Hättest Du meinen Beitrag vollständig gelesen, hättest Du gemerkt dass ich darauf auch eingegangen bin.
Der von Dir zitierte Satz zielte eher auf Aussagen, wie etwa von rower ab, dass ja ein Containerschiff grundsätzlich Vorfahrt vor einem Segler hätte. Das ist nicht so, hier war es vielleicht so, wegen der Fahrrinnensituation, aber eben nicht grundsätzlich.
Gruß Niclas
Naja ich denke schon, dass ich deinen Beitrag gelesen habe.
Deine Aussage war, dass das Containerschiff grundsätzlich gemäß KVR Regel 18 hätte ausweichen müssen.
Regel 18 startet mit den Worten: Sofern in den Regeln 9, 10 und 13 nicht etwas anderes bestimmt ist, gilt folgendes...
Es sind also erst mal die Regeln 9 (enge Fahrwasser), 10 (Verkehrstrennungsgebiete), 13 (Überholen) zu Prüfen, bevor man die 18 weiter anwendet.
Verkerstrennungsgebiete und Überholen sind hier nicht interessant. Die Elbe ist ein enges Fahrwasser und das Containerschiff ist ausreichend groß um nur in der Fahrrine sicher fahren zu können.
Die Aussage mit grundsätzlich hätte nach Regel 18 das Containerschiff ausweichen müssen ist genau so falsch, wie die Verweise anderer vorher auf vermeindliche oder tatsächliche Regeln aus Binnenschiffahrtsstrassenordnung etc...
Wie das ganze nun genau bewertet wird, kann man sicher demnächst auf der Webseite der BSU nachlesen. Die untersuchen den Fall (211/19 Containerschiff Astrosprinter/Traditionsschiff No. 5 Elbe Kollision) nämlich noch und veröffentlichen dann einen in der Regel sehr ausführlichen Bericht. Da gibt es dann sicher auch noch ein paar Details mehr.