Privat Hänger für die Firma nutzen? Vorübergehend

  • Hallo zusammen,
    ich habe meinen Hänger schon einmal für einen Transport genutzt, der quasi für die Firma war.
    Es musste ein Maschinenteil dringend von A ach B gebracht werden und unsere LKW`s waren alle weg und so hab ich kurzer Hand gesagt,
    ich nehm so lange meinen Hänger. Notsituation, war quasi eine einmalige Sache.


    Aber jetzt die große Frage. Was passiert wenn wir damit angehalten werden. Ich meine damit fahren ist ja nicht das problem, aber in dem moment wo ich dann eine Ladung transportiere die nicht für mich sonder für die Firma ist also quasi Gewerbe ist, dann gelten doch wieder andere Richtlinien. In meinen Versicherungsunterlagen stand diesbezüglich jetzt nichts drin, aber wie ist das denn eigtl. beim Gesetzgeber? Ist ein gewerbebetriebener Hänger teurer? Hätte ich mich strafbar gemacht?


    Ich bin gefahren mit Firmenwagen und meinen Hänger, was aber wohl keine Rolle spielen dürfte, weil es sich ja um die Ware dreht und ein Privatmann will wohl keinen Motor für ne Maschine haben. oder müsste mir die Rennleitung in diesem Moment erst mal nachweisen, das das ein gewerblicher transport ist?

  • Hallo


    ich würde mal sagen das dir diese Frage hier keiner rechtlich sicher beantworten kann, (darf auch niemand) selbst ein Anwalt wird da Schwierigkeiten haben


    da das Vergehen mehrere Bereiche betrifft, und die meisten immer nur ein paar Bereiche haben in denen sie sich auskennen


    Fahren ohne VS Schutz, (Anhänger)
    Transport durchführen ohne Transportversicherung,
    (ok du bist vermutlich Angestellter, also reicht das, aber der VS nicht, weil das Fahrzeug nicht bei denen registriert ist)


    dann kommst drauf an wie schwer das war, Auto und Anhänger über 3,5 t?


    dann eventuell noch Verstoß gegen Lenk und Ruhezeiten, fehlende Fahrerkarte und Fahrtenschreiber


    usw usw mir fallen da noch ein paar Sachen ein


    in so einem Fall bist du am besten immer Privat unterwegs, was natürlich im Firmenwagen zur besten Arbeitszeit und vielleicht noch im Blaumann schwierig glaubhaft machen kannst, wenn der kleine Grüne vor Dir steht, vor allem wenn er vorher schon den Lieferschein aufm Beifahrersitz hat liegen sehen :biggrins:


    beim nächsten Mal fährst halt mit deim Auto, dann fällts weniger auf


    Gruß Mani

  • Ich bin gefahren mit Firmenwagen und meinen Hänger

    solange der Anhänger an den Firmenwagen angekuppelt ist, steht doch die Versicherung des Autos dafür gerade. Von daher sehe ich die Anhänger-Versicherung nicht als grosse "Baustelle".


    Gruss georg123

  • Ja genau, es war ein normaler VW Passat Kombi.
    Lieferscheine hatte ich ja nicht. Es wusste nur ich und meine 3 Arbeitskollegen, das das ein gewerblicher Transport war, sonst keiner. Also hätten die mir das auch erst einmal nachweisen müssen.
    Fahrtenbuch müssen wir so oder so immer ausfüllen bei den Fahrzeugen.


    Mich würde nur interessieren wie das mit Versicherungsschutz ist. Interessiert es meine Hängerversicherung wo er hinten dran gespannt wird?

  • Bei den Versicherungen gibt es ja angaben zur Nutzung, a là Nutzung "ausschliesslich Privat" oder "überwiegend Privat", sprich bei "überwiegend Privat" hättest Du keine Probleme denn es ist ja das Gewerbe nicht ausgeschlossen!
    Um auf Nummer sicher zu gehen kannst Du ja bei deiner Anhängerversicherung und der KFZ Versicherung Deines Arbeitgebers anrufen, besser aber schreiben, dass Du deinen Privaten Anhänger vorrübergehend (mit genauem Zeitraum) gewerblich einsetzt. Bei Positiver Rückmeldung bist Du safe. Natürlich kommen dann die ganzen "Nebenbedingungen" zum Tragen, wie Fahrzeiten,Sonn- und Feiertag Fahrverbote, Gewichte, Faherkarte, etc. wie Mani schon schrieb.
    Die Anhängerversicherung greift meines Wissens nach nur dann wenn der Anhänger nicht an ein Fahrzeug gehängt ist. z.B. Durch technisches Versagen löst die Bremse und er rollt gegen ein Auto (ziemlich unwahrscheinlich, ich weiss.)
    Sobald ein Fahrzeug dran hängt läuft es über die KFZ Versicherung des Autos.


    Gruß Jan

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    Anhänger: Westfalia 118 651,ZGG 1500 Kg, Bj: 1984
    Zugfahrzeug: Audi A6 Mod.2002, 2.5 TDI Quattro, Anhängelast: 1900/2100 Kg

  • Diese Klausel ist beim PKW mit drin. Beim Hänger hab ich diese nicht gesehen und in dem 30 seitigen vertrag stand auch nichts dazu, aber du hast Recht, ich werde morgen mal bei der Versicherung anrufen und erfragen, wie das genau läuft.

  • Guten Morgen zusammen,


    ich hab grad mal unsere Angebotssoftware gequält.


    Eine Frage lautet:

    Zitat

    Transport von Gefahrgut:
    - ohne
    - kennzeichnungspflichtiges Gefahrgut
    - nicht kennzeichnungspflichtiges Gefahrgut
    - Heizöl


    Wird was anderes außer "ohne" ausgewählt kommt bei uns:

    Zitat

    Transport von Gefahrgut nicht versicherbar


    Entsprechend komm ich nur ohne Gefahrgut weiter, kurz vor der Ergebnisseite kommt dann noch der Hinweis:

    Zitat

    Bitte beachten: gewerblicher Güterverkehr ist nicht versicherbar



    Soweit also zu den Regularien in unserer Firma. Wir sind allerdings - grad im KFZ-Bereich - nur ein kleines Licht und wollen daher ganz bewusst das "große" Risiko gewerblicher Verkehr ausschliessen. Wie es bei deiner Versicherung ist, solltest du - wie oben schon angemerkt wurde - aber unbedingt individuell und am besten Schriftlich klären!

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Also meine Versicherung hat heute gesagt,
    wenn ich von mir aus gesagt habe, ich nehme den Anhänger ist das in ordnung. Anders wäre es gewesen, wenn mein Chef mir befohlen hätte, ich solle doch bitte mit dem Hänger etwas transportieren.
    Dann ist die nächste Frage, lag gewerblicher Zugewinn vor? Nöö, meinte ich, wir haben nur ein Maschinenteil transportiert von einem Standort zum anderen, welches schon Eigentum der Firma ist und somit kein Zugewinn macht.


    Prinzipiell ist es wohl so, wenn ein Unfall passiert, dann ist die Zugfahrzeug-Versicherung dran. Es kann aber auch sein, wenn nachweisbar ist das der Anhänger am Unfall aktiv mit beteiligt ist, ihn also sozusagen hervorgerufen hat dann kann auch die Hänger-versicherung mit hinzugezogen werden.


    Das was ich gemacht habe fällt nicht unter gewerbliche Nutzung, da es 1. nicht jeden tag gemacht wird. Der Hänger keinen Zugewinn für die Firma bringt, und das interessanteste, keinen Auftrag vom Chef bekommen habe das zu tun. Also nichts schriftliches wie einen Lieferschein oder so.


    So viel also zu dem Thema Versicherung.