Hallo zusammen
ich habe da wieder etwas was ICH
nicht verstehe:
Das Problem mit dem "Ab"
Es heißt doch: Anhänger AB 750kg
zGG müssen eine Bremse haben.
Heißt also das ungebremste Anhänger
NUR bis 749kg zGG haben dürfen.
Warum steht dann in den Papieren 750kg zGG
wenn ich doch gar keine Bremse am Anhänger habe?
WEIL, der Twingo-Anhänger hat 600kg zGG
und da dieser unter 750kg zGG ist hat der
3 Jahre TÜV bekommen.
Der Espace Anhänger hat 750kg zGG 
und AB 750kg zGG bekommen die "Neu-Fahrzeuge"
NUR 2 Jahre TÜV!!!
Also irgendwer hat da doch wieder Mist gebaut.
Beim LKW wird ja auch geschrieben bis 7,49t
und AB 7,5t.
Ich werde wohl nächste Woche zum
Straßenverkehrtsamt fahren und dort 
mal mit dem Chef sprechen MÜSSEN 
um mir das Erklären zu lassen ![*zufrieden* :]](https://anhaengerforum.de/images/smilies/s_zufrieden.gif)
Weil ja PKW Anhänger AB 750kg zGG eine
Bremse benötigen.
VG
Alex
 
		 
		
		
	 
			
									
		

 wie jetzt?
 wie jetzt?
