Hallo! Bin ein bisschen platt. Ein Bekannter sagte mir vorgestern abend er hätte ein Protokoll bekommen weil er das Abrisseil des Pferdehängers einfach über die anhängerkupplung gelegt hat. Er müsste eine extra Öse haben wo man dieses Seil einhakt. Gestern habe ich meinen Hänger in der werkstatt gehabt wegen einem neuen Zugmaul und habe dort nachgefragt und die wussten davon gar nichts. Daraufhin habe ich bei der Polizei angerufen und nachgefragt, die bestätigten die zusätzliche Öse wiederrum. Was ist denn nun richtig? Einfach über die Kupplung legen oder befestigen an einer Öse?
Bin für jeden Tip dankbar.
Gruß Gabi
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Das geht hier wohl hauptsächlich um abnehmbare AHK´s.
Das soll es angeblich (hab ich noch nicht gesehen, weil´s mich nicht interessiert) ne Vorschrift geben, wonach bei abnehmbaren AHK´s die Befestigung des Abreißseiles nur an der Kugel nicht ausreicht.
Bei vielen Abnehmbaren ist deswegen eine Öse am festen Teil der Kupplung angebracht.
Gruß, der Feger, der zwei Ösen und ne feste AHK hat -
Hallo! danke für die schnelle Antwort. Bei dem Bekannten ist die AHK nicht abnehmbar und bei mir auch nicht. Die Polizei hat das aber zu normalen AHK`s beantwortet. Wie gesagt bei der werkstatt, die auch TÜV macht hat bisher noch niemand davon gehört. Der Bekannte darf nun 50e zahlen und ich werde einfach so tun als wenn ich nix wüsste wenn man mich anhält.! Danke nochmals
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Hallo Leute, ich habe eine abnehmbare AHK, die ist 4 Jahre alt und da ist nirgens ein Haken wo ich das Abreißseil einhängen kann.
Dein Bekannter sollte gegen das Bussgeld wiederspruch einlegen und das bei einem Rechtsanwalt klären lassen, der sich da wirklich auskennt.
Die Betriebsanleitungen der Anhänger geben wiedersprüchliche Hinweise wo das Abreißseil einzuhängen ist:
- " Abreißseil über den Kugelkopf der Kupplungsstange des Ziehenden Fahrzeuges einhängen"- " Das Abreißseil nicht als Schlaufe über den Kugelkopf legen, sondern an der Abschleppöse des Zugfahrzeuges einhängen" - der Vorteil dieser Befestigung ist es, dass beim Verlieren einer abnehmbaren Kupplung das Abreißseil über die Abschleppöse gespannt ist und die Feststellbremse des Anhägers betätigt werden kann. ) -
Hallo
auch wenn es gängige Praxis ist, das Seil einfach um den Hals der Kugelkopfkupplung zu legen, erlaubt ist es nicht
das Seil muß fest mit dem Auto verbunden sein, so das unter allen umständen gegeben ist, das das Seil die Bremse anzieht, falls die Kupplung aufgeht, oder man die abnehmbare AHK verliert
aber auch bei starren Systemen ist es vorgeschrieben das das Seil fest verbunden ist, einfach drüberlegen ist halt keine feste Verbindung
manche AHK haben so ne kleine Öse an der man das Seil einhängen kann, das Problem ist das die Seile aber dafür manchmal zu kurz sind
die 50 € Strafe sind ja noch erträglich, die 3 Punkte dafür aber weniger
Gruß Mani -
Widerspruch einlegen hilft nicht, Gesetz ist Gesetz, da freut sich nur der RA das er wieder was verdient
das mit der Abschleppöse kannst gleich vergessen, viele Autos haben garkeine mehr, weil die wegen der AHK weggebaut wird, außerdem liegt die meist links oder rechts am Rahmen, willst da 1 m Seil hinmachen?
und wenn um die Kurve fährst, schleift es am Boden oder zieht die Bremse an, je nach Seite
nene, das geht nicht, das Seil gehört schon ganz nah an die Kupplung -
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manche AHK haben so ne kleine Öse an der man das Seil einhängen kann....
So sieht das dann aus (rechts und links unter den Steckdosen):
Gruß, der Feger -
genau, manche haben auch direkt am Hals ne Öse
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Habe mal gesucht und volgendes gefunden!
§ 41 StVZO Bremsen und Unterlegkeile.
(9) Zwei- oder mehrachsige Anhänger - ausgenommen zweiachsige Anhänger mit einem Achsabstand von weniger als 1,0 m - müssen eine ausreichende, leicht nachstellbare oder sich selbsttätig nachstellende Bremsanlage haben; mit ihr muss eine mittlere Vollverzögerung von mindestens 5,0 m/s2 - bei Sattelanhängern von mindestens 4,5 m/s2 - erreicht werden. Bei Anhängern hinter Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h (Betriebsvorschrift) genügt eine eigene mittlere Vollverzögerung von 3,5 m/s2, wenn die Anhänger für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichnet sind (§ 58). Die Bremse muss feststellbar sein. Die festgestellte Bremse muss ausschließlich durch mechanische Mittel den vollbelasteten Anhänger auch bei einer Steigung von 18 vom Hundert und in einem Gefälle von 18 vom Hundert auf trockener Straße am Abrollen verhindern können. Die Betriebsbremsanlagen von Kraftfahrzeug und Anhänger müssen vom Führersitz aus mit einer einzigen Betätigungseinrichtung abstufbar bedient werden können oder die Betriebsbremsanlage des Anhängers muss selbsttätig wirken; die Bremsanlage des Anhängers muss diesen, wenn dieser sich vom ziehenden Fahrzeug trennt, auch bei einer Steigung von 18 vom Hundert und in einem Gefälle von 18 vom Hundert selbsttätig zum Stehen bringen. Anhänger hinter Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen eine auf alle Räder wirkende Bremsanlage haben; dies gilt nicht für die nach § 58 für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichneten Anhänger hinter Fahrzeugen, die mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift).
Demnach muss das Seil am Zugfahrzeug befestigt sein, weil der Anhänger selbstständig Bremsen muss, wenn der sich vom Wagen löst. Egal ob mit fester AHK oder abnehmbarer AHK. -
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das mit der Abschleppöse kannst gleich vergessen, viele Autos haben garkeine mehr, weil die wegen der AHK weggebaut wird
Mein Dicker hat noch nie ne Abschleppöse gehabt, erstens in Amerika nicht vorgeschrieben, daher nicht vorhanden, zweitens Automat und garnicht abschleppbar. Aber ich glaube, da ist an der (abnehmbaren) AHK sogar ne kleine Öse.
Mein Kleiner (mit dem starren Haken) hat da aber auf jeden Fall keinerlei Öse und - davon abgesehen - auch gar keinen Platz, um ne Öse zu verbauen - ich hab ja sogar die Steckdose quer zur Fahrtrichtung hinter der Stossi verbaut! -
Zitat
Aber ich glaube, da ist an der (abnehmbaren) AHK sogar ne kleine Öse.
wenn die Öse am abnehmbaren Teil ist hat sie aber auch kein Wert, die muß am Fahrzeug sein, also am festen Teil der Kupplung -
Mein ich doch - hab ich zu viel Info in einen Satz gesteckt, richtigerweise hätte ich wohl sagen müssen:
Ich bin der Meinung, dass ich an der an meinem Fahrzeug montieren abnehmbaren Brink-Anhängerkupplung neben der Aufnahme des abnehmbaren Kugelkopfs fahrzeugseitig eine kleine Öse zur Befestigung des Brems-Auslöser-Seils gesehen habe.
:p -
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Also ich lese in der Vorschrift nirgends, dass eine Öse vorgeschrieben wäre.
Manche abnehmbaren AHKs haben eine, aber die meisten nicht, die Polizei kennt sich oft nur schlecht mit Anhängern aus, ich habe da schon recht viel Unsinniges gehört, das ist für mich daher kein allzu starkes Argument
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Ich habe jetzt mal bei meinen Fahrzeugen nachgeschaut. Einer, welcher eine abnehmbare AHK vom Werk verbaut hat, hat keine Öse. Obwohl es mal einen Rückruf vom Hersteller gab und die AHK getauscht wurde. Die einzige Öse in der Nähe ist die, die zum ausschwenken der Steckdose dient(und ist garantiert nicht für das Fangseil zuständig). Die anderen Beiden habe je eine (von mir) angebaute starre AHK. Hier sind beide Kugelköpfe (per Verschraubung) abnehmbar und haben am (großen) festen Teil eine Öse bzw. Aufnahmepunkt für ein evtl. Fangseil.
Der Wagen mit der abnehmbaren AHK hat in Deutschland (ohne Einschränkungen) die ABE erhalten. Somit kann ich gar kein Fangseil anders anbringen, als wie über den "Hals" zu legen.
Persönlich würde ich es auf einen Versuch mit Widerspruch (ohne Anwalt) ankommen lassen. Beim Hersteller die ABE für das Fahrzeug und AHK einholen und das Gegenteil beweisen lassen. Aber wenn nun mal die Öse für das Fangseil vorhanden ist - wie es dann rechtlich aussieht . Höre ich allerdings auch das erste Mal. -
Wobei ja 50,- Bußgeld schon ein echtes "Argument" sind. Ich höre das alles zum ersten Mal und frage mich warum dann die Anhängekupplungen nicht serienmäßig irgendeine Öse haben? Und bei fester Anhängekupplung ist die Schraubverbindung der Kupplung zum Fahrzeug auch nicht besser als die des Hakens an der Kupplung. Sieht mehr nach Willkür aus.
Gruß
Otthardt -
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oder die Betriebsbremsanlage des Anhängers muss selbsttätig wirken; die Bremsanlage des Anhängers muss diesen, wenn dieser sich vom ziehenden Fahrzeug trennt, auch bei ...
Halloundso, tut mir ja leid, aber ich lese hier nirgendwo daß ich das Seil NICHT über den Haken legen darf!
Meine eigenen AHK (eine abnehmbar und eine starr) haben übrigens beide KEINE Öse, sehr wohl aber eine deutsche Betriebserlaubnis. Ich würd´s auf nen Rechtsstreit ankommen lassen...
Gruß, Olaf -
das Gesetz ist da eindeutig
Zitatdie Bremsanlage des Anhängers muss diesen, wenn dieser sich vom ziehenden Fahrzeug trennt, auch bei einer Steigung von 18 vom Hundert und in einem Gefälle von 18 vom Hundert selbsttätig zum Stehen bringen
das Gesetz gibts erst seit ein paar Jahren, vorrausgegangen war ein Unfall bei dem einer sein Hänger verloren hat, weil die abnehmbare AHK sich gelöst hatte, seit dem gibts dieses Gesetz
es hilft halt nix wenn das Seil nur rumliegt und du die gesamte Halterung verlierst, daher muß es mit dem Auto verbunden sein
bei ner starren Kupplung ist es eher unwahrscheinlich das man die verliert, aber selbst da ist es offiziell nicht mehr erlaubt
Gruß Mani -
Muss ich dann jetzt an allen Fahrzeugen Ringchen nachrüsten???
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TÜV SÜD (Bamberg) sagt ja laut telefonischer Auskunft oder am Abschlepphaken vom Auto befestigen.
Wobei ich glaube das es von TÜV zu TÜV unterschiedliche Aussagen gibt.
Doch wie befestigt man die Schlaufe an der Öse mit einem Karabiener/Vorhängeschloss, wobei Zug ung Querkräfte beachtet werden müssen?
Gruß Andre -
Das ist doch ein ausgemachter Blödsinn, die haben doch keine Ahnung! Wie soll das denn gehen? Die Abschleppöse ist doch nicht in der Mitte, sondern seitlich versetzt.
Angenommen, du hängst das Seil jetzt links in der Abschleppöse ein und fährst ne enge Rechtskurve - dann löst das Seil doch schon aus, weil sich der Abstand zwischen Seilbefestigung am Hänger und am Auto drastisch erhöht!
Mal grob skizziert: