was willst uns nun damit sagen?
Das hat mit der Diskussion hier gar nichts zu tun
was willst uns nun damit sagen?
Das hat mit der Diskussion hier gar nichts zu tun
Das mit der Anzeige interessiert mich. Wo hast Du das gefunden?
Wenn Du gerade Zeit hast, könntest Du bitte eben diese Frage beantworten? Das interessiert mich halt immer noch.
Ich habe gerade im Verkehrsportal eine spannende Aussage gefunden, ich auf die schnelle auch nicht widerlegen konnte
Was sagt Ihr? Das theoretische Gespann über 12t aber mit Zugfahrzeug unter 3,5t, gibt es da echt keinen Führerschein mehr für?
Was? Ein 12t Gespann mit einem 3,5t zugfahrzeug? Kann mir mal einer ein Beispiel nennen?
Edit: na klar??♂️ In Sprinter-Sattel
Doch klar - CE halt.
Oder wer den BE vor... glaube 2013 gemacht hat, da bis dahin "Anhänger unbegrenzt" (79.06).
Das Zugfahrzeug muss dann als ZUGMASCHINE zugelassen sein - das Beispiel vom Unimog ist da ganz passend.
Oder irgend ein kleinerer aber Heavy Duty US Pickup.. sagen wir 2500 kg leer und 3500 kg zGG (abgelastet), dann knapp 1 to Sattellast und 11-12 to Auflieger wäre ansich möglich.
Ist aber eh alles relativ da man über 7,5 to zGG sich mit Maut und anderem widerlichem Scheiss rumschlagen muss..
Ich glaube für dieses Gespann reicht C1E
Äääääh da man für C/CE eh den B vorher gemacht haben muss, schließt C/CE natürlich ein 3,5t zugfahrzeug mit ein, auch wenn es explizit in der Beschreibung ausgeschlossen wird!
Ich lese die Beschreibung so, dass ab einem GSG >3,5t der C notwendig ist.
Nicht das man ausschließlich Fahrzeuge über 3,5t fahren darf.
Ich lese die Beschreibung so, dass ab einem GSG >3,5t der C notwendig ist.
Nicht das man ausschließlich Fahrzeuge über 3,5t fahren darf.
Klasse C gilt nicht für KFz < 3.5t. Alle C Inhaber dürfen KFz < 3.5t fahren, weil Klasse B Voraussetzung für Erlangung und Erhalt von Klasse C ist.
hab mal das unwichtige rausgelassen, also das hier ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A
Klasse B: Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg
Klasse C1:Kraftfahrzeuge, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7 500 kg
Klasse C: Kraftfahrzeuge, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg
Außerdem berechtigt
6. die Fahrerlaubnis der Klasse CE zum Führen von Fahrzeugen der Klassen C1E, BE und T
ich hoffe jetzt ist Schluss hier mit eurem Unsinn, das ich kein PKW mitm LKW Schein fahren darf
echt lächerlich, die kleinen Klassen waren schon immer in den größeren eingeschlossen und das ist auch heute noch so
Seit wann ist eigentlich notwendig, vor dem C eine B zu erlangen????
C beinhaltet B, soweit gehe ich mit.
Das andere kenne ich nicht so.
auszug aus 1-2-3- fahrschule
Um eine Fahrerlaubnis der Klasse C zu erhalten, musst du ebenfalls bereits den Führerschein der Klasse B gemacht haben. Außerdem musst du ein Mindestalter von 21 Jahren erreicht haben. Eine Ausnahme gilt, wenn du den Führerschein im Rahmen einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer machst. Dann kannst du ihn bereits mit 18 Jahren absolvieren.
ich hoffe jetzt ist Schluss hier mit eurem Unsinn, das ich kein PKW mitm LKW Schein fahren darf
echt lächerlich, die kleinen Klassen waren schon immer in den größeren eingeschlossen und das ist auch heute noch so
Schön dass Du FeV §6 zitierst. Schade dass Du wichtige Teile weglässt, und nur liest was Du sehen möchtest. Das ist zwar menschlich, aber nicht hilfreich.
Einen LKW-Führerschein gab es früher einmal in der Form des großen grauen Lappens. 1986 wurde der rosa Führerschein nach EG-Muster eingeführt. Seitdem und bis heute werden keine LKW-Führerscheine mehr ausgestellt. Stattdessen gibt es Führerscheine bzw. Fahrerlaubnisse in die die verschiedenen Klassen eingetragen werden. In den 60er bis 80er Jahren (bzw. bis zum Umtausch) war es also noch möglich mit einem LKW-Führerschein aus dem Haus zu gehen ohne den PKW-Führerschein dabei zu haben. Heute geht das nicht. Entweder hat man die Karte mit allen Klassen dabei, oder eben nicht.
Es bleibt die Frage ob die LKW-Klasse die PKW-Klasse mit einschliesst. Auch das war tatsächlich früher mal der Fall, aber keineswegs immer. Der Vorgänger der FeV waren die §§ 1-15 der StVZO. Die Einteilung der Fahrerlaubnisse war in §5 geregelt:
- In der Fassung von 1956 (siehe Bild 1) war noch keine Rede davon dass Klasse 2 eine andere Klasse beinhaltet.
- Das hat sich irgendwann geändert. Es wurde ein Absatz eingeführt der explizit für jede Klasse aufzählt, welche anderen Klassen noch beinhaltet werden (siehe Bild 2, neue Fassung von Oktober 1988). Dort steht in (4.):
Fahrerlaubnisse der Klasse 2 [beinhalten] Klassen 3, 4 und 5
Das war vermutlich der Stand als Du deine Führerscheine gemacht hast, und an dem Du jetzt festhalten möchtest.
1999 wurden die §§ 1-15 der StVZO durch die FeV abgelöst, und der Kartenführerschein nach EU-Recht eingeführt. Seitdem regelt FeV §6 die Einteilung der Fahrerlaubnisklassen:
Alles anzeigen[...]
Klasse B:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Klasse BE:
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.
Klasse C1:
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7 500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Klasse C1E:
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug
- der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt,
- der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt.
Klasse C:
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Klasse CE:
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
[...]
(3) Außerdem berechtigt
[...]
5. die Fahrerlaubnis der Klasse C zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1,
6. die Fahrerlaubnis der Klasse CE zum Führen von Fahrzeugen der Klassen C1E, BE und T sowie DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist,
7. die Fahrerlaubnis der Klasse C1E zum Führen von Fahrzeugen der Klassen BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist,
[...]
11. die Fahrerlaubnis der Klasse T zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM und L.
Wenn heute umgangssprachlich vom LKW-Führerschein die Rede ist, ist vermutlich die Klasse C gemeint. C beinhaltet C1. Weder C noch C1 beinhalten B. Demnach ist C nicht gültig für PKW!
Du behauptest dass man mit CE einen PKW fahren darf. CE beinhaltet C1E, BE und T. BE enthält aber nicht B. Demnach ist CE nicht gültig für PKW ohne Anhänger!
All das spielt im Alltag natürlich keine Rolle. Wie schon oben gesagt ist es heute nicht mehr möglich einen LKW-Führerschein dabeizuhaben und den PKW-Führerschein zuhause zu lassen. Es ist aber wichtig wenn man Feinheiten und Merkwürdigkeiten des Führerscheinrechts verstehen möchte.
Das eigentliche Thema in diesem (Sub-) Thread war aber ob eine neu erlangte Fahrerlaubnis Klasse CE Gespanne nach BE79.06 abdeckt. Nach dem aktuellen Stand der FeV ist dem nicht so. Gespanne mit einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger > 3.5t zGM werden von keiner der aktuellen Klassen abgedeckt, und können nur mit der Übergangsregelung BE79.06 gefahren werden.
Heute geht das nicht. Entweder hat man die Karte mit allen Klassen dabei, oder eben nicht.
Ich vergesse immer mal die Fahrerlaubnis, entweder im PKW, wenn ich mit LKW unterwegs bin oder umgekehrt.
Dann zücke ich meine Fahrerkarte, welche ich nie brauche und in der Brieftasche ist.
Hatte nie Probleme mit der , weil die dann das Vorhandensein einer gültigen Fahrerlaubnis einfach abfragen und bisher immer kulant reagiert haben.
Dann ist das natürlich auch eine gewagte Aussage :
All das spielt im Alltag natürlich keine Rolle. Wie schon oben gesagt ist es heute nicht mehr möglich einen LKW-Führerschein dabeizuhaben und den PKW-Führerschein zuhause zu lassen. Es ist aber wichtig wenn man Feinheiten und Merkwürdigkeiten des Führerscheinrechts verstehen möchte.
In den 60er bis 80er Jahren (bzw. bis zum Umtausch) war es also noch möglich mit einem LKW-Führerschein aus dem Haus zu gehen ohne den PKW-Führerschein dabei zu haben. Heute geht das nicht. Entweder hat man die Karte mit allen Klassen dabei, oder eben nicht.
so eine gequirlte K.... was du da schreibst
glaubst du ich habe mehrere Führerscheine? wie sollte man mitm 2er ausm Haus gehen und den 3er daheim lassen?
auf meim FS steht Klasse eins zwei drei vier fünf
alles auf einem Zettel, das war schon immer so und ist auch heute noch so, nur das heute halt B C usw drauf steht
aber wenn ich mein alten 2er umschreiben lasse, dann tragen die mir auch in den Plastikmüll wieder alle Klassen ein
jetzt hab ich noch ein bisschen gesucht
hier ab Seite 71 steht schwarz auf weiß welche Klassen ab wann in den neuen FS enthalten sind
Klasse 2 beinhaltet A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T
Klasse C beinhaltet A, A1, AM, B, C1, C, L
Klasse CE beinhaltet A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T
gilt auch für die alten DDR FS
> glaubst du ich habe mehrere Führerscheine?
Ich habe keine Ahnung welche Führerscheine Du hast.
> wie sollte man mitm 2er ausm Haus gehen und den 3er daheim lassen?
Geht nicht! Sag ich doch! Bitte auch mal lesen, und nicht nur pöbeln.
> auf meim FS steht Klasse eins zwei drei vier fünf alles auf einem Zettel, das war schon immer so und ist auch heute noch so, nur das heute halt B C usw drauf steht aber wenn ich mein alten 2er umschreiben lasse, dann tragen die mir auch in den Plastikmüll wieder alle Klassen ein
Ja, und?
> jetzt hab ich noch ein bisschen gesucht
> hier ab Seite 71 steht schwarz auf weiß welche Klassen ab wann in den neuen FS enthalten sind
Echt jetzt?
Lies mal auf Seite 71 oben:
Alles anzeigenBei der Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts auf die neuen Klassen und den Umtausch von
Führerscheinen nach den bisherigen Mustern werden folgende Klassen zugeteilt und im Führerschein bestätigt:
A. Fahrerlaubnisse und Führerscheine nach den Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland
I. Fahrerlaubnisse nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Erteilungsdatum bis zum 31. Dezember 1998)
Sorry, es geht hier nicht um deinen Führerschein, sondern um neue Fahrerlaubnisse die nach dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden. Schau auf Seite 8 bis 9, und alles wird gut.
Irgendwie verhoppelt ihr euch hier zwischen Neuerwerb und Umschreibung hab ich so das Gefühl.
Neuerwerb = Fahrerlaubnisklassen ab 19.01.2013
Umschreibung = ausreichend verlinkt
Und jetzt regen wir uns alle mal wieder ab.
Richtig war das nun auch wieder nicht, weil nur Teile bestimmter Klassen enthalten sein können.
C beinhaltet eben nicht A, obschon es Motorrad mit Einschränkungen beinhaltet.
Die einen reden vom Führerschein und meinen die einzelnen Führerscheinklassen, andere reden vom Führerschein und meinen das graue Buch/ den rosa Lappen/ das grüne Kärtchen...
Die einen reden von aktuell, die anderen vom "Altbestand".
Wenn ich das richtig lese, darf ein Berufskraftfahrer C und CE machen, dann aber nix unter 3500kg fahren.
(oder ist das ebenfalls Ausbildungsinhalt?)
§6 FeV steht jedenfalls nicht, dass B in C enthalten ist.
Wenn ich das richtig lese, darf ein Berufskraftfahrer C und CE machen, dann aber nix unter 3500kg fahren.
Nee, C und CE dürfen nicht ohne B erteilt werden. Das ist hier geregelt:
Alles anzeigen§ 9 Voraussetzung des Vorbesitzes einer Fahrerlaubnis anderer Klassen
(1) Eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C, D1 oder D darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis für die höhere Klasse frühestens mit der Fahrerlaubnis der Klasse B erteilt werden.
(2) Eine Fahrerlaubnis der Klasse BE, C1E, CE, D1E oder DE darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis für das ziehende Fahrzeug besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse BE, C1E, CE, D1E oder DE frühestens mit der Fahrerlaubnis für das ziehende Fahrzeug erteilt werden.
(3) Absatz 1 gilt auch im Fall des § 69a Absatz 2 des Strafgesetzbuches.
(§ 69a Absatz 2 bezieht sich auf Entzug und Sperre des FS)
Jetzt ist Schluss, wenn hier schon wieder angefangen wird Zitate zu verdrehen oder falsch wiedergegeben werden, dann hört der Spass auf
schreibt euch PN oder diskutiert den Müll woanders, dafür ist selbst der Spamthread zu Schade
Der Hammer, wenns am Ende nicht heißt "der Mani hat Recht" wird wie wild gelöscht. Alle Jahre wieder....