Die Schilder für Autobahn und Kraftfahrtstraße dürfe hier jeder kennen. Und dort gilt max. 100 km/h mit Anhänger. Ob baulich getrennt oder nicht kann sich im Verlauf ändern. Wichtiger ist die Ausschilderung.
Kaufberatung für 750 kg Hänger mit Deckel und 100 km Zulassung
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Und um was für ein Zugfahrzeug geht es denn überhaupt? Was steht beim Zugfahrzeug unter O.1 und O.2 im Fahrzeugschein?
Es handelt sich um einen Ford Kuga. Unter 01.=1600 unter 02.=750.
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Die Schilder für Autobahn und Kraftfahrtstraße dürfe hier jeder kennen. Und dort gilt max. 100 km/h mit Anhänger. Ob baulich getrennt oder nicht kann sich im Verlauf ändern. Wichtiger ist die Ausschilderung.
Nein, das ist falsch... Die bauliche Trennung ist zwingend Voraussetzung.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Pdf/Y-300-Z-BECKRS-B-2024-N-9713?all=False
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Bauliche Trennung ist aber auch die doppelte Linie?
Viele Grüße
Axel
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Moin!
„Bei der Trennung muss es sich um ein festes Hindernis handeln, das ein Überfahren der Begrenzung und somit das Hineingeraten in den Gegenverkehr erschwert. Hierunter fallen etwa Aufmauerungen, Leitplanken, Trenninseln“.
Das soll wohl verhindern, dass schnellere Gespanne und LKW beim Instabilität nicht so leicht in den Gegenverkehr geraten können.
Bei uns gibt es auch Schnellstraßen mit wechselseitiger Überholspur im Wechsel und Doppelstreifen als Abgrenzung.
Hier darf man mit PKW und Anhänger auch nur 80 km/h fahren.
LG
Uwe