Darf die Ladung seitlich überstehen?

  • Hallo,


    die Frage steht oben.
    Der Huntergrund:
    Ich transportiere mit meinem 1,5mx2,3m Anhänger 3 Motocross-Mopeds. Da baue ich gerade ein Gestell, damit die vernünftig stehen und verzurrt werden können. Um jetzt vorne weiter auseinander spannen zu können, steht vom Gestell ca. 8cm auf beiden Seiten über den Anhänger hinaus (Boardwände werden abgenommen).
    Jetzt gibts ja den §22 STVO, da steht irgendwas von 40cm, aber so genau blicke ich da nicht durch. Beziehen sich die 40cm auf die Anhängerleuchten oder auf die Fahrzeugleuchten?


    Vielleicht könnt ihr mich da einfach mal aufklären...


    Gruß,

  • Es geht sich da um die Anhängerleuchten. Der äußerste punkt darf maximal 40cm davon überstehen. Hierbei geht es sich meines wissens um den äußersten punkt der lichtaustrittsfläche. Ob dies nur die rücklichter, oder auch blinker und bremslicht betrifft weiß ich nicht...

  • Moin,
    stehen Deine Halter über die gesamt Breite über? z.B. Radabdeckung?


    wenn ja, dann änderst Du die Fahrzeugbreite, das darf dann eingetragen werden.
    Kleiner Tip, ich habe an die Ausleger Begrenzungsleuchten nach vorne montiert, dann war auch beim TüV alles OK, aber genau so breite wie die Radabdeckung.

  • Also der Anhänger ist ein Hochlader, d.h. die Reifen + Abdeckungen sind sowieso schmaler als die Ladefläche.


    Und wegen Eintragung: ich dachte eigentlich, das Gestell zählt als Ladung, da es nur mit Bolzen und Splint abgesteckt wird und man kein Werkzeug benötigt zum "aufladen". Es bleibt auch nicht dauerhaft "geladen", nur wenn es benötigt wird. Der Anhänger wird ja auch noch für andere zwecke wie Holz usw benutzt.


    Aber das mit den 40 cm wird auf jeden Fall reichen, wie gesagt, das Gestell steht auf einer Länge von 30cm links und rechts ca. 8cm über die Ladefläche hinaus...

  • Hallo Zusammen,
    gleiche Frage stellt sich mir auch momentan.
    Möchte einen HP 400 zum Trailer umfunktionieren.Allerdings ist das Schlauchboot mit einer Breite von 1,73m breiter als z.B.der Radstand.
    Darf man bei ordungsgemäßer Befestigung etc. so fahren?


    In der STVO steht nur.....Hänger und Ladung dürfen die Breite von 2,55m nicht überschreiten.Wäre dann doch quasi ok, oder?

  • Hallo


    max Breite 2,55m inkl Ladung


    der Äußerste Punkt, egal ob vom Fahrzeug selbst oder von der Ladung darf die 40 cm Abstand von den Begrenzungsleuchten (Standlicht vorne, Rücklicht hinten) nicht überschreiten, wenn doch, braucht man halt zusätzliche Lichter an der Ladung, ganz einfach


    hat der Hänger vorne keine eigenen weißen Lichter, zählen die vom Zugfahrzeug, ansonsten die, die am weitesten Außen sind


    Gruß Mani

  • Hallo

    nicht mehr als 40 cm breiter als die Begrenzungsleuchte bzw das Rücklicht!

    Also pro Seite. jedoch nicht breiter als 2,55 incl Ladung! hatte ja Mani schon geschrieben!

    Gruß Mario

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.



    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • Über 2,55m braucht es eine Sondergenehmigung und ab 2,7m kommt noch eine Kennzeichnungspflicht hinzu...Aber das ist wohl Off Topic.

    Grüße aus dem Odenwald

    Christian


    Saris KL 100, Bj 2002 verkauft

    WM Meyer MOT 1025 Bj 02.2013, Verkauft

    DEBON C300 Roadster Bj 12.2020

    STEMA FT 7.5-20-10.1B

  • kommt noch eine Kennzeichnungspflicht hinzu

    Kennzeichnen würde ich das

    dennoch.


    Kennzeichnung von breiter Ladung

    Warum laufen? Hab doch 4 gesunde Reifen...


    Anhänger:

    Eduard Apollo 4,06 x 1,80m 2,0t 155R13, EZ 07/2018 (07.2018 - heute)

    Stema WOM STS O2 15-30-17.1 E 1,5t, EZ 04/2016 (04.2020 - 02.2021)

    TEMA Carkeeper 4520 P 3,0t, EZ 04/2021 (04.2021 - heute)


    Autos:

    Ford Kuga 2,0 Automatik 4x4, EZ 03/2017 (12.2017 - 10.2021)

    Ford Ranger Wildtrak, EZ 08/2021 (08.2021 - heute)


    Motorräder:

    Honda CBR 600F PC 35, EZ 2002 (03.2019 - 04.2022)

    Kawasaki Z1000SX (ZXT00G), EZ 10/2012 (04.2022 - heute)

  • Ich möchte ja nicht Klugscheißen.....

    Aber die Linke Warntafel ist Falsch Weisend.

    Man glaubt garnicht wie viele das falsch kleben. Sogar Behördenfahrzeuge kaufen "eine" Rolle und die wird verklebt.

    Dabei ist "Dach" so einfach zu merken !

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

  • ob die Tafel in dem Fall falsch rum ist, ist eh schon egal, weils eh verboten ist


    Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht herausragen.

  • Ich hatte mal den Fall, dass ich 4 leere IBCs abgeholt habe. Die haben pro Seite ~15cm übergestanden.

    Der Staplerfahrer verweigerte das Aufladen, weil er meinte: "Die Ladung darf NIE seitlich überstehen"

    Vermutlich hatte er den Fall bei nem PKW Anhänger noch nie, denn bei einem Sattelauflieger und Standardtransport stimmt das ja auch zu 99%.


    Ich musste die dann selbst draufkippen, habe gesichert und bin unter Kopfschütteln des Staplerfahrers abgefahren.

  • Der Staplerfahrer verweigerte das Aufladen, weil er meinte: "Die Ladung darf NIE seitlich überstehen"

    [...]

    Ich musste die dann selbst draufkippen, habe gesichert und bin unter Kopfschütteln des Staplerfahrers abgefahren.

    Hättest ihm ja direkt vor Ort mal § 22 StVO (Abs. (5) ) zeigen können, zum Lernen ists ja nie zu spät :S


    https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__22.html