Ganz sicher Beides !!
Nope.
Es ist sicher gerne gesehen wenn die Ladung im Falle eines Unfalls nicht auf der Straße liegt (oder im Kopf des Fahrers), Die Grundlagen auf denen die Grenzen für Beschleunigung gesetzt wurden orientieren sich aber am normalen Fahrbetrieb (bis hin zur Notbremsung), nicht an Auffahrunfällen.
Deswegen muss Ladung auch nicht nach oben gesichert werden, im normalen Fahrbetrieb treten keine Beschleunigung nach oben auf. Verlässt ein Anhänger mit Schüttgut die Fahrbahn und kippt um fällt auch die Ladung raus. Das Problem war dann aber ein Unfall, nicht ungesicherte Ladung.
mfg JAU