100 Km/h Regelung

  • Hallo,
    wir haben gestern unseren Westfalia Anhänger für 100km/h eintragen lassen. Die Reifen sind aus 03/05. Das nächste mal muss der Hänger im Februar 2011 zum Tüv. Sehe ich dass nun richtig, dass ich vor meinem nächsten Tüv Besuch neue Reifen brauche?- müsste ich sonst die 100km/h Bescheinigung wiederaustragen lassen?

    Danke, Gruß -elektriker-

  • Hallo,
    03/05 heißt aber 3. Woche im Jahr 05, oder???

    Gruß

  • Ja, da hast du Recht und Mani wahrscheinlich nen kleinen Denkfehler: 0305 heisst 3 Kalenderwoche 2005, also Mitte/Ende Januar 2005!
    Er hat wahrscheinlich grad an 03/2005, also März 2005 gedacht!

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • So weit ich die Regelungen gelesen habe wird zwischen den Voraussetzungen und der Inanspruchnahme für Tempo 100 unterschieden. Insofern sollte man auch mit älteren Reifen (sofern dann überhaupt noch gut) über den TÜV kommen, kann dann aber trotzdem kein Gebrauch von der 100Km/h Regelung auf Grund der über sechs Jahre alten Reifen machen.


    Sonst würde man weitergedacht bei eingetragener 100'er Regelung auch die Zulassung für den Anhäger verlieren sobald die Reifen älter als sechs Jahre sind.


    Fazit: man sollte einfach kurz vor dem TÜV zwei neue Reifen montieren lassen und fertig.


    Gruß Rainer

  • randsi770
    dass wäre natürlich dass einfachste, jedoch wurden die Reifen erst 2007 Montiert bzw. gekauft. Die Reifen haben jetzt noch 7,5mm Profil. Bis zum nächsten Tüv fahre ich, wenn es hoch kommt, 2000 km.

    Somit bin ich auf dieses Urteil gestoßen:


    Die sechs führenden Hersteller sind der Ansicht, dass ein ungebrauchter Reifen - sachgemäße Lagerung vorausgesetzt - bis zu fünf Jahre ab Produktionsdatum noch als neuwertig anzusehen ist und als Neureifen verkauft werden darf. [1] Zwei nordrhein-westfälische Amtsgerichte haben die Fünfjahresfrist für Neureifen bestätigt [2]


    Dass ist jedoch für den Mensch vom Tüv nicht relevant.


    Mich würde jetzt aber interessieren, was eben passiert wenn ich mit den 03/05er Reifen dann zum Tüv fahre. Behält der Hänger die 100er Eintragung? oder muss ich wieder umschreiben? oder darf ich eben nur wieder 80km/h fahren? oder wird der Hänger gar stillgelegt?


    Was in 2 jahren ist kann ich nicht sagen, klar. Evtl. habe ich auch nächste Woche einen Plattten. Ich möchte es nur interessehalber wissen.


    Gruß -elektriker-

  • Nö, den Eintrag wirst du behalten.


    Aber: die Reifen dürfen, wenn du 100 fahren willst, im Zeitpunkt dieser Fahrt nicht älter als 6 Jahre sein.


    Du hast dann zwar eine 100er Zulassung, du darfst aber eben mit den zu alten Reifen nicht 100 in D fahren, auch wenn sie noch gut sind.


    Das ist genauso, wenn z.B. das Auto zu wenig Anhängelast hat: der Anhänger ist eine 100 km/h - Ausführung, trotzdem darfst du nur 80 in D fahren.



  • Hallo,
    vielen Dank für die Antwort. Es stehen eigentlich eh nur diese Jahr einige Autobahnfahrten an. Mir ging es eben nur da drum dass ich jetzt nicht alles für knapp 50 Euro eintragen lasse und es wird mir - gesetz dem Fall ich kaufe keine neuen Reifen- wieder ,,austragen" lassen muss - und 1 jahr später würde ich z.B. eh neue Reifen kaufen.


    Somit würde es sich so verhalten als hätte mein Auto nicht das Mindestleergwicht für 100km/h sprich ich darf nur noch 80km/h fahren. Richtig??


    Gruß

  • Hallo

    sorry, da waren die Finger schneller als das Hirn ;)

    klar ist das die 3 Woche, und das was die andern gesagt haben stimmt somit

    Du dürftest also ab Ende Januar bis zum Zeitpunkt an dem Du neue Reifen montierst nur noch 80 fahren

    diese 100 kmh Regelung war ja ursprünglich nur für Wohnwagen gedacht und da diese immer mit fast vollem Gewicht auf den Reifen stehen altern die halt auch durchs rumstehen und daher müssen die alle 6 Jahre getauscht werden, ist ärgerlich aber momentan nicht zu ändern

    klar vom Profil wird den Reifen nix fehlen, fahren sich ja kaum ab
    aber man kann die gebrauchten ja dann im ebay verscherbeln :biggrins:

    Gruß Mani

  • Ganz speziell bei Anhängern die eine 100Km/h Zulassung haben sollte man gelegentlich mal die Reifen auswuchten lassen. Sonst gibt das so ca. zwischen 80Km/h und 100Km/h (wie beim PKW auch) hässliche Vibrationen, spürbar bis ins Zugfahrzeug.


    Gruß Rainer


    PS.: Mein Saris H200 BJ. 72 hat eine 100Km/h Zulassung seit 1992. Als ich den Anhänger kaufte, waren über 20(!!!!!) Jahre alte Reifen montiert. Der Anhänger hat also nur zum Eintrag in die Papiere 1992 den Anforderungen genügt. Danach nicht mehr und dennoch die 100Km/h Zulassung.

  • Hi,
    heute haben wir etwas über 1 Tonne Kies geholt. Ich bin schon mit einigen Anhängern gefahren, aber so gut wie der Hänger nachläuft und federt hat es noch kein anderer gemacht. Auch leer federt er wirklich top.


    Gruß -elektriker-

  • Gut nachlaufen unter allen Beladungszuständen tut meiner auch. Ebenso kann man das feinfühlige Ansprechen der Anhängerbremsen im Zugfahrzeug bei entsprechender Aufmerksamkeit beobachten. Ein vor ca. 37 Jahren gut konstruierter und gebauter Anhänger.


    Aber was hat das alles mit der 100Km/h Regelung zu tun?


    Gruß Rainer

  • Hallo

    Das was Frischling, oder wie er auch immer heißt, schreibt ist zwar richtig, dennorch denke ich kann beim Tüv die 100km/h Zulassung wieder entzogen werden, wenn die Technische Voraussetzung des Hängers nicht mehr gegeben ist. Das ist genauso wie Stoßdämpfer wieder ausbauen.
    Das Thema mit der Anhängelast ist ein Kriterium die das Zugfahrzeug betrifft, Reifen/Stoßdämpfer sind Kriterien für die Technissche Eignung des Anhängers.

    Sigi

  • bei mir sind keine Stoßdämpfer vorhanden. Wie sollte der TÜV das wieder austragen können.??
    Gruß Jürgen

    1. Hänger HP 401, 2. Saris bc676..........wer Schreibfehler findet, darf sie behalten....

  • aber nur wenn die Reifen zu alt wären (wenn der Rest ok ist).
    Gruß Jürgen

    1. Hänger HP 401, 2. Saris bc676..........wer Schreibfehler findet, darf sie behalten....

  • Je nachdem. Wenn du Stoßdämpfer hattest, und das so auch eingetragen worden ist (mit den Gewichtsverhältnissen), erfüllst du ohne Stoßdämpfer dies nicht mehr.
    Ist im Grunde kein Unterschied zu zu alten Reifen.

    Bitte keine Anfragen per PM an mich. Immer ins Forum posten, dann haben alle was davon!

  • neee, black hatte ja nie dämpfer und reifen sind 1 jahr alt, hab nix zu befürchten:]
    Gruß Jürgen

    1. Hänger HP 401, 2. Saris bc676..........wer Schreibfehler findet, darf sie behalten....

  • Ja Mensch, ich sprach natürlich von Dingen die VORHER da waren und JETZT nicht mehr.

    Bitte keine Anfragen per PM an mich. Immer ins Forum posten, dann haben alle was davon!

  • ok, ok ich sach ja nix mehr....=)

    1. Hänger HP 401, 2. Saris bc676..........wer Schreibfehler findet, darf sie behalten....