Spammen bis der Arzt kommt

  • Ich habe gerade im Verkehrsportal eine spannende Aussage gefunden, ich auf die schnelle auch nicht widerlegen konnte :/


    Was sagt Ihr? Das theoretische Gespann über 12t aber mit Zugfahrzeug unter 3,5t, gibt es da echt keinen Führerschein mehr für?

    Doch klar - CE halt.

    Oder wer den BE vor... glaube 2013 gemacht hat, da bis dahin "Anhänger unbegrenzt" (79.06).

    Das Zugfahrzeug muss dann als ZUGMASCHINE zugelassen sein - das Beispiel vom Unimog ist da ganz passend.

    Oder irgend ein kleinerer aber Heavy Duty US Pickup.. sagen wir 2500 kg leer und 3500 kg zGG (abgelastet), dann knapp 1 to Sattellast und 11-12 to Auflieger wäre ansich möglich.

    Ist aber eh alles relativ da man über 7,5 to zGG sich mit Maut und anderem widerlichem Scheiss rumschlagen muss.. <X||

  • Jungs, ganz ruhig. Dass das Gespann eher theoretischer Natur ist, ist mir schon klar. Deshalb hab ichs ja auch dabei geschrieben.


    Klasse C/CE kann nicht die Lösung sein, weil Fahrzeuge unter 3,5t hier explizit ausgeschlossen sind:

    Klasse C:

    Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).


    Klasse CE:

    Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

  • ja das gespann ist extrem theoretisch.
    Ist ein Unimog 406 (z.B.) überhaupt sinnvoll unter 3,5t zuzulassen?

    und über einen Unimog 411 brauchen wir nicht anfangen. da brauchst mit 26ps oder was die hatten eh nischt hinter hängen.


    Und zu allerletzt ist es auch einfach wirklich unsinnig einen 12T Anhänger mit einem 3 Tonnen zugfahrzeug zu Ziehen.

    Als Sattelauflieger eventuell noch vertretbar, dann aber nicht mit Zugfahrzeug kleiner 3,5t (weil die sattellast ja zum ZFZ zählt)

  • Wir hatten grad Dichtigkeitsprüfung vom Kanal, also von Haus bis zum ersten Revisionsschacht. Durchgefallen, massiver Wasserverlust ;(

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Trotzdem absolut unsinnig.

    Selbst wenn ich den unter 3,5t bekomme muss ich immer noch mit einer tonne Stützlast kalkulieren

    Oder ich fahr mit negativer Stützlast rum damit ich im MOG mehr laden darf?

    Das ist absurd. :wonder:

  • Sicher!

    Viele machen das so, weil sie den MOG zum Haben haben und zum Benutzen.

    Haben wichtiger denn brauchen.

    Ist eben ein Hobby.

    Ich würde den auch nicht ablasten nur damit er nur alle 2 Jahre zum TÜV muss.

    Teilweise wird es auch gemacht weil er sonst mit B nicht gefahren werden darf! :rolleyes:

    Und die Leute nicht das Geld für C investieren wollen.

    Ich bin in der Glücklichen Lage einen umgeschriebenen 3 zu haben. 8)

    Gruß

    Harald


    Zum Glück bin ich anders als die Anderen! :pfeif:

  • Eigentlich wollte ich ja nicht über das Gespann, sondern über den Führerschein diskutieren, aber gut:


    - einen 406 kann man offensichtlich ganz knapp auf 3,5t zGM bringen (und 22t Anhängelast haben die wohl als Zugmaschine

    - Patte132 Bei einem Drehschemel hätte man keine Stützlast

    - Der Glonntaler die zGM des Anhängers kann ja durchaus größer sein als die Anhängelast


    Also scheint es, aller Sinnhaftigkeit zum trotz, solch ein Gespann geben zu können. Zu finden wahrscheinlich am ehesten auf Unimog-Treffen.


    v8.lover Der BE 79.06 ist wohl die einzige Möglichkeit, aber den kann man ja nicht mehr machen.


    Wer heute bei 0 anfängt:

    BE geht nicht wegen Anhänger >3,5 t

    C1E geht nicht wegen Gespann >12 t

    CE geht nicht wegen Zugfahrzeug <3,5 t

  • "Aller Sinnhaftigkeit zum trotz..." sagt da eigentlich alles was zu so einem Gespann gesagt werden muss.

    Überigends ist das ganz viel einfacher:

    MB Sprinter (o.ä.) mit Drulu und Rockinger bzw Sattelplatte.

    Sattelauflieger hat 5t gesamt oder so, und der Sprinter in den meisten fällen unter 3,5t.

    Kurz gesagt: Minisattel

  • wie kommst den auf die Idee?


    Klasse C/CE kann nicht die Lösung sein, weil Fahrzeuge unter 3,5t hier explizit ausgeschlossen sind:

    mit CE bzw Klasse 2 darfst ALLES fahren

    da brauchst dann nur noch den A oder früher den 1er, das deckt dann alles ab was Räder hat


    Busse lassen wir mal außer acht

  • Weils im Gesetz steht? Habe ich in #2322 doch sogar zitiert!

  • Sorry das ist doch Quatsch, da steht zwar das der C für Kraftfahrzeuge über 3500 kg gilt, aber nicht AB


    es war schon immer so das mit 1 und 2 ALLES fahren durftest, und heute ist es natürlich genauso

    C schliesst die kleineren Klassen mit ein, aber mittlerweile ist es ja sogar so das man B haben muß um C überhaupt machen zu dürfen, früher konnte man mit 21 gleich den 2er machen und das wars dann


    und viele Leute die beim Bund waren haben dort nur den 2er gemacht und sonst nichts, und dürfen heute immer noch alles damit fahren, außer Moped halt



    jedenfalls ist dieses unsinnige Gespann aus Mini Mog und riesen Anhänger falls es das jemals geben sollte, mitm CE fahrbar

  • Der Glonntaler Deine Meinung in allen Ehren, aber im Gesetzt steht es doch so nicht drin, oder?

    Und ob da jetzt "über 3500 kg" oder "ab 3500 kg" kommt doch aufs gleiche raus.


    Beim C1E sind die Zugfahrzeuge unter 3,5t extra genannt.:

    Klasse C1E:

    Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug

    – der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt,
    der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt.

    Und beim CE eben nicht (siehe oben)! Da zu unterstellen, dass die da schon mit drin sein werden finde ich gewagt.

  • das ist nicht gewagt, das ist so,


    gug mal beim Fahrlehrerverband BW, die haben ne schöne Seite wo steht welche Klassen wo mit enthalten sind

    auch Vergleich zwischen alt und neu usw


    die T und L und diese ganzen Trecker und Rollstuhlklassen sind ja auch automatisch mit enthalten

  • Ja Mani, die Klassen sind enthalten, aber keine der Klassen deckt das besagte Gespann ab. Habe ich doch oben Klasse für Klasse aufgedröselt.


    Wahrscheinlich würde dich mit CE kein Richter verurteilen, aber laut Gesetz darfst Du es mit den aktuellen Führerscheinen nicht fahren. Mit dem alten BE geht's.


    Oder steht noch irgendwo ein Hintertürchen im Gesetz das ich nicht gefunden habe?

  • glaub was du willst, aber mit CE darf man alles fahren


    wahrscheinlich reicht schon der T, weil der Mog ja Zugmaschine sein muß um überhaupt sowas zu ziehen


    hab aber keine Lust zu schaun, weil CE immer reicht

  • Also ich hab alle Klassen und den Bus jetzt nicht mehr aktualisiert.

    Wenn man den LKW SCHEIN hat, kann man natürlich alles fahren.

    Es gibt aber auch keinen extra Schein für sinnlose Gespanne. Aber vielleicht kommt das ja noch im Zuge der Gleichstellung von "der Führerschein" oder "die Fahrerlaubnis" zu "das Fahrzeugbewegungserlaubnisdokument"

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

  • Das ist auch echt nicht so wichtig womit man das fahren darf, weils sowieso keiner macht :rolleyes:

    Und weils nicht wichtig ist stehts im Spam-Thread :thumbup:


    glaub was du willst, aber mit CE darf man alles fahren


    wahrscheinlich reicht schon der T, weil der Mog ja Zugmaschine sein muß um überhaupt sowas zu ziehen


    hab aber keine Lust zu schaun, weil CE immer reicht

    Alles gut Manni, es kann ja jeder von uns was anderes glauben:saint:

  • Recht haben ist auch viel befriedigender als dazu zu lernen.


    Ich empfehle euch die Lektüre dieses Memos von der IHK: https://www.coburg.ihk.de/media/sonderfall_fahrerlaubnisklasse_be_oder_c1e.pdf


    Offenbar ist die Gesetzeslage unklar bzw. hat Auslegungsbedarf. Auslegung ist Ländersache und die Länder sind sich keineswegs einig. Wer meint der Fall ist klar, hat sicher vom Baum der Weisheit gefuttert.