Kennzeichen versetzen

  • Hi,


    ich habe einen alten Eigenbau-DDR-Anhänger. Der Zahn der Zeit hat an ihm ordentlich genagt und beginne nun mit der "Restauration".


    Jetzt zu meiner eigentlichen Frage.


    Ich wollte mir jetzt die Option offen lassen die Heckklappe bei Bedarf zu hause zu lassen. Jetzt habe ich aber folgendes Problem. Das Kennzeichen befindet sich an der Heckklappe und das muss ja immer sichtbar sein. Wenn ich das Kennzeichen unter den Hänger setzen würde, würde ich die gesetzlichen 300mm zu Boden nicht einhalten.
    Kann man das Kennzeichn nach links unter die Rückleuchten (seitlich angebaut) setzen? Also dann im Format eines Motorrads?


    Beste Grüße

  • Hallo


    ich würde ein einzeiliges unten drunter setzen auch wenns etwas zu tief ist


    so ein Kuchenblech neben dem Aufbau schaut doof aus und dürfte über die Kotflügel rausstehen


    und die kleinen Mopedschilder wirst kaum bekommen, da mußt schon viel Glück haben


    ansonsten schau auch mal hier, da steht alles zur Größe


    Gruß Mani

  • Ich hätte da mal ne Frage die ich hier mit ranhängen möchte: Muss das Kennzeichen mittig zwischen den Kennzeichenleuchten montiert sein?


    Brauche nämlich noch ein plätzchen für die 100 an meinem offenen Kasten und möchte sie ungern auf Heckklappe oder Koflügel haben.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Hi,


    also für alle die den selben Geistesblitz haben wie ich:


    Kennzeichen müssen immer symetrisch am Anhänger angebracht sein. Mindestabstand von Straße zu Unterkante Nummernschild beträgt 300mm.


    Jetzt kommen wir aber mal in eine Grauzone zwecks Kennzeichenanbringung an alten bzw. DDR Anhängern.


    Ist das Kennzeichen an der Heckklappe angebracht? Ist eigentlich nicht zulässig! Da die Heckklappe ein bewegliches Teil ist und Kennzeichen dürfen nicht an beweglichen Teilen angebracht werden. Dies wird aber vom Tüv tolleriert, da es schon immer so war.


    Seitliche "Motorradkennzeichen" würden theoretisch funktionieren, wenn dort die ursprüngliche Halterung ist und nur dort die Montage möglich ist.


    Bei manchen Anhängern kann es sein, das in den Papieren der Ort der Anbringung vermerkt ist. Also Vorsicht wenn ihr die Zulassungstellen verarschen wollt. Bei Anhängern die kurz nach der Wende von Ost auf West umgemeldet wurden, ist die Eintragung eher unwahrscheinlich.


    Bei mir wandert das Kennzeichen jetzt unter den Hänger, da mir nach der "Restauration" keiner nachweisen kann, wo das Kennzeich vorher angebracht war. Neues Holz besitzt ja bekanntlich selten Bohrlöcher und die alte Halterung kann ja abgefault sein.


    ,

  • Kennzeichen müssen immer symetrisch am Anhänger angebracht sein.


    Wo steht das? Hier wäre sicher eine mittige Montage möglich, wird aber asymetrisch zugelassen...


    Ist das Kennzeichen an der Heckklappe angebracht? Ist eigentlich nicht zulässig! Da die Heckklappe ein bewegliches Teil ist und Kennzeichen dürfen nicht an beweglichen Teilen angebracht werden. Dies wird aber vom Tüv tolleriert, da es schon immer so war.


    Verdammt, dann wir das bei (ich schätze) 75 % aller PKW auch nur tolleriert? Mein Sharan hat das Kennzeich auch auf der Heckklappe!


    Seitliche "Motorradkennzeichen" würden theoretisch funktionieren...


    Du meinst sicher normale zweizeilige Kennzeichen. Die neuen Motorradkennzeichen sind, wie der Name schon sagt nur für Motorräder.

    Grüße
    Andy

  • Hallo


    Zitat

    Kennzeichen müssen immer symetrisch am Anhänger angebracht sein.


    FALSCH


    Kennzeichen müssen NICHT mittig sein, auch nicht symetrisch usw, nur die Anbauhöhe ist vorgeschrieben


    Zitat

    Ist eigentlich nicht zulässig! Da die Heckklappe ein bewegliches Teil ist und Kennzeichen dürfen nicht an beweglichen Teilen angebracht werden. Dies wird aber vom Tüv tolleriert, da es schon immer so war.


    genauso FALSCH, hast das mit Rückstrahlern verwechselt? die dürfen nicht an die Klappe, auch beim Auto nicht


    Zitat

    Bei manchen Anhängern kann es sein, das in den Papieren der Ort der Anbringung vermerkt ist


    das ist nur bei ganz bestimmten Sonderaufbauten der Fall und zwar NUR wenn es außerhalb der zulässigen Anbringehöhe liegt zb Müllautos


    also bitte spar Dir Tipps die nicht stimmen, gerade solche Dinge sollte man belegen können, geht aber in dem Fall nicht


    Gruß Mani

  • Wegen der Symetrie:


    1. Abweichungen sind natürlich je nach Anhängertyp zulässig. Mein Aussage bezieht sich auf "Standart" Anhänger. Jene haben meist ja schon Lichtleisten mit festen Platz für Kennzeichen. Dies gilt auch für moderne Anhänger für Traktoren sowie Lkw Anhänger.


    2. bezihe ich mir auf die Aussage eines Sachverständigen.


    Wegen Kennzeichen an beweglichen Teilen:


    1. Meines wissens ist ein Sharan ein Pkw und kein Anhänger.


    2. Fahrzeuge die auf öffentlichen Plätzen abgestellt werden, müssen immer identifizierbar sein. Wenn du jetzt einen Anhänger mit schwenkbaren Türen in der Öffentlichkeit offen stehen lässt, SOLLTE das Kennzeichen immer lesbar sein. Ich möchte bezweifeln das du dein Auto 3Std. mit offener Heckklappe stehen lässt.


    Motorradkennzeichen:


    Motorradkennzeichen und (wie du richtig sagtest) zweizeiliege Kennzeichen hatten bzw. haben teilweise noch die selben Formate.


    Eingetragene Kennzeichen:


    Ja, ja nur bei Sonderaufbauten. Macht keinen Sinn. Da die Zulassungsstellen meistens nicht begreifen das es auch andere Formate für Kennzeichen an Fahrzeugen gibt, lassen sich Leute die Position von Prüfstellen bestätigen. Dies wird dann meist auch so eingetragen um späteren Diskusionen aus dem Weg zu gehen.

  • zu 1. Wer schreibt hier was von Massen-/ Serienware? Nur weil es alle so machen, MUSS man das nicht.


    zu 2. zum Sachverstand sag ich hier besser nix...


    zu 1. Fahrzeug ist Fahrzeug. Bei den "Halben-PKW-Anhängern", div. Pferdeanhängern etc. ist es ja auch zulässig.


    zu 2. wenn dem so wäre dürfte man den Kofferraumdeckel gar nicht öffnen, weil man das Fahrzeug dann nicht identifizeren kann. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange. übrigens: ich lasse auch meinen Anhänger nicht unbeaufsichtigt mit offener Tür/ Klappe ab.

    Grüße
    Andy

  • Ja, du lässt deine Hänger nicht offener Klappe stehen. Baufahrzeuge, Fuhrunternehmen, etc. lassen z.B. Hänger offen stehen. Und dein Auto hat sicherlich vorne auch noch ein Kennzeichen.


    Und nochmal: 1. Abweichungen sind natürlich je nach Anhängertyp zulässig.


    Bei deiner "Massenware" handeln die Hersteller nach dem Regelwerk. Ausnahmen bestätigen die Regel.

  • in §10 FZV steht drin das die Anbringung von Kennzeichen nach der Verordnung 70/222/EG zu erfolgen hat.


    Da steht drin:


    heist für mich ein wenig vereinfacht übersetzt:
    Mitte Fahrzeug bis linksaussen. Darf nicht über die Fahrzeugumrisse hinausragen. Muss zwischen unterkante Kennzeich zu Strasse 30cm bis Oberkante Kennzeichn zu Strasse 1,20 m (in ausnahmefällen auch 2m) angebracht sein. Es muss in gewissen WInkeln sichtbar sein und darf nur in gewissen Neigungen angebracht werden.
    Aber da steht nix von: es darf nicht an beweglichen Teilen angebracht werden (ist im übrigen bei jedem Trailer für Motorboote sogar komplett entfernbar, meist sogar mit Beleuchtungsanlage. Lediglich die dreieckigen Rückstrahler müssen mit einem Satz am Trailer verbleiben).

  • Wie gesagt, es war die Aussage eines Prüfers. Je nach Bauweise und Bestimmung kann das auch abweichen.

  • Auch Prüfer erzählen/machen als totalen Blödsinn.
    http://www.offroadforen.de/vb/…mer-%C4rger-mit-dem-T%DCV


    Motorradkennzeichen und (wie du richtig sagtest) zweizeiliege Kennzeichen hatten bzw. haben teilweise noch die selben Formate.


    Teilweise, ja. Aber die schmalen mit 20 oder gar 18cm sind eben nur für Krafträder.


    heist für mich ein wenig vereinfacht übersetzt:
    Mitte Fahrzeug bis linksaussen.


    Danke, sehr hilfreich!



    mfg JAU

    No Shift - No Service


  • ...
    Kann man das Kennzeichn nach links unter die Rückleuchten (seitlich angebaut) setzen? Also dann im Format eines Motorrads?


    Du kannst es in den Formaten 520 x 120 mm (eine Zeile) oder 340 x 240 mm (zwei Zeilen) auf die Linke Seite des Anhängers unter die Beleuchtung montieren, sofern es auf einer Höhe zwischen 0,3 und 1,2m hängt. Dies hätte auch die Antwort deines Prüfers auf die zitierte Frage sein müssen, wobei durchaus verständlich ist, wenn ein Prüfer nicht alle Regeln im Kopf hat.


    Wie gesagt, es war die Aussage eines Prüfers. Je nach Bauweise und Bestimmung kann das auch abweichen.


    Es kann nur mit einer Ausnahmegenehmigung abweichen. Diese muss dann aber auch in den Fahrzeugdokumenten vermerkt sein. Ein Prüfer macht nicht immer richtige Aussagen, lässt sich aber normalerweise in einem normalen ruhigen Gespräch und Angabe der passenden Quellen problemlos überzeugen. Normalerweise wird er die Quellen auch kurz prüfen wollen.