Der "Was habt Ihr heute gemacht Thread"

  • und den Scirocco baust Du dann wieder auf?

    Oder ist der nur alt, aber noch i.O.?

    Nein ich baue den nicht wieder auf, sondern ein "Bekannter". Ich werde nur den Transport durchführen ;)

    Warum laufen? Hab doch 4 gesunde Reifen...


    Anhänger:

    Eduard Apollo 4,06 x 1,80m 2,0t 155R13, EZ 07/2018 (07.2018 - heute)

    Stema WOM STS O2 15-30-17.1 E 1,5t, EZ 04/2016 (04.2020 - 02.2021)

    TEMA Carkeeper 4520 P 3,0t, EZ 04/2021 (04.2021 - heute)


    Autos:

    Ford Kuga 2,0 Automatik 4x4, EZ 03/2017 (12.2017 - 10.2021)

    Ford Ranger Wildtrak, EZ 08/2021 (08.2021 - heute)


    Motorräder:

    Honda CBR 600F PC 35, EZ 2002 (03.2019 - 04.2022)

    Kawasaki Z1000SX (ZXT00G), EZ 10/2012 (04.2022 - heute)

  • Ja Jonas, so in die Richtung überlege ich auch schon.

    Plan ist jetzt den Bügel montieren und dann gucken was platzmäßig gut auf geht, das Kennzeichen muss man leider noch sehen können 8o

    In dem Fall muss das Teil leider auch als Fernlicht zugelassen sein, bei allem was später an den dachträger kommt ist mir das dann völlig egal... Sind dann Arbeitsscheinwerfer:thumbup:


    Gruß benni

    Eduard Wiederholungstäter:thumbup:

  • In dem Fall muss das Teil leider auch als Fernlicht zugelassen sein,

    Nicht, wenn du Abdeckungen anbringst... ;)

    2018er Tema Carplatform 4020s Alu / Universaltransporter 2,7to zgG
    mit Stoßdämpfern und 100er Zulassung, im Bedarfsfall mit Plane+Spriegel

  • Rein aus Interesse und Unwissenheit:

    Warum dürfen das eigentlich keine Arbeitsscheinwerfer sein wenn sie am Kuhfänger sind? Bzw. warum müssen sie abgedeckt/als Fernlicht zugelassen sein?

    Darf ich mir auf Dach Scheinwerfer bauen wie ich will?

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • Abdeckungen sind nicht erlaubt, Scheinwerfer die dran sind müssen auch funktionieren ohne das ich vorher aussteigen muß und die Abdeckung abnehme


    die einzige Abdeckung die erlaubt sind, sind bei Rundumleuchten



    aufs Dach darfst auch nicht alles bauen, für manche Dinge gelten Anbauhöhen die zu beachten sind und wenn irgendwas drauf bauen willst was nicht erlaubt ist, dann geht das auch nur wenn das Dach höher als 2m ist, zB diese Michelinmännchen


    aber einfach mal STVO lesen, da steht alles drin, das müssen wir nicht zum 101 mal erklären

  • Wir haben für alles eine Vorschrift...

    Und wenn irgendetwas fehlt...

    Wird nachgebessert...X/

  • Wie gesagt...

    Der TÜV Prüfer hatte absolut nicht einzuwenden...

    Ganz im Gegenteil...

    Er fand es sogar richtig gut....

    Ist ein Sicherheitsfanatiker....

    Reflex, Licht usw. Alles bestens....

    Kann natürlich bei einem anderen Prüfer total anders sein...X/

  • Jens, die sind preislich natürlich ein brett:weg:

    benni das sehe ich genau so....?(.....

    Schraub den Bügel erstmal dran und dann ein Foto hochladen....

    Dann sehen wir mal die Gesamtoptik...

    Vielleicht wirklich nur was aufs Dach:/...

    Mal schauen....:super:

  • Zitat

    nur was aufs Dach

    Das auf keinen fall;)

    Da kommt definitiv erweiterung fürs Fernlicht drauf.


    Auf das Dach soll nach vorn eine größere LED - bar, nach hinten eine kleine und zu den Seiten je ein Scheinwerfer.

    Das ganze soll dazu dienen bei Bedarf das Umfeld auszuleuchten. Ist einfach aus der Erfahrung heraus der Wunsch, ist nachts ganz schön dunkel in manch einsamer Ecke ;)


    Gruß benni

    Eduard Wiederholungstäter:thumbup:

  • heute überschlagen mit guten Taten.


    anh01.jpg


    anh02.jpg


    Erst hat jmd. ausm Bekanntenkreis angerufen... ist jmd. in Giessen draufgefahren. Doof.

    Naja, also erst abgeschleppt... rollbar war der Kangoo noch.

    Bisschen doof ist, wie man sieht, die Position der Abschleppöse. Wieso zur Hölle baut man die links hin?! Also... ich fress' 'n Besen, wenn rechts auch noch eine ist.. :rolleyes: aber, egal jetzt auch. Die Karre ist zuhause.

    Aber.. wenn man dann versetzt fahren will, ist die Stange extrem schräg.

    Besser ist bekanntlich - vorne die Stange an der AHK (zur Not Abschleppöse links) und am gezogenen Fahrzeug rechts, dass man richtig schön seitlich versetzt ist, DIE STANGE ABER GERADE - und der Lenker des abgeschleppten Fahrzeugs auch nach vorne sehen kann.


    Zuhause angekommen... erstmal 'ne Hebeschlaufe in meine AHK gesteckt und um den Kühlerträger vom Kangoo... paar mal ordentlich rückwärts gerummst... schloss die Haube immerhin wieder. Nicht optimal, aber... Frontbleche sind eh kaltverformt. 2 neue Scheinwerfer gabs noch.. fährt erstmal weiterhin halbwegs.


    Dann aufm Weg nach Hause.. war 'n Smart Fortwo auf der Bundesstraße gestrandet. Natürlich da, wo Leitplanken seitlich sind... also man nicht ordentlich weit zur Seite fahren kann. Den noch kurz annen Stadtrand geschleppt - die Abschleppstange war ja quasi noch warm.


    Aber DANN... kam noch die 3. Person im Bunde. :D Und glaubt mir, ich muss keine Geschichten erzählen...

    Fahre also durch die Stadt - und an 'ner Berufsschule vorbei. Hat 'ne Schülerin ihren Mitsubishi Colt auf 'ner matschigen Wiese versenkt. Den also auch noch rausgezerrt - wieder mit den Hebeschlaufen.


    Fett im Einsatz also gewesen, mein Caprice buddy... 8)

    Eh geil, Ende April diesen Jahres hab' ich den schon 10 Jahre. :love: Krass ey...


    edit: Ich glaub' ich muss doch mal irgendwo gelbe Blitzer installieren... :/ :D

  • Ne fette Lichtorgel in Orange aufs Dach :D:D:D

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • Servus,


    vor zwei Sonntagen: den Hänger seiner Bestimmung zugeführt und zum Umzug genutzt. Leider zieht meine Scheune nicht mit um und jetzt muss ich erstmal Straßenschrauben - der Hof ist zu schmal.


    Schönen Gruß,

    Christoph

    Hänger: Böckmann Viehänger Bj1993, 2-Achser, gebremst, gefedert, bis 2t

    Zugfahrzeuge: T4 2,5l TDI syncro, Skoda Octavia 2l TDI (nicht voll beladen)

  • ugh.. mein Beileid. Das ist natürlich zum kotzen. X/


    Ne fette Lichtorgel in Orange aufs Dach :D:D:D

    Hat 'n Kumpel von mir an seinem Caprice.

    upload.jpg


    Weil erst war der Wagen im richtigen Polizeidienst, aber danach noch paar Jahre bei 'ner "Hilfspolizei" oder so... da bekam der dann 'ne orangene Lichterorgel. Vorteilhaft ist, das macht wenig Probleme mit Tüff und :police:. :rolleyes:

    Oder viele Polizeiwagen hatten, zusätzlich zum eigentlichen Lichtbalken noch 'n sog. traffic advisor... der dann auch orange war und eben Verkehrsleitfunktionen o.ä. übernahm...

    https://www.youtube.com/watch?v=8ylY3bYNA94

    Aber aufs Dach kommt mir bekanntlich nichts!

    Müsste gucken, dass ich vorne 2 kleine Blitzer in Öffnungen vom Kühlergrill bekomme... und hinten in die Heckscheibe oder Rückfahrscheinwerfer, die jetzt die Blinker sind..

  • hab da noch ne dunkle ahnung vom früheren job

    wenn der schleppwagen die dinger drauf hatte,warendie auch in den papieren eingtragen



    StVZO §52

    (4) Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein:

    1. Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30 710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,
    2. Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. Die Zulassungsbehörde kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr darüber anordnen, ob das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet ist. Die Anerkennung ist nur zulässig für Fahrzeuge von Betrieben, die gewerblich oder innerbetrieblich Pannenhilfe leisten, von Automobilclubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Autoversicherer,
    3. Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat,
    4. Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausrüstung als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Kennleuchten ausgerüstet sein, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat.
  • Hhmmm....

    Das Ding in dem Video gefällt mir nicht so gut...;)

    Bleib mal lieber bei Deiner Idee...:)

    Gruß Jens