Wie ist dass, wenn ich einen Anhänger mit 100 km/h Zulassung bewegen möchte.
Mit einen Fahrzeug, das nicht die Voraussetzungen hat für einen Hänger mit 100km/h Zulassung.
Darf ich trotzdem den Hänger ziehen?
Natürlich nur mit Höchstgeschwindigkeit 80km/h zu fahren! Oder darf man das nicht.
Wo finde ich darüber Unterlagen oder §?
Würde mich freuen, viele Antworten zu bekommen.
Anhänger mit 100km/h Zulassung
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Klar darfst du den ziehen - also vorausgesetzt, die anderen Kriterien (Anhängermasse zB) stimmen. Dann darfst du 80 fahren und gut ist.
Denke daran, dass ab 106 km/h dein Führerschein in Gefahr ist. -
Klar darfst du den ziehen - also vorausgesetzt, die anderen Kriterien (Anhängermasse zB) stimmen. Dann darfst du 80 fahren und gut ist.
Denke daran, dass ab 106 km/h dein Führerschein in Gefahr ist.Danke für die Antwort !!!
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Das mit dem Führerschein wissen viele wohl nicht. (Oder wollen es nicht wissen, oder es ist ihnen egal)
Ich erlebe es immer wieder, dass Fahrzeuge mit Anhänger mit echten 110-120 unterwegs sind... Und das ohne 100er zulassung.Einschränkungen im vergleich eines Anhängers ohne 100er zulassung hat man aber nicht
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Da der 100er-Aufkleber ja keine Pflicht mehr ist, erkennt man aber 100er-Anhänger schlechter. Muss man sich halt die Zug-Kombination ansehen und versuchen zu erraten.
Aber prinzipiell gebe ich dir Recht: meine normale Reisegeschwindigkeit ohne Anhänger ist 130 bis 140 km/h nach Navi. Und da werde ich auch noch hin und wieder von (meist polnischen) Transportern mit Anhänger überholt.Gruß
NB2 -
wie kommst den auf die Idee???
der gestempelte Aufkleber am Hänger ist nach wie vor Pflicht
lediglich der Aufkleber am Auto ist entfallen, da keine feste Zuordnung mehr besteht, sondern jedes Auto verwendet werden darf das die Bedingungen erfüllt
Gruß Mani -
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Vielleicht sollten wir beide das richtige Lesen noch lernen.
Ich, weil ich meine das mit der entfallenen Pflicht hier mehrmals gelesen zu haben - was ja wohl nicht der Fall war.
Du, weil ich geschrieben habe: "meine normale Reisegeschwindigkeit ohne Anhänger ist 130 bis 140 km/h nach Navi"
Mit Anhänger fahre ich lt. Navi genau 80 - mich überholen dabei jede Menge Lkws. Macht aber nix.Gruß
NB2 -
UPS Sorry, dann nehm ich alles zurück
zur Strafe schreib ich 1000 mal OHNE
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Das mit dem Führerschein wissen viele wohl nicht. (Oder wollen es nicht wissen, oder es ist ihnen egal)
Ich erlebe es immer wieder, dass Fahrzeuge mit Anhänger mit echten 110-120 unterwegs sind... Und das ohne 100er zulassung.
Einschränkungen im vergleich eines Anhängers ohne 100er zulassung hat man aber nicht
Sorry, aber was hat dass mit meiner Frage zu tun ??? -
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Die ist doch schon beantwortet - Du darfst einen für 100kmh zugelassenen Anhänger ziehen, aber nur mit 80kmh und das auch nur unte der Voraussetzung, daß Dein Zugfahrzeug das tatsächliche Gewicht des Anhänges ziehen darf.
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Der Erste Teil meines Beitrages hat durchaus nichts mit der von dir gestellten Frage zu tun, in der Regel stört ein bischen Off Topic hier aber niemanden.
Wie ist es denn nun mit der 100er Plakette am heck, ist sie pflicht oder nicht? Als ich meinem Qek die 100er zulassung verpasst habe, musste der Riesige Aufkleber mit einem gefühlten durchmesser von 140cm noch hinten aufs heck.
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Der Hänger benötigt immer noch diesen riesigen Aufkleber ( bei uns mit Klebeplakette der Zul.stelle ), aber den kleinen Aufkleber fürs Auto gibt es nicht mehr.
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Kann mir einer genau sagen, wenn ich keine Stoßdämpfer und keine Antischlingerkupplung am ungebremsten MU P4 hab, was brauche ich um die 100kmH Zulassung zu bekommen?
Gewichte passen nicht, Zugfahrzeug noch zu leicht.
Und am Wohnwagen haben wir Antischlingerkupplung dran, und Stoßdämpfer. Kann der einfach umgeschlüsselt werden? Die Reifen sind kein Problem.
Danke euch.
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Kann mir einer genau sagen, wenn ich keine Stoßdämpfer und keine Antischlingerkupplung am ungebremsten MU P4 hab, was brauche ich um die 100kmH Zulassung zu bekommen?
Gewichte passen nicht, Zugfahrzeug noch zu leicht.
Und am Wohnwagen haben wir Antischlingerkupplung dran, und Stoßdämpfer. Kann der einfach umgeschlüsselt werden? Die Reifen sind kein Problem.
Danke euch.
Moin,
Für den MU P4 :Du brauchst auf jeden Fall Reifen die nicht älter als 6 Jahre sind und mindestens bis 120 Km/h zugelassen sind. (Dann Faktor 0,3. D.h. Leergewicht von Zugfahrzeug muss mindestens 2500 Kg betragen,wenn der MU P4 750 Kg hat)
Für den Wohnwagen: ebenfalls frische Reifen und ne Abnahme vom TÜV und das ganze beim Strassenverkehrsamt in die Papiere Eintragen lassen und den 100er Aufkleber mit Siegel hinten auf den Wohnwagen. (Faktor 1,0. D.h. Das Leergewicht des Zugahrzeug muss mindestens dem ZGG des Wohnwagens entsprechen)
Gruß Jan
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Kann mir einer genau sagen, wenn ich keine Stoßdämpfer und keine Antischlingerkupplung am ungebremsten MU P4 hab, was brauche ich um die 100kmH Zulassung zu bekommen?
Gewichte passen nicht, Zugfahrzeug noch zu leicht.
Jan hat ja schon geschrieben was Du für das 100er Bapperl benötigst. Tatsächlich 100 fahren darfst Du nach passendem Ablasten der ZGM des MU P4 (sofern Du nicht das zwoeinhalbtonnige Zugfahrzeug nutzt)
WW .... Die Reifen sind kein Problem.
Die Achse muss natürlich auch 120 vertragen. Bei ganz alten Schätzchen könnte es daran hapern.
Gruss georg123
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Danke!
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UPS Sorry, dann nehm ich alles zurück
zur Strafe schreib ich 1000 mal OHNE
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OHNEZählen kann er auch nicht, statt 1000 mal hat er es nur 28 mal geschrieben. TzTzTz
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. (Faktor 1,0. D.h. Das Leergewicht des Zugahrzeug muss mindestens dem ZGG des Wohnwagens entsprechen)
Gruß Jan
Ist es nicht Faktor 1,1? So wurde es mir beim TÜV erzählt, ist aber schon etwas her.
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1,1 ist "normaler" Anhänger mit Stoßdämpfer aber ohne Anhänger-ESP / AntiSchlingerKupplung
Mit ESP/ASK geht das auf 1,2Wohnwagen mit ESP/ASK = 1
Wohnwagen ohne = 0,8Gruss georg123