Ne, wir fahren immer zum tüv, dafür kommt es noch zu selten vor, das sich das lohnen würde... Allerdings haben wir natürlich immer rotes schild drauf... öffentliches gelände stimmt nur, wenn gelände nicht verschloßen, sobald tore zu sind, oder er in der hallte ist, ist es nicht mehr öffentlich.
Ob er das macht, oder ob er einfach drüber hinwegschaut ist halt ne andere Frage.
Anhänger ohne Zulassung zum TÜV Bewegen
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Wie wäre es denn mit Hänger auf Hänger.
Ist auf jeden Fall billiger als die Kennzeichen.
Oder den Hänger die 2km schieben. -
das bringt garnichts, hast nicht gelesen was wir davor geschrieben haben?
ohne Zulassung, keine Versicherung, also auch keine HU
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er sagte er muss zu ihm in die Prüfstelle da er hier im Autohaus den nicht prüfen kann
Was will den der Prüfer mit dem Anhänger machen? Wenn ich zu KÜS fahre, bleibt der Anhänger (gebremst) hinter meinem Auto auf dem Vorplatz. 1 x Sichtkontrolle rundum, Beleuchtung durchschalten, 1 x anfahren mit gezogener Handbremse, 1 x abbremsen für die Auflaufbremse, Kontrolle ob Räder eingetragen sind, 1 x an der Kupplung ruckeln wegen Spiel - fertig.
PS.: Bei uns keine Zulassung ohne gültigen TÜV und bei KFZ ohne AU. Kein TÜV ohne Zulassung bzw. roter Nummer / Kurzzeikennzeichen.
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Hallo erst mal hier im Forum.
Bin seit heute hier angemeldet weil ich mir einen alten Anhänger neu aufbaue. Ich habe auch keinen Tüv drauf und angemeldet ist er auch nicht. Habe darauf hin mit den Grünen bzw. Jetzt den Blau-Silbernen telefoniert. Unser Freund und Helfer sagte mir!
"Sie müssen sich ein Nummerschild bei der Zulassung reservieren lassen. Dieses Prägen lassen an den Anhänger schrauben Doppelkarte bzw. Versicherungsnummer von der Versicherung geben lassen wo der Anhänger später auch versichert wird diese mitführen und dann zum Tüv. Nach dem Tüv wieder zur Zulassung und dann die Stempel draufkleben lassen und sie sind fertig." Darauf hin habe ich ihn gefragt was ist wenn mich Kollegen von ihm anhalten würden sagte er dann sollen die sich an ihn wenden.!!!Gruß
Martin
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Hallo Martin
diese Aussage ist so nicht ganz richtig, nur reservieren reicht nicht, leider haben manche Grüne auch keine Ahnung
es gibt teilweise folgende Möglichkeit
mit VS Bestätigung zur Zulassung gehen, Fahrzeug dort (Teil) Anmelden, Zulassung teilt Kennzeichen zu und erstellt vorläufigen Fahrzeugschein, Kennzeichen machen und dann zum TÜV, anschliessend nochmal Zulassung, Kennzeichen abstempeln und endgültige Papiere erhalten, dafür hast max 5 Tage Zeit
laut diversen Forenbeiträgen hört man aber immer wieder das dies nicht in allen Zulassungsbezirken mehr geht, manche weigern sich und machen keine vorläufige Zulassung mehr,
früher ging das überall, seid es die gelben Kurzzeitkennzeichen gibt geht das fast nirgends mehr, die wollen ja ihre Kurzzeitkennzeichen verkaufen
Gruß Mani
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Moin,
bei mir war´s vor knapp 3 Jahren so:
abgemeldeten ANhänger mit Papieren gekauft und mit roter Nummer überführt.
TÜV-fertig gemacht und auf Autotrailer zur Werkstatt gefahren.
TÜV gemacht und dann Anhänger zugelassen und abgeholt.
Das es bei diesem Weg Schwierigkeiten geben könnte habe ich erst jetzt hier gelesen.Gruß
Otthardt
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Findet sich alles in der FZV §10:
"Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. "
- Versicherungsbestätigung besorgen (früher "Doppelkarte"), auf der Vermerkt sein MUSS, dass Fahrten gem. §10 FZV auch abgedeckt sind, ohne diesen gesonderten Vermerk keine Fahrt möglich.
- sich bei der Zulassungsbehörde ein Kennzeichen vorab (geht telefonisch) zuteilen lassen, erst damit ist das Zulassungsverfahren eingeleitet und es dürfen derartige Fahrten ausgeführt werden.
- das alte Kennzeichen (die Kombination) kann mittlerweile vergeben sein, es gibt gem. der FZV keine Sperr- oder automatischen Reservierungsfristen mehr, also entweder hat man das Glück (häufig aber eben nicht immer) und bekommt "sein" altes Kennzeichen auch "wieder", oder muss sich ein Neues mit der von der Zulassungsstelle genannten Kombination prägen lassen, mit dem dann ungestempelt gefahren werden darf.
- ist das Zulassungsverfahren "eingeleitet" und es existiert eine Versicherungsbestätigung mit dem Vermerk der Zulässigkeit für FZV §10, dann dürfen ALLE Fahrten im Zusammenhang mit der Zulassung auch ausgeführt werden. Also zur Werkstatt, dann zum TÜV/Dekra und dann zur Zulassungsstelle. Dort dann das Fahrzeug "normal" zulassen und dann ist das Zulassungsverfahren damit auch abgeschlossen. -
Bis auf deinen letzten Satz stimme ich dir völlig zu, eine schöne Zusammenfassung.
ABER:
- ist das Zulassungsverfahren "eingeleitet" und es existiert eine Versicherungsbestätigung mit dem Vermerk der Zulässigkeit für FZV §10, dann dürfen ALLE Fahrten im Zusammenhang mit der Zulassung auch ausgeführt werden. Also zur Werkstatt, dann zum TÜV/Dekra und dann zur Zulassungsstelle. Dort dann das Fahrzeug "normal" zulassen und dann ist das Zulassungsverfahren damit auch abgeschlossen.
Und genau das steht nirgends - die Werkstatt hat NICHTS mit der Zulassung zu tun! Da ich in der Innendienst (Verwaltung) einer Versicherungs arbeite (zwar nicht KFZ, aber gelernt habe ich auch das), kann ich dir ganz genau das sagen: Dass Fahrten zur Werkstatt NICHT versichert sind und du damit - entsprechend dem Pflichtversicherungsgesetz - auch ohne Zulassung unterwegs wärst - weil eben ohne Versicherung. -
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Hallo Jay
wenn das eine "normale" HU ist,
z.B. weil der Anhänger 3 Jahre abgemeldet war,
kann diese auch in einer Werkstatt durchgeführt werden.VG
Alex -
@ Jay und da habe ich mich extra nach Vergabe der EVB Nummer bei meiner Versicherung erkundigt und die sagte .... Geht! Und bin los......
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Gut, mag sein, dass solche Sachen dann in den unterschiedlichen Bedingungen der unterschiedlichen Versicherer anders geregelt sind.
Werkstatt allein ist bei uns definitiv nicht drin, Werkstatt mit TÜV kann sein, da bin ich dann aber auch überfragt.Einigen wir uns auf ein Fazit?
Jeder sollte also selbst mit seiner Versicherung klären, ob die Fahrt zur Werkstatt im Rahmen der vorläufigen Deckung nur durch die EVB, aber ohne (gestempeltes) Kennzeichen, auch abgesichert ist. -
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Gerne! Dann sollte es no ch in eigenem Ermessen liegen...ob ohne Kennzeichen fahren so wie in meinem Fall!:-)
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Hallo, ich würde den Auftrag an das Autohaus geben.
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Ja gut in meinem Fall von der Trailerfirma gekauft und nach Hause gezogen. Da ich kein TüV mehr hatte, war er ja auch abgemeldet. Von dort wegbekommen habe ich den Hänger mit Roten Brettern.
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