Fahradträger am Anhänger???

  • Hallo


    habe zz. zu viel Freizeit und dadruch viel zu viel Blöde Ideen.
    Fange ich mal vorne an :D


    Ich bin dabei mir einen Fahrradträger für meine AHK zu suchen. Mir viel dabei auf das diese alle keine Dreiecke haben. Werden diese dann nicht als Anhänger geführt?

    Durch den Freizeit überschuß habe ich mal wieder über das Projekt Anhänger aus PKW sinniert, ihr seid auch daran schuld (mit einer Schuldzuweisung hat man ein Feindbild und mit einem Feindbild hat der Tag Struktur ;) ).


    Das Projekt PKW Anhänger aus PKW hatte ich schon verworfen, da im Gesprächen mit dem TÜV immer wieder aufgezeigt wurde wo ich an die Technischen Grenzen Stoße. Nun habe ich mal wieder im Auge.
    Daraus kommt nun die Frage, Wenn ich an einem solchen Anhänger eine Anhängerkupplung habe, darf ich dort eine Fahrradträger einhängen?


    Gruß

    Wir sollten uns auf unser Kerngeschäft zurückziehen, Grillen und Fortpflanzen (Dieter Nuhr)


    STVO
    §19 Bahnübergänge
    (1) Schienenfahrzeuge haben Vorrang

  • Werden diese dann nicht als Anhänger geführt?

    Wenn ich an einem solchen Anhänger eine Anhängerkupplung habe, darf ich dort eine Fahrradträger einhängen?



    Zu 1: Nein.

    Zu 2: Ja.

    Gruß, der Feger

  • 2. a. : Sofern die Sützlasten dann noch hinhauen! ;)

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • 1. Hänger HP 401, 2. Saris bc676..........wer Schreibfehler findet, darf sie behalten....

  • hi,
    hab ja auch eine ahk an meinem audi anhänger, um auch mal nen fahrradträger dranstecken zu können. jedoch meinte der tüv prüfer bei der vorbesichtigung zur abnahme, dass ich die ahk abbauen muss. begründung hierfür: "wenn ich hinten auf dem fahrradträger 2 fahrräder drauf habe + das gewicht des fahrradträgers, würde dies mehr als die erlaubten 75kg stützlast wiegen und ich hätte ja dann vorne eine zu hohe stützlast." ....
    anscheinend können diese prüfer sogar die hebelgesetze ausser kraft setzen, ist ja interessant.
    alternativ gab er mir noch die möglichkeit die kugel abzuschneiden (dann ist die ahk aber nutzlos) oder sie ganz zu demontieren (wollte sie aber aus gegengewichtsgründen dranlassen, um die stützlast vorne nicht zu überschreiten)! aber mit ahk wird er mir nicht genemigen. nuja habe sie dann für die abnahme und die vorführung bei der zulassungsstelle demontiert und anschließend wieder montiert.


    ich möchte sie aber unbedingt noch eintragen lassen (evtl zusammen mit den felgen) , jedoch muss ich dem prüfer, der es eintragen soll , irgendetwas vorlegen, dass dies ohne probleme möglich ist.


    vllt kennt jemand diese problematik, oder kann mir hierbei helfen.



    mfg

  • Hm, da war mal einer, der hat sich hinten am Wohnwagen extra ne Anhängerkuegl dranngebaut, um nen Fahrradträger draufzubauen. Hat er auch abnehmen lassen, wurde dann mit entsprechendem Vermerk "nur für den Fahrradträger" oder ähnlich eingetragen...

    Meinste ich find das wieder???

    Ich würd mir bei so einem Anhänger eintragen lassen, das die vorhandene AHK nur bei Geschwindigkeiten bis 25 km/h als solche genutzt werden darf. Dadrüberhinaus nur als Montageort für Trägersysteme die auf 50 mm Kugeln basieren....

    Gruß, der Feger

  • Zitat

    ich möchte sie aber unbedingt noch eintragen lassen (evtl zusammen mit den felgen) , jedoch muss ich dem prüfer, der es eintragen soll , irgendetwas vorlegen, dass dies ohne probleme möglich ist.

    Hi,


    das StVR gibt das schon her mit der AHK am Anhänger. Warum sollte es nicht eingetragen werden können? :confused: Ich habe schließlich auch eine bei meinem Anhänger dran. Ich galube der Prüfer hatte nur keinen Bock etwas nachzulesen, was er nicht (genau?) gewußt hat.
    Es ist nicht notwendig die Geschwindigkeit von 25 km/h in den Papieren zu vermerken. Das steht schließlich so in der StVO. Es ist außerdem bekannt, dass nur Zugmaschinen (bis 32 km/h) mit zwei auflaufgebremsten Anhängern mit max. 25 km/h fahren dürfen. Hat der Anhänger eine Bremse? Ohne Bremse keine AHK. Wenn nicht könnte man evtl. die Kupplung als Fahrradträgerhalter eintragen lassen evtl. bis zu einer Masse von 40 kg (?).


    Gruß
    Gerhard

  • Hallo


    Danke für eure Infos. Das in D-Land mal was so simpel gelöst wurde, fast unglaubwürdig. Wenn ich da nur an den Akt heute vormittag denke um einen Satz 5 Tageskennzeichen zu bekommen.


    Ja so wie der Verlinkte Fahrradträger stelle ich mir das vor.


    Das ganze soll so werden wir mit dem Audi, die Achse soll an der Original stelle bleiben.
    Ich muss jedoch die Achse Tauschen. Der Grund ist das ich als Opfer einen Citroen BX nehmen und mit der Hydraulik Achse von dem brauche ich beim TÜV nicht vor stellig werden. Das gehört aber in ein anderes Posting.


    Mit der Einschränkung das ich die AHK am Anhänger nur für einen Fahrradträger nutzen darf könnte ich leben. Das ganze soll aber eh eine Schnell und Schmutzig Aktion werden.
    Es soll Legal werden, wenn es Hässlich wird kann ich damit leben.


    Gruß

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  • Hallo bin neu hier und träume auch von sonem Hänger :D Aber ich brauch erstmal ein auto zum ziehen :biggrins:


    Mir ist die eingefallen das es doch auch fahrradträger für die Heckklappe gibt, wo man keine AHK brauch (am Hänger) Da währe es doch so und so egal ob man jetzt die AHK abschneidet, oder garkeine erst anbringt.


    Und für alle die nicht wissen was ich meine hier ein Link:
    http://www.kupplung.de/Fahrrad…aeger-Logic-2-FA0128.html

  • Hallo


    Hallo bin neu hier und träume auch von sonem Hänger :D Aber ich brauch erstmal ein auto zum ziehen :biggrins:


    Mir ist die eingefallen das es doch auch fahrradträger für die Heckklappe gibt, wo man keine AHK brauch (am Hänger) Da währe es doch so und so egal ob man jetzt die AHK abschneidet, oder garkeine erst anbringt.


    Und für alle die nicht wissen was ich meine hier ein Link:
    http://www.kupplung.de/Fahrrad…aeger-Logic-2-FA0128.html



    Erstmal ein AUTO :P


    Spaß bei Seite.
    Beim Citroen BX ist die Kofferklappe aus GFK. Der werde ich mir keinen solchen Träger dran Gurten.


    War heute bei meinen Vertrauten Prüforganisation in ROT und habe mal Gedanken aus getauscht.
    Siehe da für den To*** PRI*** diese Elektr. Teil, gibt es zwar ne Kugelkopfkupplung aber die ist nur für ne Fahrradträger Freigeben! Anhänger darf das Tolle Hybrid Auto gar nicht ziehen. Also sind meine Problem dahingehen gelöst.


    Gruß
    PS: mehr dazu anders wo

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  • hi,

    @ Gerhard2: Der Anhänger ist ungebremst, da ich ja die Originalachse verwendet habe.

    Dass es in Deutschland nicht erlaubt ist, 2 Anhänger hinter einem PKW zu ziehen ist mir auch klar, dass will ich aber auch gar nicht. Die AHK am Anhänger ist ja nur als Gegengewicht und zur eventuellen Nutzung eines Fahrradträgers.


    mfg

  • Ok, dass ist ja schon mal eine gute Nachricht.

    Die Einzelabnahme des Eigenbaus musste ich ja vom TÜV (in blau) abnehmen lassen. Aber wie sieht es mit den Felgen (die gleichen wie am Zugfahrzeug, mit Gutachten) und der AHK (wurde damals am PKW nachgerüstet, habe jedoch keine Unterlagen darüber) aus? Kann ich diese beiden Sachen auch von der GTÜ eintragen lassen? Auf der AHK ist aber ein Typenschild (Bosal) und für die Felgen habe ich ein Gutachten mit dem die am Zugfahrzeug auch problemlos eingetragen wurden.

    Denn ich bin mir nicht sicher ob die Eintragung (sollte ja beides nach §19 machbar sein) bei solch einem Eigenbau nur durch den TÜV, der auch die Abnahme dessen gemacht hat oder auch durch eine andere Organisation wie Dekra, KÜS, GTÜ vorgenommen werden kann, da ja eigentlich schon eine Betrieberlaubnis für den Anhänger erfolgt ist.

    Die Tieferlegungsfedern sind damals schon bei der Einzelabnahme eingetragen worden.

    mfg

  • Super Frage!


    Ich bevorzuge nämlich auch eine andere Überwachungsgeselschaft als die Jungs in Blau.

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  • Neuabnahmen dürfenja nur gewisse Tüv prüfstellen machen (hier auch nicht jede) Eine Änderungsabnahme, sowie eintragungen können doch alle Prüfstellen machen.


    Das so ein Fahrradträger am Anhänger heck zu eine hohe stützlast bedeutet ??? Selten so nen quatsch gelesen :biggrins: Davon ausgehend, das man bei solchen anhängern üblicherweise eine sehr hohe stützlast hat (80kg oder auch mehr sind ja nicht selten) Wären so 50-60Kg die ganz hinten dran hängen doch ein segen. Dadurch hätte man nacher dann nur noch etwa 50kg stützlast, also endlich normal. Gibt ja sogar welche die sich extra ganz hinten in der stoßstange blei oder so einlegen oder gießen...


    Eine Eintragung der Anhängerkupplung als Trägersystem oder ähnlichem dürfte also kein Problem darstellen. Es muss ja kein fahrrad träger sein, gibt ja auch entsprechende gepäckboxen. Was beim eh schon beladenen PKW ein Supergau der hinteren achslast bedeutet, ist beim Anhänger ein segen....

  • Hi,

    mir ist zu Ohren gekommen, dass das Monopol der TP-Abnahme beim TÜV vor kurzem wieder ein bischen gekappt worden ist. Genaues weiß ich aber bisher auch nicht. Hat da jemand nähere Infos?

    Für eine Eintragung würde ich dem Prüfer fogende Dinge vorlegen:

    • Als Nachweis für die Festigkeit / Eignung des Fahrradträger-Halter würde ich das Gutachten des Herstellers zum Anbau an einen Audi vorlegen. Die zul. Stützlast sollte die Obergrenze der Traglast sein.
    • Die Nutzungseinschränkung soll in den Fahrzeugpapieren vermerkt werden.
    • Die mechanische Beanspruchung ist für diesen Einsatz deutlich geringer als im Anhängerbetrieb (siehe auch D-Wert).
    • Die Befestigungspunkte sind identisch mit dem Pkw.
    • Veränderungen an der Vorderseite des Anhängers haben darauf keinen Einfluss (oder?).
    • Die Stützlast am Auto muss in jedem Betriebszustand passen. Der Nachweis kann durch einen Versuch oder rechnerisch erbracht werden.
    • Es kann u.U. über einen Fahrversuch nachgedacht werden, oder Auflagen wie max. 80 km/h. Eine gesetzliche Notwendigkeit dafür besteht nicht.

    Insgesamt sehe ich das Ganze sowieso in einer Grauzone: AHKs müssen nicht mehr zwingend eingetragen werden. Problem dabei: die ABE gilt nur für das Auto. Außerdem kannst Du als Hersteller erst mal alles bauen, was die StVZO erlaubt. Der TÜV (?) überprüft nur, ob diese Vorschriften eingehalten worden sind. Andererseits bist Du als Hersteller bei Schäden durch deine Konstruktion in der Produkthaftung.

    Wie auch immer, es ist eine interessante Idee.

    Gruß
    Gerhard

  • Man könnte also beim Hersteller des Anhängers eine unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern, das man eine Anhängerkupplung als Trägersystem verbauen darf. Dies bestätigt der Hersteller des Anhängers dann, und unterschreibt es. :biggrins: Ist vielleicht auch bei einer Kontrolle praktich einen Stift und ein Blatt Papier beizuhaben, um eine ewaige bescheinigung zu erstellen.


    Warum muss die Kupplung denn eingetragen sein? Steht im Fahrzeugschein oder der Abnahme vielleicht drin "ohne Anhängerkupplung"? Oder Andersherum gerfragt, müsste es drin stehen? Das könnte man bei einem Anhänger doch mit der Stützradhalterung vergleichen, die ist mit sicherheit auch nciht eingetragen. Das Trägersystem ist also laut Hersteller serienmäßig beim Anhänger "XY" verbaut.

  • Hallo


    Warum muss die Kupplung denn eingetragen sein? Steht im Fahrzeugschein oder der Abnahme vielleicht drin "ohne Anhängerkupplung"? Oder Andersherum gerfragt, müsste es drin stehen? Das könnte man bei einem Anhänger doch mit der Stützradhalterung vergleichen, die ist mit sicherheit auch nciht eingetragen. Das Trägersystem ist also laut Hersteller serienmäßig beim Anhänger "XY" verbaut.



    Hm, weil das Ding nen Prüfnummer hat?
    Das Stützrad ist ab 50Kg (?) Vorschrift und die Dinger an sich sind geprüft?
    Aber die Idee mit serienmäßig gefällt mir.


    Gruß

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  • Normalerweise steht in einem Fahrzeugschein doch auch nicht drin, ob das Auto jetzt ne Ahk hat oder nicht. Warum also beim anhänger?
    wenn jedes bauteil das eine Prüfnummer hat eingetragen sein müsste.... Dann könnte man ja nen aktenordner mitnehmen...


    Nen stüzrad ab 50kg ist jedenfalls falsch, dafür gibts zu viele ohne. Und was ist mit denen die eines haben obwohls nicht muss? Das ist dann bestimmt nicht eingetragen

  • Hallo


    Nen stüzrad ab 50kg ist jedenfalls falsch, dafür gibts zu viele ohne. Und was ist mit denen die eines haben obwohls nicht muss? Das ist dann bestimmt nicht eingetragen



    Gefunden, laut § 44 Abs. 2 StVZO musst du ab 50Kg Stützlast eine Stützeinrichtung haben.
    Ist ja auch klar, man soll ja auch nicht mehr als 40Kg heben.


    Gruß

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