Beiträge von Husband

    Ich wünsche euch allen auch Frohe Weihnachten und einen Guten Rutsch ins Neue Jahr vor allem Gesundheit, die ist bei mir in letzter Zeit etwas auf der Strecke geblieben ist.

    Hallo Mani,


    hmmmmmmmmmmmm, war doch nur mittelscharfer Senf :]


    ich selbst habe meinen "ALTEN" Umschreiben lassen und mir wurde gesagt, dass wenn ich den CE nicht verlängere, so darf ich "nur" bis max. 12 Tonnen Fahren!


    Klar, gab es "früher" keinen Anhängerschein, da durftest du alles hinter dir herziehen, sobald du den 3er in der Tasche hattest! Nur durften bei einem Doppelachser die Achsen nicht weiter als 1 Meter bauseinander sein. Das gleiche galt auch für den 7,5 Tonner, auch da durften die Achsen nicht weiter als einen Meter auseinander sein!


    Mit der Anzahl der Achse , da muss ich dir Recht geben, das wusste ich so auch noch nicht :super:


    Schau mal HIER

    Zitat :
    Alle Führereininhaber von Kl. 3 alt erhalten auf jeden Fall die neuen Klassen B/ BE und C1/ C1E:
    Umfang der Klasse B/ BE und C1/ C1E:
    Diese Klassen werden ohne die bisherige max. Achsanzahl für den Zug (also 3) erteilt. Mit dem alten 3-er darf nun also auch ein Zugfahrzeug mit zweiachsigem Anhänger gefahren werden, der Zug hat also 4 Achsen!
    Umfang der Klasse C1E:
    Kraftwagen zwischen 3,5 u. 7,5 t
    Gesamtmasse des Zugs max. 12000 kg
    zul. Gesamtmasse Anhänger darf höchstens gleich oder kleiner sein als Leergewicht Zugfahrzeug



    Aber alles im Allem eine sehr Komplexe Angelegenheit !

    Kein guter Tip! Ich wußte es! :wonder:.
    Ich habe nur gedacht, falls Deine (selbst gebauten) Rampen NICHT GROSS genug sind, um die Wogen zu glätten ....
    Ich meine wenn´s so Dinger sind die man sich nur um dem Hals hängen kann :confused:?

    Gruß
    Gerhard



    :weglach::weglach::weglach:


    Hallo Gerhard,


    ich hab das schon verstanden, also ......................... immer schön geschmeidig bleiben :super:






































    ..................dann klappt das auch mit der Nachabrin :biggrins:

    Hallo Alex,


    ich muss auch mal meinen Senf (Erfahrung) zu diesem Thema abgeben :kapitulier:


    Du darfst mit deinem Führerschein, wenn er umgeschrieben ist max. 12 Tonnen zgg. Fahren!
    Diese 12 Tonnen werden aufgeteilt in 7,5 Tonnen für die Zugmaschine und 4,5 Tonnen für den Anhänger.
    Beim Anhänger dürfen die Achsen dann nicht weiter als 1 Meter sein,(wenn ich irre bitte berichtigen) das entspricht dem alten Klasse 3 guggst du HIER
    Desweiteren stimmt dass, das du ab deinem 50zigsten "keinen" 40zig Tonner mehr Fahren darfst, wenn du die geforderten Untersuchungen nicht vor weisen kannst!




    Frau Edit sagt: Die Umschreibung kostet leider ca. 60,- Tacken :(


    P.S.:
    Ach ja, einen weiteren guten Tip habe ich evtl. auch noch: Im Werbefernsehen kommt immer wieder ein Spot, wo man günstig ein Hotelzimmer buchen kann.



    .....................meins du Zalando :confused: ........................... :weglach:

    Ich schätze da musst du eine schriftliche Forderung schicken, welche dann hoffentlich beim Insolvenzberater ankommt, welcher dann hoffentlich genügend Geld zur Verfügung hat, um dich und die anderen gläubiger zu bedienen. Ansonsten sieht es da schlecht aus...


    .............genau so isses!


    Da muss Fido sich ganz ganz ganz hinten anstellen, da wahrscheinlich andere vor ihn noch bedient werden müssen!
    Außerdem geht es bei so einer Sache nach einem Verteilungsschlüssel.............erst die Bank......dann Lieferanten.....und dann erst mal nix........und wieder nix.........bis blablabla..........den letzen beißen die Hunde

    Bei Trommelbremsen ist das eigentlich immer so, dass die korrekt eingestellt gaaanz leicht schleifen dürfen und das tun sie eigentlich immer nur an ein paar Stellen und nicht konstant über den ganzen Umfang. Wenn man die Bremsen so einstellt, dass sie gar nicht mehr schleifen, dann ist der Betätigungsweg viel zu lang....


    Gruß
    Holger


    Schleifen ........ immer nur an ein paar Stellen :confused:


    Neu Bremsbacken von Trommelbremsen sollten eingeschlieffen werden! d.h. es gibt eine Bremsfräsbank, da wird die Wölbung der neuen Bremsbeläge an den Durchmesser der Bremstrommel angeglichen! Bestimmt kennt oder macht das heute keiner mehr !

    .................. hmmmmmmmmmmmmmm


    Da dass Fett sich bekanntlich, wenn es warm wird, in die Ecken verteilt ist das schon richtig so!


    Was wäre den teurer :confused: neue Lager oder so´ne Tube Fett :confused:

    :confused: ............. Bremsenzuordnungsdingsbums für ander Felgen/Reifen :confused:


    Bei einer anderen Felgen/Reifen Kombination ist eigentlich die Tragkraft das wichtigste Kriterium ?


    Da spielt der Reifenumfang eher eine Rolle

    ............. ich würde auch sagen, alles unnötige Abschrauben, dann kommt der Smart weiter nach vorne und dass müsste reichen.


    Rückwärtz würde ich den nicht Transportieren, wegen dem einkniecken auf der Deichsel.

    Hallo Holger,


    aus meiner Schraubererfahrung herraus, sage ich, dass das nicht normal ist!


    Wenn du die Bremstrommel drehst, diese an "nur" einigen Stellen schleift, deutet das auf eine unrunde Bremstrommel hin.


    Hast du die Bremstrommel schon mal auf Rundlauf geprüft :confused:


    Wie alt sind den eigentlich die Bremsbeläge :confused: die können auch ausgehärtet sein !