Knöllchen für Garagenbesitzer

  • Hallo,


    und die Leute die 2 Garagen oder sonst welche Stellplätze haben, weil der Anhänger darf da ja nicht mehr rein. Die sollten dann den nicht benötigten Stellplatz der Öffentlihkeit zugänglich machen...
    Und im urlaub, wo das Auto ja nicht genutzt wird könnte dass ja auh platzsparend in der Verwarstelle gestapelt sein, dann ist wieder ein Parkplatz frei in der Strasse


    :o)


    MFG Thorsten

  • Na, hier haben wohl einige nicht mehr erkannt, welche Beiträge erst gemeint waren und wo reichlich Ironie drin steckt...:augenreib:

  • ROFLROFLROFL, ich lach mich grad scheckig!


    Haben zu zweit derzeit "nur" 6 Autos (alles 2+2 Sitzer mit jeweils über 4,5m Länge) und nen Anhänger, 5 Autos und Anhänger angemeldet, zusammen momentan 12,9l Hubraum. Hatten dieses Jahr aber auch zeitweise sogar 8 Autos (bei 16,5l Hubraum) angemeldet.


    Und stellt euch vor: Nur eine einzige Garage :tongue:

    Eure Armut kotzt mich an! :ironie:

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Die Ansicht, dass nur noch Personen mit einem Parkplatz oder einer Garage ein Fahrzeug besitzen dürfen, ist nicht nur arrogant, sondern in hohem Masse egoistisch. Nur weil du das Glück hast, 2 Garagen (selber gebaut oder geerbt?) zu besitzen, kannst du nicht einfach anderen Personen das Auto verwehren. Und das vielleicht, weil er so dreist ist, VOR deinem Grundstück zu parken........ so eine Frechheit aber auch.


    Gruss Ruddi


    Ich weiß nicht was dein Problem ist aber lesen gehört jedenfalls dazu. Ich habe geschrieben vor EINFAHRTEN!!!!!!!! Gestern standen 5 Autos auf dem Supermarktparkplatz und nur weil die Besitzer Müll in der Garage lagern. Dann ist es eben egoistisch, na und. Ich nehme deshalb keine Behinderungen in kauf, ganz einfache Kiste. Ich kann dir ja gerne mal jeden zweiten Tag deine Einfahrt zuparken, mal sehen, ob es dir gefällt. Fragt sich wer hier egoistisch ist :rolleyes:


    Und ja, die Garangen habe ich selber gebaut und selbst wenn sie geerbt wären, wäre es scheißegal.


  • Das kapiert hier aber niemand. Darum geht es mir. Die Leute lagern irgendeinen Müll in den Garagen und parken dann alles zu. Dann muss man eben sein Grundstück mal verkleinern und Garagen oder Stellplätze schaffen. Ganz einfach aber nicht fremden Grund und Boden zustellen. Aber das Gesülze kommt immer von Personen die nie betroffen sind, am Arsch der Welt wohnen oder sowas in der Art.

  • Kannst du deine Ausdrucksweise jetzt bitte mal ein bisschen zügeln? *mit-der-Mod-Keule-droh*

    MfG,
    Jay


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  • Ich zitiere mich mal selbst

    Zitat

    . Ruhig bleiben, Jeder darf seine Meinung haben. Nur der ton macht die Musik.


    Was ist daran so schwer seine Meinung normal nieder zuschreiben?
    Mich nervt es auch wenn Leute in meiner Einfahrt wenden,oder vor der Garage parken mit nem großen Schild "einfahrt frei halten".
    Dennoch Schiessen einige aussagen über das Ziel hinaus.


    Jeder trägt mit seinen Steuern zum Erhalt von Straßen und Parkplätzen bei,hat also auch das Recht diese zu nutzen.
    Wir haben auch immer mehrere Fahrzeuge zugelassen und das Glück Garagen und großen Hof zu haben.
    Hat aber nunmal nicht jeder,und besonders in Ballungsgebieten wird es knapp mit Platz,
    Dort sollte man sich also arrangieren.


    Anstrengend finde ich dann nur wenn Leute auf Hauptdurchfahrtsstraßen parken und sich dann über den Verkehr beschweren...


    Grüße benni

    Eduard Wiederholungstäter:thumbup:

  • Jeder trägt mit seinen Steuern zum Erhalt von Straßen und Parkplätzen bei,hat also auch das Recht diese zu nutzen.


    Ist das so schwer zu verstehen? Sie nutzen ja keine Parkplätze!!!!!

  • Zitat

    Ist das so schwer zu verstehen? Sie nutzen ja keine Parkplätze!!!!!


    Meine Aussage war auch allgemein bezogen.
    Das deine Meinung steht haben wir nun alle verstanden,
    Das mit dem Supermarkt ist aber zum Glück Problem des Betreibers.


    Grüße benni


    Ps. Man muss satzzeichen nicht inflationär benutzen,eins tut es auch.

    Eduard Wiederholungstäter:thumbup:

  • Hallo


    also ihr diskutiert ja fröhlich.
    Ich bin ganz froh von diesem Gesetzt erfahren zu haben. Dazu mal etwas ausschweifend die Begründung.




    Mein Franzose steht in einer Garage, dazu stehen dort meine Winterreifen, mein Fahrradträger und mein Fahrrad. Nun habe ich mir einen weiteren Franzosen angeschafft.
    Es war dann so gedacht, der neue (abgemeldete) Franzose kommt in die Garage. Der Aktuelle (angemeldete) auf die Straße. Geht halt nicht anders. Gedacht, getan. Doch bei genauer Betrachtung :wonder:, da passen doch beide Franzosen hinein. Zollstock raus und richtig. Also Beide Autos hinein.:goodjob:



    Kein Grund für irgendjemanden sich zu beschweren, wie ich denke.


    Na ja höchstens für mich, weil ein Anwohner der dort auch eine Garage hat. Seine zwei Kastenwagen (Fiat Ducato) regelmäßig, dort so parkt das die Garagen von zwei Nachbarn und von mir (also 3) nicht mehr angefahren werden können.




    Nun war gestern ein Mitbürger da (ich nenne ihn mal so, alle anderen begriffe sind *** :zensur:). Dieser ist von der Firma beschäftigt welche vom Gebäude Eigentümer zur Verwaltung der Immobilen beauftragt ist.
    Dieser Mitbürger teile mir gestern Mündlich mit das man mir die Garage kündigen wolle, da man in den Akten den Mietvertrag ja nicht finden könne (zum 01.Jan 2013 wurden diese neue Verwaltung beauftragt). *Dazu hatte ich bereits im Feb. 2013 ein kurze Gespräch mit denen, wo ich meinte dann machen wir eben einen Neuen*(ach was war ich da noch Blauäugig). Mein Einwand das ich ja den Mietzins Zahle und das ja schon einer Duldung ihrerseits gleich kommt (wir habe ja inzwischen Juni 2013), wurde kein Gehör geschenkt. Ja, er wolle mir halt nur vorab Bescheid geben, der Mieter der Geschäftsräume vorne bräuchte halt drei Garagen. Schriftlich komme das noch. Auf den Gesprächsverlauf was denn mit dem Unrat auf dem Garagenhof sei, da hier doch der Verursacher bekannt ist. Diesem könnten sie doch Kündigen (dieser ist der Nutzer der Fiat Kastenwagen). Wurde nicht eingegangen.


    Dazu Bilder von Gestern, im mom ist erstaunlich sauber.
    http://www.bilder-hochladen.net/files/ig97-2q-2665-jpg.html
    http://www.bilder-hochladen.net/files/ig97-2r-e2ef-jpg.html

    In der Garage dazu steht alles voll mit Waschmaschinen, Elektroherden usw. Die vom Sperrmüll eingesammelt werden um dann ausgeschlachtet zu werden. Alt - Metall und Kupfer Gewinnung zum Geld erwirtschaften. Alles Ohne Gewerbeschein und Ständig die Polizei auf dem Gelände (Umwelt Schutz? Diebstahl? Illegale Abfall Beseitigung?). Die aber bisher nicht wissen nach welchem Gesetztes Text sie dort Tätig werden können.


    Ich bin auf 200 wegen dem ÄRGER!
    Unsereiner soll seine Garage abgeben und der Müllmann darf schalten und walten wie er will.
    DAS KANN JA WOHL NICHT WAHR SEIN!
    Daher bin ich über das vorgehen der Hessen froh. Nun werden ich unseren Stadtteil Polizisten bei einem ihrer sicherlich bald wieder statt findenden besuchen von dem Dingen die Hessen laufen erzählen.


    Ja ich bin da intolerant, miesepeterrisch, nachtragend. Vom mir aus auch ein schlechter verliere aber ich sehe es nicht ein!


    Also reg ihr euch nicht auf wenn die Leute ihre Garage zumüllen und die Öffentlichen Parkräume zustellen. IHR KÖNNT EURE GARAGEN BEHALTEN! :rotekarte::mad::evil2::ohmann:


    Bis denn ich esse jetzt erst mal etwas.

    Wir sollten uns auf unser Kerngeschäft zurückziehen, Grillen und Fortpflanzen (Dieter Nuhr)


    STVO
    §19 Bahnübergänge
    (1) Schienenfahrzeuge haben Vorrang

  • Das mit dem Supermarkt ist aber zum Glück Problem des Betreibers.
    .


    Es ist trotzdem eine große Sauerei was sich manche Menschen rausnehmen. Aber zum Glück wird es bald auf dem Supermarktparkplatz einen Rundumschlag geben :biggrins:

  • Hallo,


    das mit den Gesetzen, Vorschriften, Durchfürhrungsverordnungen usw. in Deutschland ist schon ziemlich krank.


    Deshalb Vorsicht!


    ZITAT: "Wenn etwas als garage deklariert ist, gelten eventuell andere bauvorschriften, und besteuerungen, oder was auch immer. Wenn jemand einen Lagerraum haben möchte, muss er halt einen Bauantrag stellen, und es anders deklarieren."



    Wenn die Nutzungsänderung -sofern sie genehmigt würde, was ich jedoch bezweifle, dann durch ist, ist es aber leider verboten das Kfz. in die Garage zu stellen. -Tja dumm gelaufen-



    Garagen und Stellplätze auf privatem Grund sollen u.a. dazu dienen den öffenlichen Verkehrsraum zu entlasten. Soweit so gut. Ich spiele jetzt mal den Advokato Diaboli - der öffentliche Verkehrsraum wird aber auch entlastet, wenn meine Fahrräder nicht mehr draußen stehen und damit einem Kfz. den Stellplatz "wegnehmen", das gleiche gilt auch für Anhänger (wobei ja das dauerhafte Abstellen, ohne dass der Anhänger bewegt wird, über den Allgemeingebrauch hinausgeht) Schwierig wird es aber mit einem nicht angemeldeten Kfz. (bzw. Kfz. mit Saisonkennzeichen -außerhalb der Saison bzw. den tollen neuen Wechselkennzeichen), da diese im öffentlichen Verkehrsraum nicht abgestellt werden dürfen, kann es dort auch keinem anderen Kfz Platz wegnehmen, stellt man es aber in die Garage wird der oben gennante Zweck (Entlastung des öffentlichen Verkehrsraums) durch die Garage / Stellplatz nicht mehr erfüllt. Also darf das "abgemeldete" Auto nicht in der Garage oder auf dem Stellplatz stehen. -grinnnnnns-


    Wie man hieran sieht muss eben eine LBO oder eine Garagenverordnung mit Augenmaß angewendet werden. Wieso hat sich die Richterin in dem Ausgangsfall dies nicht getraut - das wäre in meinen Augen ihr Job gewesen -und an den "Karren" hätte ihr sowieso niemand fahren können-.


    Was leider bei dem Gesetzgeber, der Verwaltung, den Gerichten, der Exekutive usw. bei uns in Deutschland immer weiter in Vergessenheit gerät ist das Grundprinzip, dass der Staat dem Bürger zu dienen hat und nicht, dass die genannten Institutionen sich vollkommen verselbständigen, den Bürger bevormunden und schikanieren.


    So nun genug ge.......

    Grüße


    Volker

  • Zitat von § 2 Absatz 1 Satz 2 der Garagenverordnung


    Ausstellungsräume, Verkaufsräume, Werkräume und Lagerräume für Kraftfahrzeuge gelten nicht als Garagen.


    Wenn man es Als Lagerraum für Kraftfahrzeuge deklariert, so müsste es Erlaubt sein beides darin zu Lagern. KFZ und "Müll"


    Nur muss mal halt schauen, wie es mit den Bauvorschriften aussieht, ob diese eingehalten werden können...

  • Ein sehr interessantes Thema.
    Ich versuche mich mal nicht darüber lustig zu machen und stelle ein paar konstruktive ernst gemeinte Frage :).


    Ich selbst habe keine Garage, möchte aber sehr gerne eine haben. Eigentlich sollte die Garage so groß sein, dass mein Auto zusammen mit dem Hänger reinpasst. Und gerne auch noch zusätzlich Platz für "Müll", wie ihr das nennt ;). Ich würde dann, wenn es endgültig keine Komplikationen geben würde zu einer Fertiggarage von hier http://www.garagen-welt.de/fertiggarage.htm greifen.
    Jetzt stoße ich aber genau auf das hier erwähnte Problem. In der Garage soll nichts anderes Platz finden, außer das Auto.
    Genannt wurden jetzt einige Alternativen (wie auch im letzten Beitrag:

    Zitat

    Ausstellungsräume, Verkaufsräume, Werkräume und Lagerräume für Kraftfahrzeuge gelten nicht als Garagen.

    ).
    Wie sehen nun die genauen Bestimmungen dafür aus? Kann eine Garage als solche anders deklariert werden.
    So rein vom intuitiven Menschenverstand fände ich es recht komisch, wenn da eine Garage auf meinem Grundstück steht, aber auf dem Papier steht, dass es ein Werkraum/Lagerraum ist. Wisst ihr was ich meine?
    Als wenn ich ein Haus als Lagerraum deklariere, es aber Küche, Badezimmer und Schlafzimmer hat.


    Grüße Tobia

  • Hallo Tobia,


    so einfach ist das leider nicht, da es hier um baurechtliche Vorschriften geht und die sind von Bundesland zu Bundesland verschieden und darüber hinaus haben auch einige Städte noch Satzungen, die in diesen Bereich eingreifen.


    Aber grundsätzlich gibt es im Baurecht verschiedene Nutzungsarten von Gebäuden und Grundstücken. Will man nun die baurechtlich genehmigte Nutzung (sofern es sich nicht um einen sogenannten "Schwarzbau" handelt :gelbekarte: ) in eine andere Nutzung ändern so ist das in aller Regel dann baugenehmigungspflichtig, wenn es sich um eine "wesentliche" Nutzungsänderung handelt (z.B. Speicher in Wohnraum - denn für Wohnraum gelten besondere Vorschriften hinsichtlich Stehhöhe, Belichtung, Belüftung, Fluchtwege usw.)


    Hintergrund ist, dass eine Nutzungsänderung als baurechtliches Vorhaben eingestuft wird. entsprechend ist es notwendig, dass das Vorhaben zulässig ist und eine Baugenehmigung vorliegt. Damit lässt sich festhalten, dass eine Nutzungsänderung grundsätzlich einer neuen Baugenehmigung bedarf. Ausnahmen zur Genehmigungspflicht regeln die einzelnen Landesgesetze.


    In wie weit nun die Nutzung eines als Garage genehmigten Baus oder Bauteils als Lager eine wesentliche Änderung der Nutzungsart darstellt ??? solange keine besonders gefährlichen Dinge Brandbeschleuniger / Gaslager / Oellager o.ä. in dem "Lager" sich befinden, fallen mir keine erhöhten Anforderungen baurechtlicher Natur ein aber da müsste man sich mal bei einem Spezialisten schlau machen. Bei der Änderung der Nutzung in eine Werkstatt sieht das schon anders aus, da sich in einer Werkstatt anders als in einer Garage eine Werksatt gewöhnlich zum Aufenthalt von Personen dient. (besondere Anforderungen an: Belichtung / Belüftung / Beheizung usw) da sehe ich schon eher eine wesentliche Änderung der Nutzung. Aber gehen tut das schon. So ist bei mir hier in der Nähe eine ehemalige Doppelgarage heute ein Nagelstudio



    Humbauer:


    ZITAT: "Dann muss man eben sein Grundstück mal verkleinern und Garagen oder Stellplätze schaffen"


    So einfach ist das auch wieder nicht, da auch das meist durch B-Päne (entschuldigung Bebauungpläne) so eingeschränkt ist, das man sein Grundstück zu Gunsten von Stellplätzen und Garagen gar nicht "verkleinern" darf.



    Meine Meinung:
    Wir alle müssen doch irgendwie mit der Regelungswut in unserem Land klar kommen, also machen wir uns das Leben nicht gegenseitig noch zusätzlich schwerer. Von mir aus kann jeder seine Garage im Prinzip nutzen wie er will. Sein Auto zu Lasten anderer behindernd einfach irgendwo hinknallen geht natürlich nicht und platzsparendes Parken sollte selbstverständlich sein. Vielleicht hätte in die Lücke ja noch ein Smart oder ein Motorrad zusätzlich hineingepasst.

    Grüße


    Volker

  • Es ist nunmal aber Fakt, dass die Leute mit ihren Kisten den öffentlichen Raum in Anspruch nehmen, obwohl sie eine Garage haben. Und das geht gar nicht.


    Zitat

    So einfach ist das auch wieder nicht, da auch das meist durch B-Päne (entschuldigung Bebauungpläne) so eingeschränkt ist, das man sein Grundstück zu Gunsten von Stellplätzen und Garagen gar nicht "verkleinern" darf.


    Also ich kenne kaum ein Grundstück, wo man nicht mit dem Auto rauffahren kann. Zur Not muss halt das Beet weichen. Und dann gibt es auch noch die Garagen zum Mieten. Hier ist es auch ganz toll. In unserer Straße ist Haltverbot und es wird an der nächsten Hauptstraße geparkt. Jetzt beschweren sich natürlich auch die Bewohner der Hauptstraße, da die ihre Autos auch unterbringen müssen und parken überall, auf dem KD Parkplatz der Volksbank, dem Bürokomplex, dem Supermarkt und der Videothek. Ganz toll und niemand unternimmt etwas. Zudem wird noch die Ausfahrt aus unserer Straße so blockiert, dass man fast auf die Hauptstraße einbiegen muss, um überhaupt etwas zu sehen. Und das nur, weil Einige meinen sie brauchen keinen Parkplatz zu schaffen. Müssen aber in einem Haushalt 3 Autos haben :rolleyes::( Für mich klares Egoistenpa**.

  • Öhm, kann es sein, dass du hier deinen persönlichen Unmut über deine Wohnsituation kund tust? Aber wir alle zahlen Kfz-Steuer und das nicht zu knapp. Also kann ich entsprechend den gesetzlichen Vorschriften mein Fahrzeug auch im öffentlichen Verkehrsraum parken. Wenn die privaten Betreiber und die Kommune nichts gegen die Parkverstöße unternimmt, so ist das deren Problem. Wenn dich Fahrzeuge behindern, oder du der Meinung bist, dass sie "falsch" parken, kannst du auch selbst aktiv werden und entsprechende Anzeigen bei der zuständigen Ordnungsbehörde erstatten. Daran denken, oberster Ortspolizeichef in der Kommune ist der Bürgermeister.
    Aber wahrscheinlich nörgelst du hier herum und sagst dir "Nö, warum denn ich, sollen doch die Anderen machen". Das wäre dann typische deutsche Mentalität.

  • Die Wohnsituation selber ist super, nur die Anwohner nerven halt, wenn sie ihre Garagen zumüllen und das Auto halt auf der Straße parken. Genau das Zuparken der fremden Grundstücke geht gar nicht aber ist eben auch die typische deutsche Mentalität. Egoisten die anderen Grund nutzen, hauptsache nicht bei einem selber.