Kaufberatung Kofferanhänger 750kg

  • Danke für alle Ratschläge...


    Könnte aber dennoch ein ungebremster werden ;)


    Gerade wenn man sehr weite Strecken fährt spielt auch das Leergewicht eine Rolle, weil dies den Spritverbrauch senkt. Oder sind die gebremsten etwa nicht schwerer?


    Ich betreibe das Geschäft jetzt seit einem jahr und fahre immer mit einem normalen ungebremsten mit Plane umher.


    In dem Jahr kam es nie vor, dass ich viel Gewicht transportiert hätte. Meine Möbel sind sehr alt (nicht dieses neue verleimte Zeug). Das heißt, wenn sie zu groß (und schwer) sind, passen sie dann eh nicht in den Hänger.


    Ich glaube das passst schon.


    P.S. wie prüft die Polizei das Gewicht?
    Fahren die in Zivil hinter mir her und nehmen die mich dann mit zu einer Wiegestation? Wie viel Zeit kostet denn so eine Kontrolle?

  • Gerade wenn man sehr weite Strecken fährt spielt auch das Leergewicht eine Rolle, weil dies den Spritverbrauch senkt. Oder sind die gebremsten etwa nicht schwerer?


    Doch, schon etwas. Aber das (Leer-)Gewicht spielt eine untergeordnete Rolle. Lass' die Gebremsten ~50kg schwerer sein, in deiner Größenordnung...


    Beim Anhängerziehen gibts v.a. 2 Kräfte, die den Verbrauch hochtreiben:
    Reibungskraft (vom Gewicht abhängig, aber spielt wie gesagt nur 'ne untergeordnete Rolle):
    FR = my*FN, also Reibungskraft = Haftreibungskoeffizient zw. Gummi und Asphalt mal Gewichtskraft - d.h. das Anhängergewicht geht hier einfach in die Rechnung ein.


    Luftwiderstandskraft:
    DIE ist der eigentliche Feind eines jeden Anhängerfahrers, bzw. dann, wenn's ein Planen- / Koffer- oder Wohnanhänger ist. Denn:
    FW = cW x A x 0,5 x p x v²
    Also Luftwiderstandskraft = Produkt aus cW-Wert (1 bei senkrechter Stirnfläche; geht einfach ein) mal Fläche d. Stirnfläche (einfach) mal 0,5 mal Dichte des umgebenden Mediums (1kg/m³ bei Luft; einfach) mal Geschwindigkeit im Quadrat! DAS ist nämlich der ausschlaggebende Faktor bezügl. des Spritverbrauchs: Doppelte Geschwindigkeit = 4-fache Widerstandskraft, die es zu überwinden gilt!


    ...äh ja, kleiner Ausflug in die Physik... - aber deshalb - das bisschen Leergewicht mehr soll nicht dein Problem sein!


    Gruß Jonas

  • Oder ein Beispiel aus dem Leben: Ich ziehe mit nem Coupe und ein leerer Pferdeanhänger (800kg?) zieht sich fast genauso schwer wie ein mit (ebenfalls nem) Coupe beladener Autohänger mit fast 2t!

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • schliesse mich da an, Gewicht spielt fast keine Rolle, das merkst nur beim anfahren oder am Berg,


    in der Ebene nur um die Geschwindigkeit zu halten ist es fast nicht spürbar ob da 300 oder 800 kg dran hängen



    aber 20 cm höher oder breiter, das spürst ab 70 sofort


    Gruß Mani

  • P.S. wie prüft die Polizei das Gewicht?

    bei PKW-Anhängern funktioniert eine kleine Überfahrwaage/Anhängerwaage.


    ...und nehmen die mich dann mit zu einer Wiegestation?

    Das wäre die nächste Möglichkeit. Jeder Polizist kann Dich kontrollieren, aber nicht jeder habt so eine Überfahrwaage in der Hosentasche stecken ...


    Wie viel Zeit kostet denn so eine Kontrolle?

    Wenn wegen Überladung die Weiterfahrt untersagt wird und das Ladegut unteilbar ist: solange bis in ein zu beschaffendes, passendes Gefährt umgeladen ist.


    Gruss georg123

  • die Waage muß aber in der Nähe sein, die dürfen dich ned 20 km durch die Pampa mitnehmen nur um auf ne Waage zu fahren


    nach 6km ist Schluß, da dreh ich um, mehr Umweg muß man nicht in kauf nehmen


    zumindest war es früher so



    Gruß Mani

  • Ich denke mal der Käufer ist alt genug und wird wohl selber wissen was er braucht und was er will.Denke mal mit eurer Diskusion helft ihr ihm kein bisschen.Hier wird immer so getan als stände hinter jeder Ecke die Polizei.


    Sorry aber gebt ihm Antworten auf seine fragen und gut is.



    mfg Marc


    PS :fahre auch ungebremst und bin zufrieden


  • Gibt es dafür eine (Rechts-)Grundlage? Ein Urteil oder so?

  • Marc, meinst Du das wirklich?



    Zitat

    mit eurer Diskusion helft ihr ihm kein bisschen..............gebt ihm Antworten auf seine fragen und gut is.


    hätten wir das hier auch so machen sollen?


    wenn Dir die Antworten nicht gefallen, mußt es ja nicht lesen

  • Hallo,
    bin zwar schon länger angemeldet, aber ich ich habe mir für's neue Jahr vorgenommen, öfters im Forum aktiv zu sein. Werde mich in einem anderen Beitrag auch noch vorstellen.
    Mir ist hier nur aufgefallen, dass ein wichtiger Aspekt nur einmal oben erwähnt wurde, aber dann nicht weiter berücksichtigt wurde.
    Wenn der 750 kg Anhänger ohne Bremse die Regelung in Anspruch nehmen will, muss das Leergewicht vom Zugfahrzeug mind. 2500 kg betragen. Der Gesetzgeber spricht bei der Berechnung nicht von "tatsächlichen" Lasten, sonder von "zulässigen" Lasten des Anhängers!
    Die Formel lautet: "zulässiges" Gesamtgewicht Anhänger Kleiner als (0,3 x "Leergewicht" Zugfahrzeug).
    Es bestünde dann die Möglichkeit, den Anhänger abzulasten!


    Gruß
    Andreas

  • Sorry aber gebt ihm Antworten auf seine fragen und gut is.

    Aber Hans hat doch genau nach den diskutierten Punkten gefragt: "Fahr"-widerstand und Polizeikontrolle.
    Von daher geht der Vorwurf (nicht auf die Fragen des Threaderstellers einzugehen) ziemlich ins Leere.


    Wenn Du auf das Thema gebremst vs ungebremst abzielst: das kann man von den Fragen nur schwer trennen. Nach den Angaben von Hans wird das Ding ziemlich "auf Kante genäht" sein. In solchen Grenzfällen wird die Forengemeinde immer die "sichere" und "legale" Möglichkeit empfehlen, selbst wenn der einzelne Formuista es selbst auch schon anders gehandhabt hat.


    Du hast ja auch deinen ungebremsten Hirth gekauf, wenn auch mit der vom Forum empfohlenen verstärkten Achse. Von daher sind doch zumindest einige unserer Bedenken in deine Kaufentscheidung eingegangen. Also kann es ja nicht verkeht sein, wenn wir Hans auch auf alle Eventualitäten hinweisen.
    Gerade bei einem teuren Kofferanhänger ist der Aufpreis für die gebremste Version ja relativ gering im Vergleich zu den Anschaffungskosten. Aber selbstverständlich gilt auch hier: wer bezahlen muss, darf auch auswählen.


    Gruss georg123




  • Hängerspezi versteh ich das jetzt richtig? Ich darf einen ungebremsten Hänger nur mit 100 Kmh fahren, wenn das Zugfahrzeug mind. 2500kg wiegt? Einmal stellst du dies in einem Satz als Aussage hin und im nächsten Satz bringst du noch eine Formel. Wenn der obige Satz Gültigkeit hat wozu dann die Formel? Dann würde das doch heißen, dass ihc mit meinem Accord keinen Hänger mit 100 kmh ziehen darf?


    Ich bin verwirrt!




  • Hängerspezi versteh ich das jetzt richtig? Ich darf einen ungebremsten Hänger nur mit 100 Kmh fahren, wenn das Zugfahrzeug mind. 2500kg wiegt? Einmal stellst du dies in einem Satz als Aussage hin und im nächsten Satz bringst du noch eine Formel. Wenn der obige Satz Gültigkeit hat wozu dann die Formel? Dann würde das doch heißen, dass ihc mit meinem Accord keinen Hänger mit 100 kmh ziehen darf?


    Ich bin verwirrt!

  • Hallo


    warum verwirrt?


    750kg : 0,3 = 2500kg


    oder andersrum gerechnet, ein Auto das 2000 leer wiegt


    2000kg x 0,3 = 600 kg, also darf der Hänger maximal ein zgg von 600 kg haben


    jetzt kannst selbst rechnen was an dein Auto anhängen darfst wenn 100 damit fahren willst


    aber das hatten wir ja schon weiter oben


    dein Leergewicht 1600kg *0,3 = 480 kg


    wichtig ist da auch, das ZGG muß diesen Wert haben, nicht die tatsächliche Last




    Du kannst also nicht den 750 kg anhänger nehmen und sagen, wenn ich nur 80 fahre, darf ich 750 anhängen, wenn ich 100 fahre dann darf er nur 480 wiegen, er darf dann immer nur 480 wiegen, weil er dann auf 480kg abgelastet werden muß


    deshalb sagen wir ja immer, nimm nen gebremsten, dann kannst deine 1300 kg auch ausnutzen


    Gruß Mani

  • verstehe!


    dann ist der satz trotzdem falsch:


    Wenn der 750 kg Anhänger ohne Bremse die Regelung in Anspruch nehmen will, muss das Leergewicht vom Zugfahrzeug mind. 2500 kg betragen.



    Müsste dann doch eher lauten:



    Wenn ein Hänger ohne Bremse mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 750kg auch 750kg nutzen will, dann muss die Leermasse des Zugfahrzeuges mind. 2500 kg betragen.


    Wenn ein Hänger ohne Bremse mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 750kg weniger als 750kg nutzen will, kommt folgende Rechnung zur Anwendung: 0,3x Leermasse des Zugfahrzeuges.


    So würde das meiner Meinung eher Sinn machen.


    Alles andere hatten wir wie von dir erwähnt schon erörtert. Dieser Satz hatte mich nur wieder etwas verwirrt.


    Wie dem auch sei, ich transportiere keine schweren Sachen und möchte den Mehrpreis und zusäztliche Wartung + mehr Leergewicht nicht haben, da dies eben keinen Nutzen für mich hat. Ich kann verstehen, dass das für einige Member keinen Sinn machen würde, da sie den Hänger wohl universeller nutzen.


    Weiß jemand eine Adresse wo man den bis jetzt favoritisierten WM Meyer 750 kg Kofferanhänger gebraucht beziehen kann?

  • Der Satz ist schon vollkommen richtig so, die vollen 750 kg gehen eben nur mit 2500 kg leer.


    Du musst das zul. GG auf die genannten 480 kg reduzieren, dann klappt es auch mit der 100 km/h Regelung, allerdings was mani wohl sagen wollte: es gibt keinen wechselweisen Eintrag für 80 oder für 100 km/h, solange das niedrigere GG eingetragen ist, musst du das auch mit einem anderen Zugwagen beachten.


    Gebrauchte Anhänger, noch dazu Koffer, gibt es so gut wie gar nicht, musst du halt die üblichen Börsen (mobile, autoscout, ebay kleinanzeigen, ebay) durchforsten oder ein Anzeigenblättchen.


  • nein, ist aber nicht so. Ist so, wie bereits 2-3x beschrieben. Es gilt das zulässige Gesamtgewicht - es wird sich kein Bulle (ups :o) hinstellen und erst wiegen, dann rechnen.
    Sind 750kg im Schein vom Anhänger eingetragen, muss das Fzg. mind. 2500kg leer haben! Auch, wenn du ihn nur leer mit ~250kg Eigengewicht ziehen solltest!
    Ist wie mitm Führerschein - bei den "neueren" - fährt jmd. mit Kl. B einen Autotransportanhänger mit z.B. 3000kg zulässigem Gesamtgewicht leer rum, mit sagen wir 600kg Leergewicht - hat der trotzdem ein Problem, da Fahren ohne Fahrerlaubnis, denn für den Führerschein gilt das zulässige Gesamtgewicht - ähnlich der Sache mit der 100km/h-Regelung!


    Zitat

    Weiß jemand eine Adresse wo man den bis jetzt favoritisierten WM Meyer 750 kg Kofferanhänger gebraucht beziehen kann?


    http://www.mobile.de/
    http://www.autoscout24.de/#search=vmp
    elektronischebucht.de
    kleinanzeigen.elektronischebucht.de


    edit:
    hier der iss' doch super?! ;)
    http://suchen.mobile.de/lkw-in…eiskirchen/187697936.html