Anhängelast

  • Hallo zusammen,


    demnächst bekommen ich einen 3,5t Kipper.
    Mein Auto hat eine eingetragene Anhängelast von 3365KG.
    Die Stützlast beträgt 135kg.
    Früher war das scheinbar so, dass die Anhängelast eingetragen wurde und die Stützlast der Anhängelast dazugerechnet wurde (3365+135). Also darf ich 3,5t.


    Aber das Gesetz in dem das geschrieben steht konnte ich nicht finden.
    Kann mir hier jemand helfen?


    Es gibt von meinem Fahrzeughersteller eine Bescheinigung, dass das Fahrzeug 3,5t ziehen darf. Allerdings muss der Tüv die 3,5t in die Papiere eintragen.
    Diese Kosten und den Aufwand würde ich mir gerne sparen wenns geht.


    Ich weis, dass die 135KG bei dem Gewicht eigentlich so gut wie keine Rolle spielen, aber im Falle eines Falles entscheiden diese paar Kilos dann über die Höhe des Busgeldes bei einer Kontrolle ;)


    VG Andy

  • Ich habe beim Q7 eine eingetragene Anhängelast von 3500kg und eine Stützlast von 140kg.
    Das kann ich auch nicht zusammenzählen ...

    Schöne Grüße
    Uwe


    Stema B6075 750kg / Moetefindt FTP235 3500kg (verkauft)

  • bei 3,5t anhängelast darf man die stützlast nciht addieren, das liegt einfach daran, dass die 3,5t bei auflaufbremse festgelegt sind (25 und 40km/h regelung außen vor) man wird ja auch keinen anhänger mit 3,64t zgg finden.


    In der Tat ist es aber so, dass in keinem gesetz explizit gesagt wird, dass man die stützlast dem Fahrzeug addieren kann.


    Es ist aber in der Regel so, das man die stützlast dem Fahrzeug zuschreibt. Das gewciht des anhängers darf aber in keinem fall überschritten werden (stützlast + achslast)


    Aber dieses Thema bleibt eine never Ending storry.

  • Hi,


    es ist so, dass der Anhänger inkl. Stützlast nicht schwerer als 3,5 t sein darf. Damit nützt die Eintragung nur etwas bei Drehschemelanhängern oder bei Anhängern bis 25 (40) km/h.


    Für die Freigabe der Anhängelast ist in erster Linie der Fahrzeughersteller verantwortlich. Der kann Dir auch evtl. eine Freigabe erteilen (wenn er will). Alternativ kann das auch eine Firma oder sogar eine (Privat-) Person sein, wenn eine Prüfung einer erhöhten Anhängelast vorliegt.


    Gruß
    Gerhard

  • Hallo


    dein Auto darf nur das ziehen was eingetragen ist, egal ob der Hänger dabei 50 oder 100 kg Stützlast hat, der Hänger darf nicht mehr wiegen als was im Schein vom Auto steht,


    ausm Gesetz


    4.3.1.2. Die technisch zulässige Anhängelast ist vom Hersteller festzulegen, wobei die Anhängelast
    die tatsächliche Gesamtmasse des mitgeführten Anhängers einschließlich
    der tatsächlichen Stützlast am Kuppelpunkt darstellt.


    also da geht nix mit hinzurechnen


    außerdem mußt noch beachten was eventuell unten im Textfeld vom Schein des Auto steht, bei neueren Fahrzeugen ist da manchmal ein Gesamtzuggewicht angegeben, bei ausnutzen der vollen Anhängelast, darf dann das Auto nicht mehr voll beladen


    und zu guter letzt ist es auch noch ne FS Frage, wenn den alten 3er hast, dann darfst auf jeden Fall


    Gruß Mani

  • Danke für die Antwort.


    Also wenn ich statt 3365kg nun 3,5t ziehen will muss ich das eintragen lassen oder hoffen, dass die Rennleitung den Schrieb vom Hersteller auch so akzeptiert.


    Zuggesamtgewicht ist bei mir nicht eingetragen :) und den BE hab ich auch.
    Also alles i.O.


    VG Andy

  • Wenn du so knapp an der Grenze von 3,5 to hantierst, bist du auch schnell einmal versehentlich:cool: bei 3,7 to ....
    da wird es dann mit den offiziellen 3365 Kg und 335 Kg Überschreitung "recht knapp" für den Führerschein und seine "Beurlaubung".:shocked:
    Ob da, wenn überhaupt, die Rennleitung mit einem "Zettel vom Hersteller" zufrieden sein kann, darf man wohl bezweifeln.
    Die kommen da in einen Bereich, in dem sie eine Anzeige schreiben "müssen", ... und dann gelten nur die offiziellen Werte.
    Und dann kann der vorhandene "Zettel vom Hersteller" auch noch als Vorsatz ausgelegt werden.


    Bei 3,5 to wären es "nur" 200 Kg Überschreitung ....


    Ich würde "auflasten" lassen; auch wenn die Lauferei nervt ( an den paar € wird es ja nicht liegen ).


    Manfred

    Manfred

  • Hmm, Führerschein 2Beurlaubung" wegen überladen? Das wäre mir neu, soweit ich weiß gibts fürs überladen maximal Punkte (wenn nicht irgendein ganz spezieller sonderfall vorliegt)
    Überladen ist auch keine Fahrerlaubnisfrage, zumal dies ja auch gar nicht in betracht käme, da die Anhängelast mit dem BE schein Fahrerlaubnistechnich nicht begrenzt ist.

  • Hmm, Führerschein 2Beurlaubung" wegen überladen? Das wäre mir neu, soweit ich weiß gibts fürs überladen maximal Punkte


    Kann ich mit leben, wenn das so ist und ich mich "vertan" habe.
    Da war irgend so was im "Hinterkopf" mit 4 Wochen Fahrverbot; habe es aber nicht noch mal gecheckt.
    Manchmal bin ich zu faul und irgendwie rächt sich das dann auch mal. :cool:


    Aber "auflasten" würde ich dennoch. ;)


    Manfred

    Manfred

  • <br><br><br>So, ich gebe dann mal auch meine Teil dazu, Mani sein rot markiertes "einschließlich" gilt nur wenn man wie bereits an anderer Stelle erwähnt die 3,5t Grenze knacken würde. ich habe bisher im Netz noch nirgends die Ergänzungslieferung zur STVZO gefunden (da steht vieles sehr detailliert drin was man wie zu berechnen hat usw) aber bei TÜV Hessen unter http://www.tuev-hessen.de/cont…hersteller/index_ger.html kann man sich den Opel Anhängelastkatalog von 2010 anschauen (PDF) und auf Seite 57 von 62 steht unter Punkt 6.4 Deichsellast folgendes: (abgeschrieben, kopieren geht ned, kann ja jeder selbst nachlesen):<br>&nbsp;Die in den Fahrzeugpapieren eingetragene maximale Anhängelast (gebremst und ungebremst) darf um die tatsächlich auf dem Kugelkopf aufliegende Stützlast überschritten werden.<br><br>Dann folgt ein Beispiel. <br><br>Ich denke/hoffe damit ist die Sache hinreichend erläutert, wer noch genaueres wissen will muss in die Ergänzungslieferung zur STVZO schauen, ich meine irgendwann um 2002 und 2003 wären dazu einzelne Blätter erschienen, alternativ beim Bundesverkehrsministerium anfragen!<br><br><br>Was das Gesamtzuggewicht angeht, das haben mittlerweile alle neuen Fahrzeuge und wenn nicht steht in den Papieren sowas wie: bei Anhängelast xy Kg bei z% maximales Zuggesamtgewicht bla Kilogramm oder auch mal dass dann das Auto nen geringes Gesamtgewicht haben darf.<br><br><br>Liebe Grüße und allzeit gute Fahrt<br><br>Nuklid<br>

  • Kann mal bitte jemand die Steuerungsbefehle rauseditieren? Davon kriegt man ja einen Augenfehler!

    Schöne Grüße
    Uwe


    Stema B6075 750kg / Moetefindt FTP235 3500kg (verkauft)

  • Das ist ja lediglich ein TÜV-Dokument für Fahrzeuge der ADAM OPEL GmbH .


    Wenn da geschrieben steht : "Anhängelasten, Stützlasten, Dachlasten für Fahrzeuge der ADAM OPEL GmbH"


    kann man davon ausgehen, dass die Anhängelasten vom Fahrzeughersteller OPEL so für OPEL-Fahrzeuge festgelegt wurden.


    Das heißt aber keineswegs zwangsläufig, dass das für OPEL-Fahrzeuge Geschriebene grundsätzlich für die Anhängelasten aller Fahrzeuge gilt.



    Erst ein allgemein gültiger Gesetzestext würde mich vom Gegenteil überzeugen.


    Manfred

    Manfred

  • Verstehe ich nicht.


    Du fährst ein Auto mit über 3t Anhängelast (demnach nagst Du nicht am Hungertuch)


    Zitat

    Es gibt von meinem Fahrzeughersteller eine Bescheinigung, dass das Fahrzeug 3,5t ziehen darf. Allerdings muss der Tüv die 3,5t in die Papiere eintragen.
    Diese Kosten und den Aufwand würde ich mir gerne sparen wenns geht.



    Scheitert das jetzt an 38,- Euro für den DEKRA Mann und an 11,50 Euro für´s Straßenverkehrsamt ???
    Das hast Du spätestens in dem Moment wieder drin, wenn Du mit gut gefülltem Anhänger auf die Waage zitiert wirst und die 135kg Dich vor der Grenze im Bußgeldkatalog bewahrt haben.


    Noch zu Deiner Frage: Die Anhängelast ist das tatsächliche Gewicht des Anhängers, da wird keine Stützlast abgezogen.



    Der einzige Fall, bei dem in der StVZO eine Stützlast vom zul. Gesamtgewicht abgezogen wird ist bei der Berechnung des zul. Gesamtgwichtes eines Sattelkraftfahrzeuges.

    ... einen (An)hänger haben wir alle mal 8o


  • Hallo Manfred, da kann ich Dir weiterhelfen: