Der "Was habt Ihr heute gemacht Thread"

  • Wenn ein Auffahrunfall passiert kann die Versicherung das Problem werden denn es hätte ja ohne den Kopf kein bzw ein geringerer Schäden entstehen können!


    Gruß Mario

    Dann würde der Fahrer einer Abnehmbaren ja benachteiligt gegenüber den Starren, damit kommt die Versicherung vor Gericht nicht durch. Aber versuchen würden sie es vielleicht.

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

    Einmal editiert, zuletzt von Tomfred ()

  • Die werden nicht nur versuchen, sondern damit wahrscheinlich auch durchkommen, denn die Starre AHK läßt sich nicht so einfach demontieren, wie der abnehmbare Haken.


    Ich habe aus der Fahrschulzeit sinngemäß noch dumpf in Erinnerung, daß sich nach Straßenverkehrsordnung jeder Verkehrsteilnehmer so zu verhalten hat, daß niemand mehr als unvermeidbar gefährdet oder geschädigt wird. Darauf fußend, könnte ich mir denken, werden sie an dieser Bestimmung wie am Kaugummi ziehen und dann mitverschulden konstruieren.


    Ich liebe sie, unsere Rechtsverdre... , hust, meine -ausleger... :cursing:

  • ..., aber im Schadensfall kann ein Mitverschulden angenommen werden.

    Das hat meine absolute Lieblingsversicherung auch bei einem Bekannten versucht, ist aber vor Gericht mit ihrer Begründung gescheitert,

    wie eigentlich nicht anders zu erwarten war.

    Vor Gericht wurde bestätigt, dass es keine Verpflichtung zum Abnehmen einer AHK gibt (außer, das Nummernschild wäre verdeckt und nicht lesbar!).

    Genauso wenig gäbe es ja auch eine Verpflichtung, dem Vordermann ins Handschuhfach zu fahren, hat der Richter noch grinsend gegenüber dem

    Vertreter der Versicherung geäußert...

    Ich war übrigens unter den Besuchern, war schon recht interessant die Verhandlung.

    Anfangs kamen die auch noch mit der Argumentation "Gefährdungshaftung" und "Betriebsgefahr".

  • Das ein Versicherungsvertreter keine Rechtsverbindlichen Aussagen trifft dürfte jeder selber wissen!

    Jedoch hat er erzählt, das alle Schäden vollständig beglichen werden, egal ob mit oder AHK. Bei deren Versicherung machen die da keinen Unterschied

  • Die werden nicht nur versuchen, sondern damit wahrscheinlich auch durchkommen, denn die Starre AHK läßt sich nicht so einfach demontieren, wie der abnehmbare Haken.


    Ich habe aus der Fahrschulzeit sinngemäß noch dumpf in Erinnerung, daß sich nach Straßenverkehrsordnung jeder Verkehrsteilnehmer so zu verhalten hat, daß niemand mehr als unvermeidbar gefährdet oder geschädigt wird. ....

    Nein, nein... dann müßten starre AHZV verboten sein, genauso wie die Frontbügel .

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

  • Kannst Du dazu bitte mal Gericht und Aktenzeichen nennen?

    Es ist besser, seinen Mund zu halten und dumm zu erscheinen, als ihn zu öffnen und alle Zweifel auszuräumen.


    Mark Twain


  • Jedoch hat er erzählt, das alle Schäden vollständig beglichen werden, egal ob mit oder AHK. Bei deren Versicherung machen die da keinen Unterschied

    Bei einer seriösen Versicherung sollte das ja auch kein Problem sein, aber bei einer billigen - und mit billig, meine ich jetzt nicht preisgünstig - wohl schon?

    Ein vernünftiges Preis-/Leistungsverhältnis und persönliche Betreuung kostet halt ein paar Euro, aber Geiz ist ja geil.

    Zumindestens so lange, wie man keinen Unfall hat, das habe ich sehr positiv bei meinem Unfall erfahren dürfen!

  • Kannst Du dazu bitte mal Gericht und Aktenzeichen nennen?

    Nee, da habe ich überhaupt nichts, das ist etwa 3 Jahre her!

    Ich kann höchstens mal bei meinem Kumpel nachhören oder kann man da vlt. auch was beim entsprechenden Amtsgericht googlen?

  • Urteil eines Amtsgerichtes bringt rein gar nichts, denn auch ein Richter läßt, selbst wenn er es bestreitet, seine subjektive Empfindung in Urteil einfließen. Sonst gäbe es keine höchstrichterlichen Endurteile.

  • Die Argumentation bezüglich Schadensminderung beim Auffahrenden kann man ja auch einfach umdrehen -> ohne montierte AHK wäre der Schaden am Aufgefahrenen größer als mit montierter AHK. ;)

    2018er Tema Carplatform 4020s Alu / Universaltransporter 2,7to zgG
    mit Stoßdämpfern und 100er Zulassung, im Bedarfsfall mit Plane+Spriegel

  • Amtrack


    Dreh den Satz um

    Ohne montierte AHK wäre der Schaden am Auto welches „angeschoben“ wurde viel größer

    Gruß Christian



    PKW - Ford C-MAX verkauft 2023

    PKW - Mazda CX5

    PKW - Mazda 2

    1. Anhänger (Hängi) - WM-Meyer 750kg ohne Bremse verkauft 01.2020

    2. Anhänger (Hängeliene) - Westfalia 400kg EZ 1975 verkauft 09.20232

    3. Anhänger (Anhängi) - Eduard 2,0 to EZ 02.2020

    4. Anhänger (Hängi) Humbaur 1,0 to EZ 05.1997

  • Nicht in jedem Fall.

    Durch die Montage der AHK ändert sich auch das Verhalten der Fahrzeugstruktur am heck, oft entsteht dadurch sogar mehr Schaden

    Eduard Wiederholungstäter:thumbup:

  • Ja, aber nicht immer.
    Oft ist es eben auch andersrum.


    Von daher: wir drehen uns im Kreis und genau so ergeht es den Versicherungen auch.
    Und genau deswegen gibt es keine Pflicht, eine abnehmbare AHK bei nicht Benutzung abnehmen zu müssen (außer eben Kennzeichen oder Beleuchtung verdeckt).

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  • Mario77 bist du eigentlich hauptberuflicher AHK Nachrüster?

    Oder ist das normal, dass in einer Werkstatt so oft welche nachgerüstet werden?


    Mit AHK ist der Schaden bei demjenigen dem rauf gefahren wurde meist größer als ohne.

    Ein erheblicher Teil der Aufprallenergie wird durch die AHK direkt an den Rahmen/die Karosserie weitergegeben statt von der Stoßstange abgefangen zu werden.

    Wir hatten das bei nem Freund. Die AHK hat das ganze Auto verzogen. Resultat war ein wirtschaftlicher Totalschaden.

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • 8o8o

    Ich bin der offizielle Nachrüstet bei uns in der Werkstatt ja :weglach::weglach:


    Bei uns wird schon viel nachgerüstet ja...


    Gruß Mario

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.



    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • Im Klartext, fährt einer auf, habe ich A-Karte und muß mir einen Teil des Schadens vom Auffahrenden gegen rechnen lassen, sprich, mein Schaden wird nicht voll erstattet.


    Letztlich durch die Hintertür doch quasi Pflicht, den Haken abzunehmen, will ich nicht auch noch für die Dusseligkeit des Auffbrummers mit bezahlen.

    Wenn die Versicherung Dir eine Teilschuld unterjubelt und damit durch kommt sieht es so aus:

    Bei einem Teiler von Beispielsweise 70 / 30, bekommst Du 70% Deines Schadens bezahlt und Deine Versicherung zahlt 30% des gegnerischen Schaden.

    Darum sind die Versicherungen so scharf auf Teilschuld, beide Versicherungen müssen zahlen und beide Verträge werden im Schadensfreiheitsrabatt zurückgestuft da ja beide Versicherungen belastet werden.

    Mit einer Rechtsschutzversicherung würde ich auf jeden Fall immer gegen eine Teilschuld klagen, besonders im beschriebenen Fall mit der AHK.

    Richtig spaßig wird es wenn alle bei der gleichen Versicherung sind.

    Die Versicherung muss eh alles zahlen, also hat sie ein erhebliches Interesse alle hochzustufen.

    Gruß


    Peter

  • Nein das ist nicht egal, der Ring ist so stark ausgelegt das er die bremse anziehen kann, und dann muß er bei noch mehr Zug aufgehen, der Ring ist teil der abgenommenen AE und muss zwingend funktionieren

    Dem ist nur noch eins hinzuzufügen:

    Das Seil muss zwingend am Bremshebel abreißen.

    Macht es das nicht und es bleibt irgendwo hängen, könne dadurch der Bremshebel wieder gelöst werden.

    Gruß


    Peter

  • Tust du mir mal, einen persönlichen, Gefallen? 8o


    Mist mal die Höhe vom Kugelkopf?

    Und wenn möglich auch die Höhe von Kotflügelkante bis Mitte Radnabe?

    Wäre super. Danke


    Gruß benni

    Eduard Wiederholungstäter:thumbup:

  • Da hast Du Dein Umfeld aber gut im Griff....


    Ich kann mir vorstellen, dass Dich viele Leute auf den Forumsaufkleber ansprechen ;)...


    Du kurz über das Forum berichtest :D...


    Die Leute neugierig werden und Du als "Einstiegskriterium" denen eine AHK verkaufst und anbaust :weglach::weglach::weglach:...


    :anstoss:


    Gruß Jens

    Einmal editiert, zuletzt von Gelöschter Nutzer () aus folgendem Grund: 4876