Jungs, ganz ruhig. Dass das Gespann eher theoretischer Natur ist, ist mir schon klar. Deshalb hab ichs ja auch dabei geschrieben.
Klasse C/CE kann nicht die Lösung sein, weil Fahrzeuge unter 3,5t hier explizit ausgeschlossen sind:
Klasse C:Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Klasse CE:
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.