Kuriose und unpassende Gespanne

  • Da kann der Blickwinkel auch etwas täuschen, Achse ist sehr weit hinten, könnte statistisch passen, natürlich mit starken Änderungen, da ja nur teilweise befüllt.

  • Da kann der Blickwinkel auch etwas täuschen, Achse ist sehr weit hinten

    da täuscht Dein Blickwinkel


    schau mal wo die Gurte unten und oben sind und die Winkel, das Ding steht definitiv zu weit hinten


    das kommt daher, wenn der Stapler nur so Zahnstocher hat und keine richtigen Gabeln, und keiner ne Ahnung, dann stehts so weit hinten


    aber wenigstens war er nicht überladen, jeder andere hätte das Ding voll gemacht

  • Nur ein Verwarngeld? da isser aber gut weg gekommen


    so wie der drin hängt war der auch noch überladen, der Anhänger war nicht angesteckt, somit hinten keinerlei Licht, da wäre schon mehr als ne Verwarnung angebracht

  • Er war ja bei der Kontrolle schon zu Hause, d.h. er hat ja eigentlich nicht's falsch gemacht. Alles ist gut gegangen und das Verwarngeld nur wegen der beschi.... Optik erteilt.

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

  • Also selbst wenn er nicht gefahren ist... wer so läd, macht das weil er so fahren will oder gefahren ist. Fertig.


    Grob fahrlässig.

    Und wenn er das Fass nur auf seinem Hof von A nach B schieben wollte ?


    Also Sorry...aber diese Pauschalisierung geht ja mal gar nicht...

    Oder willste mich jetzt auch anzeigen weil auf meinem Grundstück grad ein 750er steht auf welchem 6 leere IBCs lagern welche nur stehen weil 4 Gurte die hinteren 2 an die vorderen 4 ziehen ?

    Und trotzdem käme ich nicht auf die Idee damit zu fahren

  • Das Problem ist aber, dass sie ihn erst daheim kontrollieren konnten.

    Klar hat er die Strafe verdient. Ist aber halt schwer zu ahnden, weil eben nicht angehalten und als Beweis Fotos gemacht.

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • Das Foto sieht aber eher danach aus, als wenn das Fahtzeug "mitten" im öffentlichren Raum steht/angehalten wurde ...

    und eher nicht so, als wenn das Fahrzeug auf privatem Grund steht.


    Ich mach dann mal die Chipstüte auf :biggrins:

    Manfred

  • Das Problem ist aber, dass sie ihn erst daheim kontrollieren konnten.

    Klar hat er die Strafe verdient. Ist aber halt schwer zu ahnden, weil eben nicht angehalten und als Beweis Fotos gemacht.

    Wo liest du das denn? Es steht doch sogar da, dass sie ihm die Weiterfahrt untersagen mussten. Außerdem gebe ich rower recht, das Bild sieht aus wie mitten auf der Straße gemacht.


    Außerdem muss die Polizei kein Foto machen, wenn die den haben fahren sehen gibt es zwei ja Zeugen dafür, das ist mehr als ausreichend.

  • Da habe ich den letzten Satz "Glück für ihn war, dass er bei der Kontrolle bereits zuhause angekommen war." fehlinterpretiert.

    Hat das mit den zwei Zeugen vor Gericht bestand? Wenn dem so ist, können Polizisten ja beliebige Bußgelder verteilen solange beide Polizisten das gleiche aussagen.

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • Was meinst du wohl, warum die internen Ermittler bei der Polizei so extrem wenig Freunde bei der Polizei haben ...

    wo doch sonst die "Kameradschaft" bei der Polizei so hochgehalten wird ?

    Manfred

  • Hat das mit den zwei Zeugen vor Gericht bestand? Wenn dem so ist, können Polizisten ja beliebige Bußgelder verteilen solange beide Polizisten das gleiche aussagen.

    Natürlich nicht. Sonst brauchten die ja keinen Videowagen

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

  • Natürlich nicht. Sonst brauchten die ja keinen Videowagen

    Der Videowagen ist ja in erster Linie dafür da deine Geschwindigkeit oder deinen Abstand zu messen und zu dokumentieren.


    Was meinst Du denn wie Gurt-, Handy- oder Rotlichtverstöße geahndet werden? Das sieht der Polizist und dann gibt es eine Anzeige. Fertig.

  • Argumentation ist immer, welchen Grund sollte der Polizist haben die Unwahrheit zu sagen.

    Daher wird eher dem Polizisten geglaubt als dem Beschuldigten.

    Du must gegen die Aussage eines Polizisten schon min. 2 Gegenzeugen haben.

    Gruß

    Harald


    Zum Glück bin ich anders als die Anderen! :pfeif: