Guck dir einfach genau die Verordnung an.
100 darfst nur fahren, wenn sämtliche Bedingungen erfüllt sind, also auch entsprechendes Auto als Zugfzg.
Ansonsten nur 80, ganz einfach.
Guck dir einfach genau die Verordnung an.
100 darfst nur fahren, wenn sämtliche Bedingungen erfüllt sind, also auch entsprechendes Auto als Zugfzg.
Ansonsten nur 80, ganz einfach.
Alles anzeigenAlso, ein Anhänger mit 100km/h hat eine Ausnahmegenehmigung mit der du die 20km/h auf Grund bekannter Vorgaben fahren darfst.
Wir gehen jetzt einfach mal davon aus, dass du mit 120km/h erwischt worden bist und man eindeutig sehen kann, dad du en Anhänger dran hast, der die 100km/h-Zulassung hat.
Es gibt Meinungen von Behörden, die sagen:
1. fährst du mit dieser Ausnahmegenehmigung schneller wie erlaubt (100km/h), verstößt du gegen die Vorgaben der Ausnahmegenehmigung.
2. verstößt du gegen die Ausnahmegenehmigung erlischt diese
3. hast du keine Ausnahmegenehmigung, darfst du nur 80km/h
4. du warst 120 ergo 40km/h zu schnell.
Ich weiß allerdings nicht, ob die damit schonmal durch gekommen sind, bzw. Ob sich da schonmal jemand gegen gewehrt hat.
Geht das zu weit aus dem Bereich dieses Treats, bitte ich die Admins die betreffenden Beiträge einfach zu verschieben.
Der vergleich hinkt.
Eine Ausnahmegenehmigung musst du explizit bei der zuständigen Behörde beantragen für z.B. Überlänge, Überhöhe oder Übergewicht. Hier bekommst dann eine Genehmigung die Auflagen enthält und die mitzuführen ist. Die Ausnahmegenehmigung muss auch regelmäßig erneuert werden. Dies ist z.B. bei Sportbootfahrern oft Praktiziert, hier sind Boote gerne schnell breiter als 2,55m aber immer noch einfach auf einem normalen Trailer über die Strasse mit einem großen PKW zu fahren. Bis 3m ist die Ausnahmegenehmigung eine reine werfen sie 100Euro ein und bringen sie Tafeln am Trailer an sache.
Im Gegenzug dazu handelt es sich ja bei der "Neunte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung" um eine Verordnung. Diese ist rechtlich gleich zu setzen mit z.B. der STVO. Du bekommst auch keine Genehmigung sondern in deinem Fahrzeugschein wird eingetragen, dass das Fahrzeug den Regeln der Verordnung entspricht, dies muss auch nicht erneuert werden.
Ergo kann dein Beispiel nur mit 20 km/h zu viel geahndet werden. Weil du nur im Rahmen des Bussgeldkataloges bestraft wirst.
Anders sieht es aus wenn du einen 100km/h ANhänger fährst aber aufgrund des Zugfahrzeuges die 100km/h nicht nutzen darfst. Dann bist du bei deinen 40km/h. Sehr gutes Beispiel sind hier die kleinen 750kg ungebremsten Schubkarren. Die dürfen eigentlich nur hinter Fahrzeugen mit einer Leermasse >2500kg die 100 fahren. Das sind wenige große und schwere Fahrzeuge. Meist sieht man die aber an Opel Astra, Zafira oder sowas über die Bahn schiessen. Hier sind halt die Vorraussetzungen der "Neunte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung" nicht erfüllt. Ergo bekommen die dann 40km/h und das sind mit Anhänger 160 Euronen, 2 Punkte und 1 Monate Fussgänger. Das würde ich immer gerichtlich klären, wenn ich meine die folgen sollten geringer sein.
sehr schön erklärt, genau so ist es
Ich stimme euch zu. Ich hab ja auch nicht gesagt das ich das so sehe, sondern dass manche Behörden das so sehen.
O. k., hab das falsche Wort verwendet: statt Ausnahme Genehmigung hätte ich Verordnung schreiben sollen. Und mein Beispiel bezieht sich nur auf ein komplett legales gespannt. Also Zugfahrzeug passt.
Ist das Zugfahrzeug zu leicht oder passt aus sonstigen Gründen irgendwas an dem Gespann nicht sind wir ganz eindeutig bei 80 KMH. Da Brauch man gar nicht drüber zu diskutieren. Da hilft auch nicht der Aufkleber auf dem Anhänger.
Hat eigentlich mal wer ne gute und günstige Quelle für die Stauboxen unter der Ladefläche?
Vielleicht rüste ich bei meinem nach, dann kommt die Kiste auf der Deichsel weg. (je nach Kosten).
Danke!
Über Stauboxen haben wir doch jetzt die letzten Tage genug berichtet ...
Günstig ist ja auch relativ ...
Komischerweise hat sich die Stabilo Box recht gut durchgesetzt bzw. rasant verbreitet....
Mußt halt mal messen, ob sie passt...
ok... da sind ma wirklich paar lustige Beispiele dabei
Die LKWs mit den Häuserteilen haben ganz schön Speed drauf
Calibras waren sehr schöne Autos, und preislich im Opel-Rahmen.
Bin ich in meinen jungen Jahren öfters rum geschlichen, gab dann doch nur nen Kadett.
Wenn ich an die Zeit von Calibra, Vectra A und Kadett E denke....
Der Kadett E war 1991 mein erster Neuwagen.
Hab zu der Zeit in Berlin gelebt und gearbeitet. Mein Arbeitgeber war Opel Vertragshändler.
Ja die Calibras …
Hab an denen auch viel geschraubt aber heute sieht man nich mehr viele...
Bin auch im Opelhaus tätig
Gruß Mario
Wir fahren noch 3 Opel, bei allen hab ich eine AHK nachgerüstet
Astra G 1.6 von 2002 mit 304 tkm
Zafira A 1.8 von 1999 mit 270 tkm
Vectra A 1.8 von 1995 mit 140 tkm
Astra H 1.6 Turbo
Astra J 1.4 Turbo
Corsa E 1.4 Turbo und an beiden Astras AHK
wusste garned das es für Opels auch AHK gibt
wusste garned das es für Opels auch AHK gibt
Aber Hallo
Ja die Calibras …
Hab an denen auch viel geschraubt aber heute sieht man nich mehr viele...
Weil die meisten auf einer Kehrschaufel endeten.
....Opelgold sagt man
Moien.
Bevor ich teuer Geld ausgeben muss, frage ich lieber erstmal hier. Hat jemand zufällig noch ~2,5m Konturmarkierung weiß bei sich rumfliegen oder hat bei der Arbeit o.ä. Zugriff darauf (Folierungs-Fa. z.B.)? ABER - die für Einsatzfahrzeuge (!) mit Maß 90x30mm (90x20mm ginge auch).
(In rot wäre das auch noch interessant (1m), gleiches Maß, das ist aber wohl eher selten.
Ist nicht für'n Autoanhänger...
Falls ja wäre eine PN sehr nett. Unkosten o.ä. trage ich natürlich gerne. Bitte nicht von der Fa. klauen sondern wenn dann nett fragen.
Danke schonmal - Gruß Jonas