Hallo zusammen
ich habe da wieder etwas was ICH
nicht verstehe:
Das Problem mit dem "Ab"
Es heißt doch: Anhänger AB 750kg
zGG müssen eine Bremse haben.
Heißt also das ungebremste Anhänger
NUR bis 749kg zGG haben dürfen.
Warum steht dann in den Papieren 750kg zGG
wenn ich doch gar keine Bremse am Anhänger habe?
WEIL, der Twingo-Anhänger hat 600kg zGG
und da dieser unter 750kg zGG ist hat der
3 Jahre TÜV bekommen.
Der Espace Anhänger hat 750kg zGG
und AB 750kg zGG bekommen die "Neu-Fahrzeuge"
NUR 2 Jahre TÜV!!!
Also irgendwer hat da doch wieder Mist gebaut.
Beim LKW wird ja auch geschrieben bis 7,49t
und AB 7,5t.
Ich werde wohl nächste Woche zum
Straßenverkehrtsamt fahren und dort
mal mit dem Chef sprechen MÜSSEN
um mir das Erklären zu lassen
Weil ja PKW Anhänger AB 750kg zGG eine
Bremse benötigen.
VG
Alex