Beiträge von worXX

    Hallo Manni,


    ich habe mir jetzt diese heraus gesucht:


    Artikel 610410


    Artikel 610420


    Artikel 650050


    Artikel 694122



    Jetzt bin ich mir aber nicht sicher mit der Kennzeichenbeleuchtung....


    Was sagt denn die Strassenverkehrsordnung über den maximalen Abstand zum Kennzeichen (Kennzeichenbeleuchtung)?


    Der Anhänger ist 1,96 breit ..Frage: Wie weit darf ich die Beleuchtung in die Mitte ziehen damit a) das Kenzeichen beleuchtet wird


    aber dennoch gegeben ist das, dass die Leuchten nicht zu weit nach innen kommen (Mitte)???


    Ich muss aber bei dem was ich mir jetzt so ausgesucht habe keine Verteilerdose haben , ne? Da habe ich nämlich keine Lust drauf.....

    Dann passt es ja 2,88 Breit + Deichsel noch mal 0,90..das passt doch oder sollte man noch mehr "freilassen"??


    Ach was mir noch einfällt was ist mit meinem Kabel Nebelleuchte und der Nummernschildbeleuchtung?

    Moin, okay


    Frage:An welcher Stelle füge ich die Kabel von 2 u. 3 zusammen vor Verteiler nache Verteiler...egal wo???!
    Also nehme ich vom Blauen Kabel noch was ab und lege dann 2 u. 3 zusammen und dann an NL? Richtig?
    oder gehen wir mal von der NL aus + u.- (zwei Kabel) wo geht welches Kabel hin? Bitte genauer erklären :)

    Moin Manni ,


    richtig zwei Pole Plus Und Minus Und ein Kabel das vom Stecker kommt (Kontakt2) dann kommt in der Mitte des Hängers die Verteilerdose und dann wieder Kabel und die NL ...Frage wie schließe ich das an jetzt?

    Hallo zusammen,


    leider ist meine Erfahrung mit Elektro Gen Null!
    Zu meinem Problem:
    Mein Auto Passat Bj. 12/2010 Kombi 13 poplige Dose ....
    dort gehe ich mit einem Adapter ran 13 auf 7 Poligen Stecker.
    So, jetzt möchte ich das die Nebelschlussleuchte am Anhänger funzt.
    habe ein Kabel bestellt und bin im Stecker an Pin (Kontakt) Nummer 2 Kabel nach hinten gelegt und nu.....?
    Wenn ich die NL am Auto anmachen dann den Stecker des Anhängers anschließe geht am Zugfahrzeug die NL aus..also so wie es sein soll....Wieso habe ich eigentlich eine NL im Hänger mit zwei Polen ? Es reicht doch einer !
    Wie schließe ich das Ding an ? Bitte ganz Simpel erklären :)

    Manni wenn Du mir nicht helfen möchtest dann schreib bitte nicht in diesen Thread.


    Ich habe eine Normale Frage gestellt. Behandele niemand bitte so ,weil er Sachen nicht weiß.


    Das die Unterschiedlich sind kann ich mir denken, 2 oder7 könnte bedeuten 2 Bolzen 7 Bolzen ..was auch immer.


    Naja jedenfalls ist die Frage an andere dann gemeint anhand der Bilder sehe ich zwei verschiedene Bremsen. Weiß aber immer nicht nicht warum 2/7???

    Findet sich alles in der FZV §10:
    "Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. "


    - Versicherungsbestätigung besorgen (früher "Doppelkarte"), auf der Vermerkt sein MUSS, dass Fahrten gem. §10 FZV auch abgedeckt sind, ohne diesen gesonderten Vermerk keine Fahrt möglich.

    - sich bei der Zulassungsbehörde ein Kennzeichen vorab (geht telefonisch) zuteilen lassen, erst damit ist das Zulassungsverfahren eingeleitet und es dürfen derartige Fahrten ausgeführt werden.

    - das alte Kennzeichen (die Kombination) kann mittlerweile vergeben sein, es gibt gem. der FZV keine Sperr- oder automatischen Reservierungsfristen mehr, also entweder hat man das Glück (häufig aber eben nicht immer) und bekommt "sein" altes Kennzeichen auch "wieder", oder muss sich ein Neues mit der von der Zulassungsstelle genannten Kombination prägen lassen, mit dem dann ungestempelt gefahren werden darf.

    - ist das Zulassungsverfahren "eingeleitet" und es existiert eine Versicherungsbestätigung mit dem Vermerk der Zulässigkeit für FZV §10, dann dürfen ALLE Fahrten im Zusammenhang mit der Zulassung auch ausgeführt werden. Also zur Werkstatt, dann zum TÜV/Dekra und dann zur Zulassungsstelle. Dort dann das Fahrzeug "normal" zulassen und dann ist das Zulassungsverfahren damit auch abgeschlossen.

    Hallo zusammen,
    was mir gerade wieder auffällt als ich diesen Thread lese.


    es gibt sovielmal Wissende hier die alle Schrauben und machen und tun.


    Schön wäre bei einer Reparatur (des Lagers z.B.) das ganze als Fotostrecke für alle zu Dokumentieren.


    Vielleicht kann der Admin extra dafür eine Rubrik aufmachen. Das wär unschlagbar. Ich kann zum Beispiel nicht erkennen, das auf dem Foto das Lager kaputt ist wenn ich mir das Foto ansehe.