Beiträge von Oxenhead

    Ja, du lässt deine Hänger nicht offener Klappe stehen. Baufahrzeuge, Fuhrunternehmen, etc. lassen z.B. Hänger offen stehen. Und dein Auto hat sicherlich vorne auch noch ein Kennzeichen.


    Und nochmal: 1. Abweichungen sind natürlich je nach Anhängertyp zulässig.


    Bei deiner "Massenware" handeln die Hersteller nach dem Regelwerk. Ausnahmen bestätigen die Regel.

    Wegen der Symetrie:


    1. Abweichungen sind natürlich je nach Anhängertyp zulässig. Mein Aussage bezieht sich auf "Standart" Anhänger. Jene haben meist ja schon Lichtleisten mit festen Platz für Kennzeichen. Dies gilt auch für moderne Anhänger für Traktoren sowie Lkw Anhänger.


    2. bezihe ich mir auf die Aussage eines Sachverständigen.


    Wegen Kennzeichen an beweglichen Teilen:


    1. Meines wissens ist ein Sharan ein Pkw und kein Anhänger.


    2. Fahrzeuge die auf öffentlichen Plätzen abgestellt werden, müssen immer identifizierbar sein. Wenn du jetzt einen Anhänger mit schwenkbaren Türen in der Öffentlichkeit offen stehen lässt, SOLLTE das Kennzeichen immer lesbar sein. Ich möchte bezweifeln das du dein Auto 3Std. mit offener Heckklappe stehen lässt.


    Motorradkennzeichen:


    Motorradkennzeichen und (wie du richtig sagtest) zweizeiliege Kennzeichen hatten bzw. haben teilweise noch die selben Formate.


    Eingetragene Kennzeichen:


    Ja, ja nur bei Sonderaufbauten. Macht keinen Sinn. Da die Zulassungsstellen meistens nicht begreifen das es auch andere Formate für Kennzeichen an Fahrzeugen gibt, lassen sich Leute die Position von Prüfstellen bestätigen. Dies wird dann meist auch so eingetragen um späteren Diskusionen aus dem Weg zu gehen.

    Hi,


    also für alle die den selben Geistesblitz haben wie ich:


    Kennzeichen müssen immer symetrisch am Anhänger angebracht sein. Mindestabstand von Straße zu Unterkante Nummernschild beträgt 300mm.


    Jetzt kommen wir aber mal in eine Grauzone zwecks Kennzeichenanbringung an alten bzw. DDR Anhängern.


    Ist das Kennzeichen an der Heckklappe angebracht? Ist eigentlich nicht zulässig! Da die Heckklappe ein bewegliches Teil ist und Kennzeichen dürfen nicht an beweglichen Teilen angebracht werden. Dies wird aber vom Tüv tolleriert, da es schon immer so war.


    Seitliche "Motorradkennzeichen" würden theoretisch funktionieren, wenn dort die ursprüngliche Halterung ist und nur dort die Montage möglich ist.


    Bei manchen Anhängern kann es sein, das in den Papieren der Ort der Anbringung vermerkt ist. Also Vorsicht wenn ihr die Zulassungstellen verarschen wollt. Bei Anhängern die kurz nach der Wende von Ost auf West umgemeldet wurden, ist die Eintragung eher unwahrscheinlich.


    Bei mir wandert das Kennzeichen jetzt unter den Hänger, da mir nach der "Restauration" keiner nachweisen kann, wo das Kennzeich vorher angebracht war. Neues Holz besitzt ja bekanntlich selten Bohrlöcher und die alte Halterung kann ja abgefault sein.


    ,

    Hi,


    ich habe einen alten Eigenbau-DDR-Anhänger. Der Zahn der Zeit hat an ihm ordentlich genagt und beginne nun mit der "Restauration".


    Jetzt zu meiner eigentlichen Frage.


    Ich wollte mir jetzt die Option offen lassen die Heckklappe bei Bedarf zu hause zu lassen. Jetzt habe ich aber folgendes Problem. Das Kennzeichen befindet sich an der Heckklappe und das muss ja immer sichtbar sein. Wenn ich das Kennzeichen unter den Hänger setzen würde, würde ich die gesetzlichen 300mm zu Boden nicht einhalten.
    Kann man das Kennzeichn nach links unter die Rückleuchten (seitlich angebaut) setzen? Also dann im Format eines Motorrads?


    Beste Grüße