Alles anzeigenAlso, ein Anhänger mit 100km/h hat eine Ausnahmegenehmigung mit der du die 20km/h auf Grund bekannter Vorgaben fahren darfst.
Wir gehen jetzt einfach mal davon aus, dass du mit 120km/h erwischt worden bist und man eindeutig sehen kann, dad du en Anhänger dran hast, der die 100km/h-Zulassung hat.
Es gibt Meinungen von Behörden, die sagen:
1. fährst du mit dieser Ausnahmegenehmigung schneller wie erlaubt (100km/h), verstößt du gegen die Vorgaben der Ausnahmegenehmigung.
2. verstößt du gegen die Ausnahmegenehmigung erlischt diese
3. hast du keine Ausnahmegenehmigung, darfst du nur 80km/h
4. du warst 120 ergo 40km/h zu schnell.
Ich weiß allerdings nicht, ob die damit schonmal durch gekommen sind, bzw. Ob sich da schonmal jemand gegen gewehrt hat.
Geht das zu weit aus dem Bereich dieses Treats, bitte ich die Admins die betreffenden Beiträge einfach zu verschieben.
Der vergleich hinkt.
Eine Ausnahmegenehmigung musst du explizit bei der zuständigen Behörde beantragen für z.B. Überlänge, Überhöhe oder Übergewicht. Hier bekommst dann eine Genehmigung die Auflagen enthält und die mitzuführen ist. Die Ausnahmegenehmigung muss auch regelmäßig erneuert werden. Dies ist z.B. bei Sportbootfahrern oft Praktiziert, hier sind Boote gerne schnell breiter als 2,55m aber immer noch einfach auf einem normalen Trailer über die Strasse mit einem großen PKW zu fahren. Bis 3m ist die Ausnahmegenehmigung eine reine werfen sie 100Euro ein und bringen sie Tafeln am Trailer an sache.
Im Gegenzug dazu handelt es sich ja bei der "Neunte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung" um eine Verordnung. Diese ist rechtlich gleich zu setzen mit z.B. der STVO. Du bekommst auch keine Genehmigung sondern in deinem Fahrzeugschein wird eingetragen, dass das Fahrzeug den Regeln der Verordnung entspricht, dies muss auch nicht erneuert werden.
Ergo kann dein Beispiel nur mit 20 km/h zu viel geahndet werden. Weil du nur im Rahmen des Bussgeldkataloges bestraft wirst.
Anders sieht es aus wenn du einen 100km/h ANhänger fährst aber aufgrund des Zugfahrzeuges die 100km/h nicht nutzen darfst. Dann bist du bei deinen 40km/h. Sehr gutes Beispiel sind hier die kleinen 750kg ungebremsten Schubkarren. Die dürfen eigentlich nur hinter Fahrzeugen mit einer Leermasse >2500kg die 100 fahren. Das sind wenige große und schwere Fahrzeuge. Meist sieht man die aber an Opel Astra, Zafira oder sowas über die Bahn schiessen. Hier sind halt die Vorraussetzungen der "Neunte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung" nicht erfüllt. Ergo bekommen die dann 40km/h und das sind mit Anhänger 160 Euronen, 2 Punkte und 1 Monate Fussgänger. Das würde ich immer gerichtlich klären, wenn ich meine die folgen sollten geringer sein.