Der "Was habt Ihr heute gemacht Thread"

  • Was hat dein DS an Leergewicht/Zuladung?


    Hattest du nicht mal erwähnt, das du drei 13hunderter Alko-Achsen drunter hast?

    Barthau EH2002 - 2,5To, Hochlader, 300x170 + Gitter

    Karosseriebetrieb Ladeburg - 1,6to, Tieflader, Verkaufsfahrzeug 460x210

    Stema AN750, Tieflader, Plane 201x108x106

    Hulco Rota3-3503 - 3,5to, 611x203

    EX—Humbaur 1,0to, Tieflader, Alu 200x120 - EX—Humbaur 1,3to, Tieflader, Holz 256x123 - EX—Falcon Sport Slider GFK 1,5to - EX—Deuba 90L - 0,08to, Tieflader mit feststehenden Bordwänden 153x61, Ex—Doornwaard D2000SW - 2To, Plattform, 450x200 - verkauft 06.2022

  • Kann man nach Bildern im Text (nicht Galerie) suchen? Wenn ja wie?

    Würde Gerhards DS mal sehen wollen.

  • Habe schon gesehen, dass er 118 Seiten gepostet hat. Eine Suche nach oder ein Filter auf Bilder wäre fein gewesen.

    Trotzdem danke Mani.

  • ich hoffe nicht, das der noch wächst, sonst kann ich ihn nicht mehr in die Garage stellen.

    Der muss ja auf den Multitrailer passen 8o

    anhaengerforum.de/gallery/image/1890/

    das E 36 Teil ist schon cool geworden - Respekt!


    ich hab ürbigens gestern das Tennisheim in Haiger entwässert äh unter Wasser gesetzt.


    genauer gesagt haben wir die leitungen leer gemacht für den Winter. dabei ist leider ein kleines malleur passiert.


    gruss, martin


  • da fällt mir gerade auf

    das in garagen nur "kraftfahrzeuge"eingestellt werden dürfen+auch angemeldet sein müssen


    z.b. im netz gefunden

    Saisonkennzeichen birgt Konfliktpotenzial

    Dahinter steckt die Intention, den öffentlichen Straßenraum zu entlasten. Ein Auto, das nicht in die Garage gefahren werden kann, weil diese mit allerlei Krempel vollgestellt ist, nimmt draußen unnötigerweise Parkraum in Anspruch. "Deshalb darf eigentlich auch nur ein fahrbereites, aber nicht etwa ein stillgelegtes oder saisonal genutztes Fahrzeug in die Garage", erklärt Klingelhöfer. Heißt: Das Cabrio oder das Motorrad, das ein Saisonkennzeichen für den Sommer trägt, darf bei kniefieseliger Auslegung des Gesetzes nicht in der Garage überwintern.

  • Das ist so bekannt.

    Ist aber sicherlich nur bei nervigen Nachbarn ein Problem, bzw. wenn ich meine anderen Fahrzeuge auf der Straße parke.


    Bei mir zb steht alles auf meinem Grund und Boden, da geht es niemanden etwas an.


    Gruß Benni

    Eduard Wiederholungstäter:thumbup:

  • da fällt mir gerade auf

    das in garagen nur "kraftfahrzeuge"eingestellt werden dürfen+auch angemeldet sein müssen

    Saisonkennzeichen birgt Konfliktpotenzial

    Ja, die Diskussion kenn ich :)


    In der Garage stehen neben den beiden Anhängern noch drei Motorräder und ein E-Bike. Also mehr als ein Fahrzeug ?


    Ich wollte zu den 6 Garagen in der Anlage noch eine 7. dazu stellen.

    Dann wären alle unsere Fahrzeuge vom öffentlichen Straßenraum weg.


    Das durfte ich das nicht, da eine 7. Garage zu den bestehenden in der Garagenanlage, nicht zum Straßenbild passt.


    Unser Bauamt hat mich auch darauf hingewiesen, dass ich nicht GCT auf die Idee kommen soll, die Fahrzeuge in ein Gartenhaus, Container oder ähnlichem zu stellen, dass sei verboten.


    Also „richtig“ machen ist ... wie soll ich sagen ... nicht möglich X(

  • Unser Bauamt hat mich auch darauf hingewiesen, dass ich nicht GCT auf die Idee kommen soll, die Fahrzeuge in ein Gartenhaus, Container oder ähnlichem zu stellen, dass sei verboten.

    Je nach Bundesland ist ein Carport unter Umständen genehmigungsfrei...


    Vll eine Alternative?

    Eduard 3116-4-1OB30-270-P-63 - EZ 03/2021

  • .......hat gerade „Schausteller“ in die Suche eingegeben! So viel Fachwissen tut echt weh ??‍♂️?

  • in der Suche vom Anhängerforum?

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.



    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • da fällt mir gerade auf

    das in garagen nur "kraftfahrzeuge"eingestellt werden dürfen+auch angemeldet sein müssen


    z.b. im netz gefunden

    Saisonkennzeichen birgt Konfliktpotenzial

    Dahinter steckt die Intention, den öffentlichen Straßenraum zu entlasten. Ein Auto, das nicht in die Garage gefahren werden kann, weil diese mit allerlei Krempel vollgestellt ist, nimmt draußen unnötigerweise Parkraum in Anspruch. "Deshalb darf eigentlich auch nur ein fahrbereites, aber nicht etwa ein stillgelegtes oder saisonal genutztes Fahrzeug in die Garage", erklärt Klingelhöfer. Heißt: Das Cabrio oder das Motorrad, das ein Saisonkennzeichen für den Sommer trägt, darf bei kniefieseliger Auslegung des Gesetzes nicht in der Garage überwintern.

    Das stimmt wohl, aber wirklich knietief werden die Gesetze auch nur da ausgelegt, wo auch a.) akuter Bedarf an Stellplätzen besteht oder b.) die Ordungsbehörden aufmerksam gemacht werden.


    Ganz unabhänig davon besteht die Frage, was eine Garage überhaupt ist! Man kann diese nämlich im Zuge des Genehmigungsverfahrens als Mehrzweckraum anmelden. Damit spielt es dann keine Rolle, ob in besagtem Mehrzweckraum ein angemeldetes auto, ein abgemeldetes auto oder ein hauften teile sind.


    gruß, martin

  • Ja!

    Und was soll da unter den Suchbegriff "Schausteller" in einen Anhängerforum Deiner Meinung nach kommen ?

    Ich sag mal NIX...

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