Schleppachse...??? Wer hat Infos?

  • Moin Leute,


    ich könnte eine Schleppachse erwerben.


    Diese Schleppachse stammt aus UK und ist Zugelassen als SDAH für Fahrzeugtransporte.
    Wir reden hier nicht von einer Schleppachse mit Schubkarrenrädern ohne Papiere...


    Jetzt ist die Frage, ob das Fahrzeug welches ich damit transportiere, zugelassen, sprich versichert sein muss oder nicht.


    Ich bin mal pauschal der Meinung, NÖ. Weil diese Schleppachse laut Papieren das gleiche ist wie mein Pkw-Trailer.


    Habe mit einem Abschleppunternehmen gesprochen, dort konnte mir keiner helfen.
    Zulassungsstelle guckte nur und meinte "Solche Achsen sind seit dem Jahr 2007 verboten".


    Vielleicht weiss ja einer von Euch Rat.

    ein Hänger? Kein Schimmer was das ist, ich hab nur Anhänger....

  • Moin Mani,


    die Dame hat mir eher nicht richtig zugehört.
    Das die Achse als Anhänger offiziell Zugelassen ist hat sie wohl nicht glauben wollen.


    Ok...denn such ich mal bissl rum....

    ein Hänger? Kein Schimmer was das ist, ich hab nur Anhänger....

  • Joa...nur das ich noch nie so eine Achse gesehen habe, die ein Kennzeichen dran hat und als SDAH für kfz transporte zugelassen ist.


    Ich rede von einer Achse wie sie hier zu sehen sind


    Schleppachsen


    Die ist nicht wirklich mit dieser Sedelmeyer und baugleichen Teilen zu vergleichen.

    ein Hänger? Kein Schimmer was das ist, ich hab nur Anhänger....

  • Hm so direkt kann ich leider auch nicht helfen, würde an deiner Stelle mal beim Tüff oder Konsorten vorbeifahren und dort einen amtlich anerkannten Sachverständigen (AaS) fragen - weil die haben die meiste Ahnung.


    Ich sehe halt - trotz Zulassung, die man wohl machen kann, mehrere Probleme, auch bei deiner Achse.
    - technisch: Ist der auflaufgebremst? Für wie viel kg ist die ausgelegt?
    - versicherungstechnisch: als SDAH zugelassen - ok - aber das gezogene/transportierte Auto rollt immer noch mit einer eigenen Achse auf der Straße
    - versicherungstechnisch II: der Anhänger selbst hat also ein Nummernschild?! Nehmen wir also an, man könnte ihn regulär zulassen - und dann macht man das Nummernschild von der Schleppachse an das Fahrzeug hinten, welches man zieht. Bleibt selbiges Problem wie oben: Das Auto ist nur durch z.B. Spanngurte ("ohne Werkzeug lösbar") mit der Schleppachse verbunden - und heißts nicht irgendwo in den Weiten der Gesetze (StVZo u.ä.), dass man einen Pkw so erstmal nicht als Anhänger zulassen kann?!


    Das kann spannend werden...


    Am Ende kannste nur 'nen Roller (wo ist der Kotz-smiley???) quer transportieren - zum nächsten Schrotti. :weglach:

  • Mein Ing. bei der GTÜ kennt noch einige Abschleppunternehmen und holt da mal Infos.


    Bei der Dekra konnte mir keiner Helfen und Sie wüssten in Ihrem Unternehmen auch niemanden der eine Aussage machen könnte, geschweige denn etwas schriftliches.


    Die Achse ist auflaufgebremst und lenkt bei Beladung mit.


    Achslast 1600kg, 280kg Eigengewicht, zGG. 2700kg


    Bisher scheint das einfach nur eine große Grauzone zu sein.


    Ich hab überhaupt kein Problem damit, mit dieser Achse meine Transporte zu machen. Aber ich brauch schwarz auf weiss, ob das zu transportierende Fahrzeug nun zugelassen sein muss oder nicht. Um was anderes geht es ja garnicht.


    Die mündliche Aussage der Dame bei der Zulassungsstelle war auch nichts wert."Das Fahrzeug muss versichert sein..." Auf meine Frage, wo das steht, wo ich das nachlesen kann, kam nur die Antwort "Garnicht....aber so is das" :shocked: AHA...
    Begründung liegt wohl darin, dass es sich leer um einen SDAH handelt, wenn der "Anhänger" aber beladen wird, verwandelt sich der Anhänger in eine Schlepphilfe.


    Aha...das darf der Anhänger? Einfach so? Wo steht das? müsste dann nicht ein vermerk in den Papieren sein? Das doch alles quatsch...ich lass das sein und gut...
    In anderen ländern fahren diese Dinger auch mit 80 und mehr über die straßen und es funktioniert...hier in deutschland bestimmen nu schon Angestellte der Zulassungsstelle was recht ist und die ach so gebildeten Herren Ingenieure gucken einen an als ob ich nen Ufo selber gebaut habe und wissen will ob ich da spoiler dran baun darf.....


    bin gefrustet....

    ein Hänger? Kein Schimmer was das ist, ich hab nur Anhänger....

  • passt schon


    280 kg, da bleiben für die Vorderachse die drauf steht 1320 kg, der Rest rollt auf der Straße


    das Auto das da gezogen wird darf dann also 2420 kg wiegen


    Gruß Mani


    aber trotzdem bleiben genug Probleme, wie oben und im andern Thread besprochen

  • Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege, aber gab es nicht die tolle Regelung, dass alle Fahrzeug, die in der EU einmal zugelassen waren in jedem Mitgliedsstaat zugelassen werde müssen?


    So lief das damals mit den letzten Käfern aus Mexiko, die hätte in D keine Zulassung bekommen und darum haben die Papiere einen Umweg über UK genommen und kamen dann als Tageszulassung nach D.

    Grüße
    Andy

  • Mahlzeit


    Wenn ich etwas gelernt habe dann:


    FÜR ALLES UND JEDES gibt es in Deutschland ein Gesetz!


    Wenn etwas nicht verboten ist, ist es Erlaubt,
    andernfalls wird sofort ein Gesetz verabschiedet.


    Was die "Beamten" sagen ist mir egal solange die
    mich nicht vom Gegenteil überzeugt haben,
    sprich mir das passende Gesetz zeigen.


    Also, wenn diese Teile nicht Erlaubt sind,
    MUSS es irgendwo ein entsprechendes Gesetz geben.


    WEIL, wir sind hier nun mal in Deutschland!!!


    VG
    Alex

  • eigentlich wollt ich das Thema ja abhaken....


    Heut morgen, hat es sich ergeben das ich 45min. mit einem Ordnungshüter verbracht habe und somit war das die Gelegenheit diesen zu fragen was er machen würde, wenn er ein Gespann in der Form sehen würde.


    Seine Antwort: "Wenn ich bedenken hätte, dass etwas mit den Gewichten nicht stimmt. Sprich ein großer Transporter auf dieser Achse und davor ein Golf als Zugfahrzeug hängt. Fahrzeugführer stoppen, Gewichtsangaben prüfen...."


    Auf die Frage, ob das Fahrzeug das transportiert wird, versichert sein muss?


    "Spielt keine Rolle, das Fahrzeug ist doch fest mit dieser Schleppachse verbunden. Nur mit der Lichttechnischen einrichtung musst dir was einfallen lassen, Leuchtbalken oder Leuchten mit Magnet...."


    Angesport von diesen Aussagen ich nochmal bei der Zulassungsstelle angerufen und solange verbinden lassen bis da einer dran war der den Unterschied zw. einem Mofa und Lkw kennt.


    Ich wieder alles erklärt....als was das Teil zugelassen ist...das es ne bremse hat usw.


    Der freundliche Herr fragte dann, ob unter "Bermerkungen" in der Zulassung etwas eingetragen ist, "nur mit gelben rundumlicht bei Ladung" oder so ähnlich.


    Das konnte ich verneinen, weil dort, nur als zusatz zur Achslast die ja oben steht, das max. zul. Gesamtgewicht steht.


    Dann meinte er, dass er keine Einwände gegen mein Vorhaben sieht. Wenn ich ihm das Kennzeichen verrate, unter dem die Achse zugelassen war, kann er sich das nochmal genau anschaun und dann eine 100%tige Aussage dazu treffen. Hab dann seine durchwahl bekommen um nicht nochmal 15min. in der Telefonanlage hin und her geschickt zu werden. Ich denke das ich das Montag geklärt bekomme.


    Evtl. gibt es ja dann doch für mich eine wendung in dieser Sache...:rolleyes:

    ein Hänger? Kein Schimmer was das ist, ich hab nur Anhänger....

  • Evtl. gibt es ja dann doch für mich eine wendung in dieser Sache...:rolleyes:

    Sorry, aber: ziemlich sicher NICHT.
    Wären die Teile erlaubt, dann gäbe es sicher mehr davon in Deutschland. Hab letztes Jahr sogar nen Bericht gesehen/gelesen, in dem genau erklärt wurde, dass derartige Urlaubsgespanne (z.B. eben aus England, Klassiker Wohnmobil mit Smart) grundsätzlich sofort durch die Polizei anzuhalten sind und die Fahrt dann nur getrennt fortgesetzt werden darf.



    BTW: Wenn es ginge, hätte ich selbst und einige andere hier im Forum wohl auch schon so eine Schleppachse ;)

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • BTW: Wenn es ginge, hätte ich selbst und einige andere hier im Forum wohl auch schon so eine Schleppachse ;)


    Der selbe Gedanke kam mir heut als ein Abschlepper entgegen kam mit doppelter Ladefläche. Also wie am großen Transporter auch 2 PKW übereinander, rein Gefühlsmäßig war der schon verdammt nah an den 4m Höhe dran.


    Und da bietet es sich doch an: Zur Unfallstelle mit der Schleppachse aufm Transporter und weil ein Auto selten in sich selbst reinrasselt könnte einer davon auf der Achse hinterhergeschleppt werden. Aber gesehen hab ich sowas noch nie...



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Hi,


    Die Bergeabschleppwagen (z.B. ADAC) haben eine integrierte Schleppachse, ist fest angebaut hinten am Heck. Ist zwar keine richtige Schleppachse im Sinne von Anhänger, aber prinzipiell gleich. Nennt sich auch Abschleppbrille oder nur Brille. Das Ding ist bei Nichtbenutzung fast nicht sichtbar, es verschwindet komplett unterm Laster.


    Gruß Jan

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    Anhänger: Westfalia 118 651,ZGG 1500 Kg, Bj: 1984
    Zugfahrzeug: Audi A6 Mod.2002, 2.5 TDI Quattro, Anhängelast: 1900/2100 Kg

  • Aumann :rolleyes:...ja alles klar...ihr seid die besten, gut das es Euch gibt und ihr den Durchblick habt. :super:

    ein Hänger? Kein Schimmer was das ist, ich hab nur Anhänger....