29 Prüfer dann als Stauraumklappe verkaufen :biggrins:.


    Bin auf Eure Antworten gespannt.


    Gruß Chris1E

  • Sorry die blöde Frage: Aber warum soll eine Tür auf der linken Seite verboten sein? Beim Auto steig ich doch auch meistens links ein und aus?
    Und ein Wohnwagen wird ja wohl eher seltener an der Straße als auf nem abgesperrten Gelände genutzt, oder?


    Und was ist, wenn ich einen WoWa aus England hole?

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


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    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • So einfach ist das nicht!


    Nur eine Tür, dann muss diese zwingend auf der Beifahrerseite (re) zum Fahrbahnrand sein.
    Alle Wohnwagen und Wohnmobile müssen so gebaut werden, damit man nicht auf die Fahrbahn aussteigen kann.
    Ich habe das noch nie anders gesehen. England ? ok.
    So hab ich es jeden falls noch im Kopf.


    Klar haben Autos und auch die Fahrerkabine Türen zur Fahrerseite.


    Gruß
    chris1E

  • Alle Wohnwagen und Wohnmobile müssen so gebaut werden...


    Dann gib doch bitte auch die entsprechende Stelle in der StVZO an oder sonstige Quellen.


    Nur weil es alle Herstellre (aus gutem Grund) so machen muss es noch lange nicht Vorschrift sein...

    Grüße
    Andy

  • Hallo


    also im Gesetz steht nix, zumindest hab ich auf die schnelle sonst nix gefunden


    Zitat

    § 35e Türen


    (1) Türen und Türverschlüsse müssen so beschaffen sein, dass beim Schließen störende Geräusche vermeidbar sind.
    (2) Türverschlüsse müssen so beschaffen sein, dass ein unbeabsichtigtes Öffnen der Türen nicht zu erwarten ist.
    (3) Die Türbänder (Scharniere) von Drehtüren – ausgenommen Falttüren – an den Längsseiten von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen auf der in der Fahrtrichtung vorn liegenden Seite der Türen angebracht sein. Dies gilt bei Doppeltüren für den Türflügel, der zuerst geöffnet wird; der andere Türflügel muss für sich verriegelt werden können. Türen müssen bei Gefahr von jedem erwachsenen Fahrgast geöffnet werden können.
    (4) Türen müssen während der Fahrt geschlossen sein.


    ich würde sagen als zusätzliche Tür ist das ok


    Gruß Mani

  • Hi,


    nur aus Interesse, warum soll der Wohni eine zweite Türe auf der linken Seite bekommen? Der Einbau ist nicht ganz ohne Aufwand und innen fehlt dann der Platz vor der Türe als Stell- oder Einbaufläche. Oder ist das so etwas wie ein Knaus Deseo?


    Gruß
    Gerhard

  • "Dann gib doch bitte auch die entsprechende Stelle in der StVZO an oder sonstige Quellen."
    Wenn ich die genau hätte würde ich hier nicht fragen! Meine Quelle ist leider Verstorben, erbaute individuelle Wohnraumzellen in Bochum.


    Hallo Gerhard,


    Dank für dein Interesse,
    es ist schon manchmal sehr praktisch auch auf der anderen Seite eine Tür zu haben. So kann man mit dem Wohnwagen auf der Schattenseite der Parzelle stehen, man kann mit der Deichsel rangieren, dass große Fenster liegt zum Rasen, der Kühlschrank liegt dann im Schatten, ect.
    Der Zwang so stehen zu müssen ist dann weg.


    Ja den Platz muss man dafür haben, stimmt! Den habe ich aber.
    Ich nutze den Wowa nicht nur zum Wohnen sondern auch zum Bootstransport, die große Heckklappe hat sich auch ohne Boot als sehr praktisch erwiesen.
    Die Spülmaschine passt dann einfach bequem hinein.



    Falls einer einen wirklich erfahrenen §21 Prüfer vom TÜV kennt, der wirklich Ahnung hat, so sende er mir bitte die Tel. zwecks Anruf per pm.
    Ob eine senkrechte Stauraumklappe in Türgröße durch geht?


    Die Rechtsgrundlage geht natürlich auch!



    Gruß
    chris1E

  • Warum suchst du einen Erfahrenen Prüfer? frag doch einfach den nächstbesten, ob er es dir abnimmt, und gut ist...


    Ich sehe da auch kein Problem drin. man stelle sich vor die Autos dürften hinten links keine Türen haben, damit die kinder nicht auf die Straße stürmen können... Man darf hier sogar Englische Autos zulassen, die das steuer auf der falschen Seite haben, und muss die nicht umbauen.

  • Mal so rein von der Logik her. Wie soll bitte jemand aus einem Wohnwagen aussteigen, der gerade am Fahrbahnrand geparkt wurde? Er muss ja zumindest vorher an der gleichen Stelle eingestiegen sein und kennt somit die Situation und kann sich hoffentlich merken, dass er an einer Straße steht.

    Viele Grüße aus Randberlin
    D. Düsentrieb

  • Hallo



    Es werden doch auch Wohnwagen neu zugelassen die die Tür hinten haben.
    Hast du vielleicht den § dazu???



    Gruß

    Wir sollten uns auf unser Kerngeschäft zurückziehen, Grillen und Fortpflanzen (Dieter Nuhr)


    STVO
    §19 Bahnübergänge
    (1) Schienenfahrzeuge haben Vorrang