Stützlast bei Lkw?

  • Hallo,
    mich würde mal die Stützlast bei Lkws interessieren. Weiß das jemand? Gibt ja den ein oder anderen Lkw-Fahrer hier.
    Ich meine nicht die Aufliegelast bei Sattelzügen, sondern wirklich die Stützlast bei Gliederzügen mit Anhängern mit Tandemachse.
    Dass das von Lkw zu Lkw verschieden sein dürfte, kann ich mit auch vorstellen, aber eine Größenordnung wäre schön (bei Pkws zB 50 bis 100 kg)



    Gruß
    Daniel

    Eduard Zeus 2,0to Tandem 3,30m x 1,80m mit höhenverstellbarer Hochplane 1,50m - 1,80m und Fahrradcomputer BC500

    HP500 mit Bremse 1,65m x 1,05m mit Flachplane 0,40m

  • Hallo,


    die KK80 Systeme gehen technisch bis 4t Stützlast. In der Landwirtschaft wird das auch bei besonders großen Schleppern und Anhängern ausgenutzt, bei LKW weiß ich es nicht, ist ja aber das selbe wie die Zentralachsanänger mit Untenanhängung, wenn sie kein Auge oder Minisattel haben.

  • ein LKW ist kein Traktor, deshalb ist bei 2500 Schluß

    die Traktoren die bei uns so rum fahren haben auch nur 1500, ganz große 2000

    alles was drüber geht sind ganz spezielle Kupplungen und nur mit Ausnahmegenhmigung und nur bis 25km/h

    Gruß Mani



  • Es mag sein das beim LKW da so ohne weiteres Schluss ist. Technisch ist die KK aber so einsetzbar und das ohne Geschwindigkeitsbegrenzung. Also auch bei 60km/h und mehr, was moderne Schlepper auch fahren dürfen und können. Viele Triedemanhänger sind auf 34t zugelassen, 10t pro Achse und 4 auf die Deichsel. Nur haben die Schlepper sicherlich mehr wie 6t die das ziehen und 4t Stützlast haben ;) ...
    die normalen Zugmäuler enden auch in der LW bei ich meine 1,5 oder 2t.


    Rouge, ist deine Kupplung auch so eine wie sie bei Schwertransporten benutzt wird oder sind die noch größer?

  • Sorry, aber wo hast den diese Weisheiten her :rotekarte:

    Zitat

    Viele Triedemanhänger sind auf 34t zugelassen,


    :ohmann: schau mal in die STVZO, mehr wie 24 t Achslast ist nicht bei solchen Hängern (Landwirtschaft und Schwerlast mal ausgenommen) und 4 t Stützlast kannst auch vergessen


    ne Kieskutsche mit normalem Tandem hat 2-2,5t, diese Jumbo´s die ganz unten angehangen werden grad mal 1t, da dieses Gewicht ja voll auf die Hinterachse des LKW drückt geht da nicht mehr
    oder meinst wegen Dir dürfen die dann 16t Hinterachslast haben? :kratz:


    Gruß Mani

  • Nu wollen wir mal nett bleiben! Ich sprach ausschließlich von der LW mit der Frage ob es soetwas nicht auch beim LKW gibt.
    Du kannst gerne mal bei den Herstellern nachsehen, du wirst sehen, dass in der LW sich nicht alle um solche Sachen kümmern. Die Hersteller bauen was verlangt wird. Gerade bei den Jauchewagen, sind 10000l Fässer als Einachser keine Seltenheit, das da noch ein sattes Leergewicht zukommt ist wohl klar, Kipper mit Tandemfahrwerk bis 24t zGg und vieles mehr.
    Manchmal ist das so begründet, das man auf dem Feld mehr Schlagkraft haben möchte und mit anderen Fahrzeugen das Material zuliefert. Dann zählen die technisches Grenzen, da auf dem Acker keine StVo gilt. Da kann die technische Grenze nochmals erheblich höher liegen wie die in den Papieren eingetragene. Wohl häufiger ist es so, dass sie die Gesetze missachten und draufladen bis voll ist und nicht bis das Gewicht erreicht wird.
    Das ist momentan der maximale Stand der Technik bei den Größtgerätschaften.
    Die Polizei bekommt das natürlich auch mit und verstärkt mittlerweile ihre äußerst seltenen Kontrollen. Zuggesamtgewichte von 50-60t+ sind dann bei solch gigantischen Gespannen häufiger trauriger Höhepunkt der Kontrollen.


    Mani, das ist wirklich nicht böse gemeint, aber die Realität bei manchem sieht halt anders aus wie die deine. Da wird nicht streng nach § gearbeitet. In der LW sind die Kontrollen nicht so häufig wie im Güterverkehr und nicht nur deswegen herrschen da andere Sitten. Natürlich macht das nicht jeder Bauer. Nicht jeder kann solche Giganten überhaupt benutzen. Aber gerade auch in dem Beitrittsgebiet und Norddeutschland vereinzelt, gibt es große Lohner und Landwirte die solche Maschinen haben und auch bis ans das Limit benutzen. Die Grenze nach oben ist dabei auch noch nicht erreicht, wenn man sieht das manche schon auf die 60t Grenze warten, die in anderen Ländern der Erde schon Gilt. Da wird mit Dolly und Auflieger das Erntegut abgeholt, da sind die sicherlich nochmals eine Ecke weiter über den für uns jetzt Gesetzlich gültigen und von Anderen selbst gesetzten Grenzen.
    Diese Problematik kann man auch gut im Internet verfolgen.


    Da es hier ja um LKW,s geht und die scheinbar alle gaaanz gesetzestreu arbeiten und keinen Blick über den Tellerrand wünschen bleibe ich hier mal fern.

  • Sorry, aber Du disqualifizierst dich immer mehr hier

    Zitat

    Dann zählen die technisches Grenzen, da auf dem Acker keine StVo gilt



    erstens hab ich gesagt

    Zitat

    (Landwirtschaft und Schwerlast mal ausgenommen)


    aber auch für Bauern zählt die StVZO, oder fliegt der Hänger aufn Acker? der muß auch erstmal über öffentliche Strassen dort hinfahren und die Hersteller halten sich sehr wohl an die Gesetze, sonst würden die fahrzeuge gar keine Zulassung bekommen, also überleg erst mal bevor du so nen Schmarrn schreibst, das die Hersteller sich nicht drum kümmern

    das für die Landwirtschaft ander Vorschriften gelten als für "normale" Fahrzeug ist klar, dort sind auch 3m Breite ohne Ausnahmegenehmigung erlaubt, und wenn so ein sch... Sommer ist wie dieses Jahr dann gibts auch mal pauschale Ausnahmen bis 3,50 ohne das man die extra beantragen muß, das bekommen wir aber normal garnicht mit, ansonsten haben die Bauern sich genauso an die geltenden Vorschriften zu halten

    Du solltest einfach mal genauer lesen was andere schreiben, ursprünglich wollte Daniel wissen wie es mit der Stützlast bei ganz normalen LKW aussieht und die liegt nunmal bei 1000 bis 2000 kg im Normalfall, alles andere ist was besonderes und war hier nicht gefragt

    Gruß Mani

  • Ich sprach ausschließlich von der LW mit der Frage ob es soetwas nicht auch beim LKW gibt.


    Wo war das Problem nochmal???


    Und die technischen Grenzen zählen auf dem Acker. Wie, ob beladen/unbeladen oder per Magie das Teil da hin kommt, habe ich nicht gesagt. Ich vermute aber mal, das es die Straße benutzen wird ;) Weiter ging es dabei um Gerätschaften die Material zugeliefert bekommen und auf dem Feld ausbringen, einarbeiten etc und nicht zwangsläufig für den Transport und Verarbeitung zuständig sind. Versuch doch bitte auch mal zu verstehen was ich schreibe...


    Den Rest per PN

  • Die Größe ist gleich nur der Bozendurchmesser ist anderst


    ... und ist ein bischen stabiler, wiegt auch ein bischen mehr, die Kupplung (ca. 70 kg?).

    Gerhard

    P.S.: habe da mal irgenwdwo auch was mit 3000 kg gesehen