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Also egal, wie gesichert wurde.. es war zu wenig.
HMMMMMMM. Da stellt sich mir eigentlich gerade 'ne ganz andere Frage. Beim Anfahren und Bremsen verlagert sich das Gewicht eines Fahrzeugs ja dynamisch. Den Fall nach hinten mit z.B. 0,5g kann man denke ich fast vernachlässigen... wer hat schon 'n G 63 AMG o.ä. als Zugfahrzeug...
Also konzentrieren wir uns mal wieder auf die 0,8g nach vorne.
Und wenn man das Beispiel oben nimmt... bei PKW ists ja nunmal so, dass die Parkbremse nur hinten wirkt... hat man JETZT noch 'n Auto mit Hinterrad-/Heckantrieb... hat man vorne NIEMALS irgend eine Bremswirkung!
Heißt: Auch der Radstopper dort hilft nichts/wenig Weil ein rollendes Rad rollt da im Falle des Falles einfach drüber.
Im Bild oben hatte der die Radstopper einmal VOR den Vorderreifen - zur "Sicherung" nach vorne - und einmal HINTER den Hinterreifen - zur Sicherung nach hinten. Gut gedacht aber.. Anfänger-Fehler. Gut, hatte ich auch schonmal gemacht.
ABER. Jetzt mal wild gesponnen... hätte der beide Radvorleger an der Hinterachse montiert (!), wäre das VIELLEICHT schon gutgegangen! Denn dort wirkt die Parkbremse (hoffentlich betätigt) UND bei dem Wagen gar noch die Sperre im Automatikgetriebe, falls verbaut. Wovon ich aber ausgehe.
Aufgrund der dynamischen Gewichtsverlagerung und der schwereren Vorderachse mit dem Motor... ists natürlich immer noch nicht optimal, denn die Hinterachse wird bei 'ner Vollbremsung entlastet.
Jetzt kommts: Stellt man 'n Wagen, egal fast, ob Frontantrieb, Hinterradantrieb, Heckantrieb, Lage des Motors.. jetzt RÜCKWÄRTS auf 'n Anhänger UND macht den/die Radvorleger auch an die Hinterachse (die auf dem Anhänger vorne steht) - hat man schonmal die wichtigere Achse im Falle einer Vollbremsung gebremst (!), durch die Parkbremse! Im Falle von Frontantriebskarren und eingelegtem Gang / Sperrklinke hätte man zusätzlich noch die Vorderachse gebremst. Bei einer Vollbremsung jetzt wird die gebremste Hinterachse also mehr belastet und die Reifen haben 'ne größere Reibkraft.
Dazu... vllt. kennt der ein oder andere die Forderung aus VDI Blatt 8.1 und 8.2, dass die Radvorleger mind. 1/6 des Raddurchmessers ausmachen sollte. Zufall?! Mitnichten... dann hat man rechnerisch nämlich genau 30° Winkel zw. Reifenaufstand und der oberen Kante des Radvorlegers.
-> sin(30°)=0,5.
Bei 'nem blockierten Rad wäre die Achslast also schonmal theoretisch mit 0,5g nach vorne gesichert...
Rollt das Rad natürlich, ists wirkungslos!
Mittlerweile würde ich also fast dazu übergehen, zu behaupten, dass rückwärts geladene Fahrzeuge IMMER besser fürs Fahrverhalten UND Sicherungswirkung sind!
WENN der Anhänger es von seiner Länge, Achsposition etc. sinnvoll mitmacht Die Stützlast muss maximal ausgereizt sein, also das, was die geringste ausgewiesene Stützlast im System hat (Anhänger, Auto, AHK, Zugeinrichtung etc..)