In der Richtlinie 70/222/EWG steht nur, dass das Kennzeichen fest mit dem Fahrzeug verbunden sein muss und senkrecht (mit einigen Ausnahmen) angebracht sein soll. Wenn das schwenkbare Kennzeichen während der Fahrt nicht schwankt, sollte die besondere Art der Anbringung egal sein.
Nichtschwankendes Schwenkzeichen