Anhänger Parken

  • Hallölle zusammen,


    bin beim stöbern, für Anhänherbeleuchtung, bin ich durch Zufall auf folgendes gestoßen:


    [FONT=Arial,Helvetica,Geneva,Sans-serif,sans-serif][SIZE=-1]„Zur Kennzeichnung nach § 17 Abs. 4 Satz 2 und 3 von Fahrzeugen und Anhängern,
    die innerhalb geschlossener Ortschaften auf der Fahrbahn halten,
    können nach StVO §43 Absatz 4 amtlich geprüfte Parkwarntafeln
    verwendet werden.“


    Quelle: http://www.gefahrgutshop.de/html/body_parkwarntafel.html


    Meine Frage an euch: Muss ich jetzt , wenn ich meinen Anhänger, innerhalb geschlossener Ortschaften abstelle,mit diese(r)n Warntafel(n) ausstatten?



    [/SIZE][/FONT]

    Gruß Uwe




    .............das einzig Wahre............ Platte fahre..................

  • [FONT=Arial,Helvetica,Geneva,Sans-serif,sans-serif][SIZE=-1]„Zur Kennzeichnung nach § 17 Abs. 4 Satz 2 und 3 von Fahrzeugen und Anhängern, [/SIZE][/FONT]
    [SIZE=-1][FONT=Arial,Helvetica,Geneva,Sans-serif,sans-serif]die innerhalb geschlossener Ortschaften auf der Fahrbahn halten, [/FONT][/SIZE]
    [SIZE=-1][FONT=Arial,Helvetica,Geneva,Sans-serif,sans-serif]können nach StVO §43 Absatz 4 amtlich geprüfte Parkwarntafeln[/FONT][/SIZE][SIZE=-1][FONT=Arial,Helvetica,Geneva,Sans-serif,sans-serif] verwendet werden.“[/FONT][/SIZE]


    Können heisst Dürfen, aber nicht Müssen! ;)

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Können ist nicht müssen, stimmt, mußt aber doch, oder Du hast ne elektrische Beleuchtung

    Zitat

    Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandten Seite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen [Parkwanrtafel] kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.



    Gruß Mani

  • Hallo Mani,


    also doch :cool:


    Muss ich denn jetzt eine Parkwarntafel anbringen :confused:


    Auszug von Mani´s Text:


    Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.


    Nach diesem Text bin ich der Mienung : JA

    Gruß Uwe




    .............das einzig Wahre............ Platte fahre..................

  • Hallo

    das liegt an Dir und wo Du parkst

    Zitat

    eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht.



    es ist ja nicht so das man die Tafel generell braucht, wenn Du nen Parkplatz in ner gut beleuchteten Strasse hast dann brauchst se nicht

    oder Du machst es wie ich und baust Dir ne Parklichtschaltung rein
    Parklicht.jpg
    ich kann die LED leuchten rechts und links getrennt allein anmachen, die kleine Batterie mit 7Ah hält das locker 2 Tage rund um die Uhr aus

    Gruß Mani

  • ja gut, aber das Thema Beleuchtung war Anfang in den 80´ger auch so ein Thema.PKW nachts mit Parkleuchte beleuchten oder nicht beleuchten.


    Bei einem PKW machst du Nachst ja auch keine Parkleuchte an :wonder:

    Gruß Uwe




    .............das einzig Wahre............ Platte fahre..................

  • mußt Du aber, wenn in ner schlecht beleuteten Strasse parkst

    zu was meinst haben die meisten Autos so ne Schaltung


    ........um vom ersten bis zum sex´ten Gang schalten zu können :biggrins: (ganztiefduckundwech)

    Gruß Uwe




    .............das einzig Wahre............ Platte fahre..................


  • Hallo,


    das ist so nicht richtig, denn das mit den gut beleuchteten Straßen gilt nur für PKW. Über Fahrzeuge über 3,5t und u.a. Anhänger sind innerorts stets mit einer Beleuchtung oder Parkwarntafeln auszustatten.

    Zitat

    Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen [Parkwanrtafel] kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.


    Also Parkwarntafeln oder Parklicht im Dunkeln für alle Anhänger, die auf der Fahrbahn stehen. Und wenn ich das richtig verstehe, dürfen kleine einachsige Anhänger, die man ohne weiteres wegschieben kann, im Dunkeln auch nicht mit Parkwarntafeln (vorn und hinten zur Fahrbahnseite) stehen.


    Gruß Achim

    Gruß Achim


    Pongratz LPA 230/12 U, 750kg

  • Mein einachsiger Stema bekam auf einer sehr gut beleuchteten Straße (und direkt unter einer Laterne) ein Knöllchen, weil sie mir die Tafel geklaut haben. Und ich es nicht rechtzeitig mitbekam.
    Klemmte ein Knöllchen an der Kupplung.


    Nach Telefonat mit der Bußgeldstelle wurde es eingestellt, wenn ich pro forma den Diebstahl anzeige. Das ging für umsonst und online. War echt nett, die Dame der Knöllchen.

  • Hallo, ich greife das Thema noch mal auf!


    Wenn ich einen Wohnwagen unter einer Straßenlaterne, die Nachts durchgehend beleuchtet ist, parke (14 Tage) brauche ich trotzdem eine Parkwarntafel in Fahrtrichtung bzw. vorne und hinten? Der Wohnwagen steht längs zur Fahrtrichtung unter einer Laterne.


    Dank und Gruß
    chris1E

  • Ich kram das Ding jetzt nochmal raus und beantworte erstmal chris1Es Frage: Ja, Anhänger brauchen IMMER eine Beleuchtung (oder eben Tafel), wenn sie nachts auf öffentlichen Straßen abgestellt sind.


    Jetzt habe ich zwei Fragen, wobei uU eine Antwort auf Frage 1 gleich Frage zwei erledigt:


    1. Ein 2t-Tandemachser zählt als Einachser und darf damit nicht über Nacht auf der Straße stehen, richtig?


    2. In den Anbauvorschriften für Parkwarn- bzw. Nachtparktafeln steht, dass sie vorne und hinten am Anhänger, min. 30 cm und max 100cm über der Fahrbahn angebracht sein dürfen und nicht weiter als 10 cm vom äußersten Umriss. Wo mache ich die bei einem Tieflader mit Plane fest, bei dem ein Kotflügel gut 25 cm breit ist.

    Grüße
    Andy

  • Mani, da wäre nur wieder das Platzproblem bei meinem Anhänger und dem, ach so tollen, Beleuchtungsset.


    André, das kannst du vergessen. Die Warntafel muss "amtlich geprüft" sein und ganz bestimmte Abmessungen einhalten. Mit Aufklebern kommst du da nicht weit!

    Grüße
    Andy

  • André, das kannst du vergessen. Die Warntafel muss "amtlich geprüft" sein und ganz bestimmte Abmessungen einhalten. Mit Aufklebern kommst du da nicht weit!

    Richtig! Der Aufkleber ist zwar ebenso nützlich und verbessert die Sichtbarkeit, "ordentlich" ist es aber nur mit der Warntafel.
    In der Bucht gibt es die auch in Klappbar, ist dann nur 15cm hoch (eingeklappt), von der Größe also in etwa gleich hoch wie die Dreiecksreflektoren ;)

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Sehe ich nach wie vor anders.



    Ich bin immer noch der Meinung, dass es eine ´Kannbestimmung´ ist(man darf aber muss nicht). Genauso wie mit den Umrissleuchten zw. 1,80m-2,10m.
    Es ist auch nicht genannt, wie die Beschaffenheit der Park-Warntafel sein muss. Lediglich - siehe Abs.2 Pkt.4
    Wenn man diese Park-Warntafel einsetzt, dann müssen sie wie genannt angebracht sein.


    Hier noch ein Beispiel: Parkwarntafel 2.JPG (besser habe ich es im Moment nicht)

  • Hallöchen


    Folie ist schon erlaubt, wenn es die richtige ist und die Größe passt


    das Problem ist, in der STVZO steht ja immer nur ein Teil unter dem jeweiligen §


    der Rest steht dann in diesen Anhängen und Durchführungsverordnungen


    und da ist eben ganz klar geregelt wie und was erlaubt bzw Pflicht ist



    Gruß Mani

  • Zumal man laut Tatbestandskatlog der STVZO Strafe zahlen muss, wenn die Parkleuchten oder die Park-Warntafeln nicht vorschriftsmäßig angebracht sind...


    Es ist eine "Kannbestimmung".
    Nur KANN (darf) man eben ohne Beluchtung nachts nicht auf öffentlichen Straßen parken. Wenn du das sowieso nicht vor hast, KANNST du dir die Tafel (oder Beleuchtung) auch sparen.
    Vorschrift sind die Tafeln eben nur, wenn man auf der Fahrbahn hält/ parkt.


    Ich spar mir die Dinger jetzt auch, weil ich meinen Großen einfach in Parkbuchten abstelle und nicht auf der Fahrbahn...

    Grüße
    Andy