Was hat dein DS an Leergewicht/Zuladung?
Hattest du nicht mal erwähnt, das du drei 13hunderter Alko-Achsen drunter hast?
Was hat dein DS an Leergewicht/Zuladung?
Hattest du nicht mal erwähnt, das du drei 13hunderter Alko-Achsen drunter hast?
2,2 darf ich offiziell laden, ja sind 3x 1300 Knott, also 3,9t Achslast
von daher gings locker, nur vom zgg nicht
der nächste wird leichter, dann gibts mehr Nutzlast
Gerhard hat Alko bei beiden
Kann man nach Bildern im Text (nicht Galerie) suchen? Wenn ja wie?
Würde Gerhards DS mal sehen wollen.
Habe schon gesehen, dass er 118 Seiten gepostet hat. Eine Suche nach oder ein Filter auf Bilder wäre fein gewesen.
Trotzdem danke Mani.
fang von hinten an, der hat seine Anhänger ziemlich früh vorgestellt
@uwe_z..... was wird denn das wenn's mal gross ist? ?
ich hoffe nicht, das der noch wächst, sonst kann ich ihn nicht mehr in die Garage stellen.
Der muss ja auf den Multitrailer passen
ich hoffe nicht, das der noch wächst, sonst kann ich ihn nicht mehr in die Garage stellen.
Der muss ja auf den Multitrailer passen
das E 36 Teil ist schon cool geworden - Respekt!
ich hab ürbigens gestern das Tennisheim in Haiger entwässert äh unter Wasser gesetzt.
genauer gesagt haben wir die leitungen leer gemacht für den Winter. dabei ist leider ein kleines malleur passiert.
gruss, martin
das E 36 Teil ist schon cool geworden - Respekt!
Wieso cool geworden...
Die gabs so zu kaufen
Alles anzeigendas E 36 Teil ist schon cool geworden - Respekt!
ich hab ürbigens gestern das Tennisheim in Haiger entwässert äh unter Wasser gesetzt.
genauer gesagt haben wir die leitungen leer gemacht für den Winter. dabei ist leider ein kleines malleur passiert.
gruss, martin
da fällt mir gerade auf
das in garagen nur "kraftfahrzeuge"eingestellt werden dürfen+auch angemeldet sein müssen
z.b. im netz gefunden
Dahinter steckt die Intention, den öffentlichen Straßenraum zu entlasten. Ein Auto, das nicht in die Garage gefahren werden kann, weil diese mit allerlei Krempel vollgestellt ist, nimmt draußen unnötigerweise Parkraum in Anspruch. "Deshalb darf eigentlich auch nur ein fahrbereites, aber nicht etwa ein stillgelegtes oder saisonal genutztes Fahrzeug in die Garage", erklärt Klingelhöfer. Heißt: Das Cabrio oder das Motorrad, das ein Saisonkennzeichen für den Sommer trägt, darf bei kniefieseliger Auslegung des Gesetzes nicht in der Garage überwintern.
Das ist so bekannt.
Ist aber sicherlich nur bei nervigen Nachbarn ein Problem, bzw. wenn ich meine anderen Fahrzeuge auf der Straße parke.
Bei mir zb steht alles auf meinem Grund und Boden, da geht es niemanden etwas an.
Gruß Benni
das Thema hatten wir schonmal, lass es lieber, ging nicht gut aus
da fällt mir gerade auf
das in garagen nur "kraftfahrzeuge"eingestellt werden dürfen+auch angemeldet sein müssen
Saisonkennzeichen birgt Konfliktpotenzial
Ja, die Diskussion kenn ich
In der Garage stehen neben den beiden Anhängern noch drei Motorräder und ein E-Bike. Also mehr als ein Fahrzeug ?
Ich wollte zu den 6 Garagen in der Anlage noch eine 7. dazu stellen.
Dann wären alle unsere Fahrzeuge vom öffentlichen Straßenraum weg.
Das durfte ich das nicht, da eine 7. Garage zu den bestehenden in der Garagenanlage, nicht zum Straßenbild passt.
Unser Bauamt hat mich auch darauf hingewiesen, dass ich nicht GCT auf die Idee kommen soll, die Fahrzeuge in ein Gartenhaus, Container oder ähnlichem zu stellen, dass sei verboten.
Also „richtig“ machen ist ... wie soll ich sagen ... nicht möglich
das Thema hatten wir schonmal, lass es lieber, ging nicht gut aus
OK, gerne Einverstanden
Unser Bauamt hat mich auch darauf hingewiesen, dass ich nicht GCT auf die Idee kommen soll, die Fahrzeuge in ein Gartenhaus, Container oder ähnlichem zu stellen, dass sei verboten.
Je nach Bundesland ist ein Carport unter Umständen genehmigungsfrei...
Vll eine Alternative?
.......hat gerade „Schausteller“ in die Suche eingegeben! So viel Fachwissen tut echt weh ??♂️?
in der Suche vom Anhängerforum?
in der Suche vom Anhängerforum?
Ja!
da fällt mir gerade auf
das in garagen nur "kraftfahrzeuge"eingestellt werden dürfen+auch angemeldet sein müssen
z.b. im netz gefunden
Saisonkennzeichen birgt Konfliktpotenzial
Dahinter steckt die Intention, den öffentlichen Straßenraum zu entlasten. Ein Auto, das nicht in die Garage gefahren werden kann, weil diese mit allerlei Krempel vollgestellt ist, nimmt draußen unnötigerweise Parkraum in Anspruch. "Deshalb darf eigentlich auch nur ein fahrbereites, aber nicht etwa ein stillgelegtes oder saisonal genutztes Fahrzeug in die Garage", erklärt Klingelhöfer. Heißt: Das Cabrio oder das Motorrad, das ein Saisonkennzeichen für den Sommer trägt, darf bei kniefieseliger Auslegung des Gesetzes nicht in der Garage überwintern.
Das stimmt wohl, aber wirklich knietief werden die Gesetze auch nur da ausgelegt, wo auch a.) akuter Bedarf an Stellplätzen besteht oder b.) die Ordungsbehörden aufmerksam gemacht werden.
Ganz unabhänig davon besteht die Frage, was eine Garage überhaupt ist! Man kann diese nämlich im Zuge des Genehmigungsverfahrens als Mehrzweckraum anmelden. Damit spielt es dann keine Rolle, ob in besagtem Mehrzweckraum ein angemeldetes auto, ein abgemeldetes auto oder ein hauften teile sind.
gruß, martin
Ja!
Und was soll da unter den Suchbegriff "Schausteller" in einen Anhängerforum Deiner Meinung nach kommen ?
Ich sag mal NIX...