750KG Anhänger / 100km/h Plakette + TÜV

  • Moin liebe Leute,

    ich habe schon einige Zeit alles durchforstet, aber direkt eine Antwort habe ich leider nicht gefunden.

    Es geht um meinen 750KG Anhänger, ohne Bremse ohne Stoßdämpfer. Damit möchte ich gern 100 km/h fahren, ohne dass die Rennleitung mal wieder ein Bußgeld ausspricht.

    Gemäß aktueller Gesetzeslage wäre die Berechnung für 100 KM/H x0,3. Mein Geländewagen hat ein Leergewicht von 2255KG, es wäre dann eine Zulassung für 676,5 KG.

    Nun zu dem, was ich wissen möchte. Der Tüv und die Dekra schauten etwas dusselig drein und wussten die Antwort nicht, die freundlichen Herren von der Rennleitung haben die "Strafe" nach 20 Minuten wirklich netter Diskussion auch vertagt.

    Ich bin mit 105 km/h mit dem Geländewagen und Anhänger ohne offizielle 100 km/h Eintragung und Schild gefahren. Der Anhänger selber wiegt mit dem "Ausbau" 630 KG. (Dachzelt,Tanks,Gerümpel,Werkzeug etc) ist aber auf 750KG zugelassen. Würde also rein rechnerisch der geltenden Bestimmung entsprechen.

    Ich habe das Gesetz so (offenbar auch falsch) verstanden, dass es in diesem Falle keiner 100 km/h Eintragung bedarf, da ich ja unter dem rechnerischen Gewicht bin.

    Polizei ist der Ansicht, dass ich eine Ablastung brauche, eine 100 km/h Zulassung in den Papieren und dazu das 100 km/h Schild mit Siegel. Zulassungsstelle weiß gar nichts, Dekra und Tüv hingegen sind der Ansicht, dass ich Stoßdämpfer brauche (völliger Unsinn) und die GTÜ versteht nur Mettbrötchen mit Zwiebeln.

    Ich muss dazu sagen, dass der Hänger völlig auf meine Bedürfnisse umgebaut ist und nicht mehr zum Beladen gebraucht wird. Da aber theoretisch alles wieder entfernt werden kann (durch schrauben, Ösen und Haken) entspricht es der "Ladung", worin sich dann auch alle einig waren.

    Kann mir nun irgend wer dazu etwas genaueres sagen oder einen aktuellen Gesetzestext sagen, wo es geregelt ist ? Sonst fahre ich demnächst nur noch 90 und gebe es auf...

    Danke an alle

  • Die Polizei hat ausnahmsweise mal Recht :police::


    100 km/h nur mit Ablastung auf den zulässigen Wert ( sofern auch deine ungebremste Anhl. hoch genug ist und deine Kiste ABS hat ), Stoßdämpfer brauchst du nicht, aber TÜV-Vorführung + Eintrag in Papiere + gesiegelte Plakette.


    Dann auf der AB in D legal Brummis überholen :)

  • Frischling sieht es genau richtig: Ablasten lassen, 100 km/h abnehmen lassen beim TÜV, 100 km/h eintragen lassen und gesiegelte (!!!) Plakette ankleben.


    Erst DANN darfst du 100 km/h fahren. Ob du vorher die Erfordernisse für eine 100 km/h Zulassung erfüllt hast, ist unerheblich (hattest du auch nicht, das zul. Gesamtgewicht ist für dein Zugfahrzeug zu hoch).
    Wichtig ist hier das zulässige Gesamtgewicht! Daher ist auch die Ablastung hier wichtig.

    Bitte keine Anfragen per PM an mich. Immer ins Forum posten, dann haben alle was davon!

  • Die waren auch wirklich nett von der Rennleitung !

    Kann mir jemand sagen, was ablasten und 100 km/h eintragen in etwa kostet ? Nur ganz grob ? Esist ja Unsinn, wenn es dann bei ich sag mal 200 Euro liegt ... da kann ich ja zig mal erwischt werden beim zu schnell fahren ...

    Danke schon mal an euch beide !


  • Kann mir jemand sagen, was ablasten und 100 km/h eintragen in etwa kostet ? Nur ganz grob ? Esist ja Unsinn, wenn es dann bei ich sag mal 200 Euro liegt ... da kann ich ja zig mal erwischt werden beim zu schnell fahren ...

    Danke schon mal an euch beide !


    Ruf mal beim TÜV an. Meine Vollabnahme nach §21 hat rund 90 EUR gekostet, da dürfte eine Ablastung (die ja nur Papierkram ist) bei < 50 EUR liegen.

  • Danke. Werd ich am Montag mal machen .. bin gespannt...

  • Ja, das ist eine gute Idee. Aber die Zuordnung zum Zugfahrzeug fällt dann doch eh weg, oder ? Dann müsste ich immer einen Waagenbericht mit mir führen, wie schwer das Auto leer ist, oder ?

  • Die Zuordnung zum Zufahrzeug fällt im Vergleich zu früher insofern weg, als dass man jetzt mit jedem Zugfahrzeug, welches die Voraussetzungen erfüllt 100 km/h mit dem Hänger fahren darf (wenns denn eingetragen ist, Plakette hinten drauf etc).


    Früher war das an ein festes Fahrzeug gekoppelt.

    Bitte keine Anfragen per PM an mich. Immer ins Forum posten, dann haben alle was davon!

  • das die Zuordnung weg ist ist schon klar, aber ablasten muß er den Hänger eh, also würde ich das maximale Gewicht ausnutzen, was mit seinem Zugfahrzeug geht, und deshalb ist sein tatsächliches Leergewicht auch wichtig

    sonst lastet er ihn unnötiger weise zu weit ab, ich bräuchte ihn z.B. garned ablasten, weil mei Kiste schwer genug ist

    Gruß Mani

  • hier sind meine fragen wahrscheinlich richtig platziert:


    Ich habe mir gerade einen ungebremsten Koch U6 Anhänger (neu) gekauft, den ich diese Woche zulassen möchte. Nun habe ich gelesen, dass auch ungebremste Anhänger eine 100km/h Zulassung haben können wenn das Leergewicht Zugfahrzeug mal 0,3 der zulässigen Masse Anhänger entsprechen (750kg).


    Ich selber habe an meinem Auto keine Anhängerkupplung. Den Anhänger werde ich nur ca. alle drei Monate mal benutzen um mein Quad zu transportieren. Dazu nehme ich immer das Auto von einem Kumpel. Der fährt einen Jeep, der leer fast 2,5t wiegt.


    Wenn ich jetzt mit den "fremden" FzgSchein zur Zulassungsstelle gehe, habe ich da ne Chance auf den 100km/h Aufkleber?


  • Ich selber habe an meinem Auto keine Anhängerkupplung. Den Anhänger werde ich nur ca. alle drei Monate mal benutzen um mein Quad zu transportieren. Dazu nehme ich immer das Auto von einem Kumpel. Der fährt einen Jeep, der leer fast 2,5t wiegt.


    Wenn ich jetzt mit den "fremden" FzgSchein zur Zulassungsstelle gehe, habe ich da ne Chance auf den 100km/h Aufkleber?


    1. Der "Jeep" muss mind. 2500kg Leergewicht haben(+ABS und ungebremst 750kg Anh. ziehen dürfen) - dann darf er auch deinen für 100km/h zugelassenen Anhänger mit 100km/h ziehen
    2. Den gesiegelten 100km/h Aufkleber bekommst du, wenn du den dafür zugelassenen Anhänger bzw. dessen Papiere bei der Zulassungsstelle vorlegst. (Wo du den dann dranklebst - dir überlassen ;))
    3. Wenn nur für das Quad, dann rechne genau aus und laste den Anhänger ab. Vielleicht reicht es ja dann auch für "leichtere" Zugfahrzeuge aus, um 100km/h fahren zu dürfen - ansonsten fahre max. 80km/h (oder fahr über Frankreich, da dürfste 130km/h :]).

  • danke erstmal für die Antwort.


    Heißt das den 100km/h Aufkleber bekomme ich von der Zulassungsstelle schon allein weil ich ein Gutachten/Bestätigung vom Hersteller vorlege, die bescheinigt, dass der Anhänger grundsätzlich 100km/h fähig ist?


    (Ablasten will ich nicht)

  • Natürlich nicht - entweder wird von Werk aus gleich die 100km/h Abnahme im Brief / CoC eingetragen(serienmäßig) oder der Anhänger muss zum TüV - DEKRA usw.
    Lieber erst zur Abnahme - sonst muss man nochmal die Papiere ändern lassen(kostet wieder zusätzlich Geld).
    Wenn keine Ablastung erfolgt, dann kannst du unter den oben genannten Bedingungen nur 100km/h fahren(offiziell).



    In der DDR waren bestimmte Anhänger lt. "Werk" fähig 130km/h zu fahren - obwohl nur max. 100 erlaubt waren(auf Autobahnen) und mit Anhänger nur 80km/h.

  • o.k., was in den Papieren steht, werde ich die Tage sehen, wenn der Brief zur Anmeldung per Post kommt. Ich hoffe mal das da was drinsteht von 100km/h fähig.


    Noch eine Frage:


    Wenn ich den 100km/h Aufkleber dann auf dem Anhänger kleben habe und ich benutze als Zugfahrzeug einen "leichten" PKW von z.b. 1,5t:


    1500 x 0,3 =465kg minus Eigengewicht Anhänger 210kg = 255kg Zuladung


    Dürfte ich dann mit dem Anhänger 100km/h fahren solange ich nicht mehr als 255kg zulade?

  • NEIN - und ich zitiere mich mal selber



    Natürlich nicht - entweder wird von Werk aus gleich die 100km/h Abnahme im Brief / CoC eingetragen(serienmäßig) oder der Anhänger muss zum TüV - DEKRA usw.
    Lieber erst zur Abnahme - sonst muss man nochmal die Papiere ändern lassen(kostet wieder zusätzlich Geld).
    Wenn keine Ablastung erfolgt, dann kannst du unter den oben genannten Bedingungen nur 100km/h fahren(offiziell).


    PS: Ich darf sogar 160km/h mit Anhänger fahren(hat mir meine Frau erlaubt) - aber, ich darf mich auch nicht erwischen lassen :police::police::police: .
    :confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused:

  • sorry, wenn ich nerve, aber ich versuch nochmal zusammenzufassen:



    • wiegt das Zugfahrzeug mindest 2500kg und auf dem Anhänger klebt der 100km/h Aufkleber darf damit auch 100 gefahren werden ganz unabhängig von der Beladung
    • wiegt das Zugfahrzeug 2499kg und weniger darf ich automatisch nur 80 fahren egal wie der Anhänger beladen ist und obwohl der 100er Aufkleber vorhanden?


    :idea:

  • sorry, wenn ich nerve, aber ich versuch nochmal zusammenzufassen:



    • wiegt das Zugfahrzeug mindest 2500kg (und hat ABS und darf ungebremste Anhänger bis 750kg ziehen) und auf dem Anhänger klebt der 100km/h Aufkleber darf damit auch 100 gefahren werden ganz unabhängig von der Beladung
    • wiegt das Zugfahrzeug 2499kg und weniger darf ich automatisch nur 80 fahren egal wie der Anhänger beladen ist und obwohl der 100er Aufkleber vorhanden?


    :idea:


    PERFEKT :):):)